Hilfe für Selbsthilfegruppen
13.02.2012 | 19:23 Uhr 2012-02-13T19:23:00+0100
Mülheim. Da sie den Krankenkassen Kosten ersparen, können die Gruppen Zuschussanträge stellen.Selbsthilfegruppen unterstützen nicht nur ihre Mitglieder auf vielfältige Art und Weise, sie ersparen den Krankenkassen auch Kosten: Mitglieder von Selbsthilfegruppen haben in der Regel weniger Arbeitsausfälle, gehen weniger oft zum Arzt, Fehlmedikamentierungen werden vermieden.
Selbsthilfegruppen unterstützen nicht nur ihre Mitglieder auf vielfältige Art und Weise, sie ersparen den Krankenkassen auch Kosten: Mitglieder von Selbsthilfegruppen haben in der Regel weniger Arbeitsausfälle, gehen weniger oft zum Arzt, Fehlmedikamentierungen werden vermieden. Der Gesetzgeber verabschiedete daher 2008 ein Gesetz, das den Krankenkassen vorschreibt, mindestens 0,55 Euro pro Versichertem für die Unterstützung von Selbsthilfegruppen auszugeben. „Noch bis zum 31. März können die Gruppen einen Zuschussantrag für Büromaterial, Büromiete, Telefon oder Internetanschluss stellen“, erklärt Anke van den Bosch vom Selbsthilfebüro beim Verband Der Paritätische.
Gut 80 Selbsthilfegruppen gibt es, darunter so bekannte wie die Rheuma-Liga, den Diabetiker-Bund, der Weißen Ring oder die Prostata Selbsthilfegruppe. Als van den Bosch 2008 ihre Stelle antrat, stellten gerade mal 29 Gruppen so einen Antrag, 2011 waren es schon 42. „Einige, wie etwa die Anonymen Alkoholiker lehnen jegliche finanzielle Fremdhilfe ab, andere verzichten freiwillig darauf, manche wissen aber auch wohl noch nicht, dass es diese Unterstützungsmöglichkeit überhaupt gibt.“ Gut 13 800 Euro verteilte van den Bosch im vergangenen Jahr aus dem kassenübergreifende Topf. „Bis zu 300 Euro können als pauschale Leistung beantragt werden. Wer mehr möchte, bis zu 1200 Euro sind hier möglich, muss dies näher begründen. Einzelne Gruppen tun das auch.“
Doch mit der Finanzhilfe aus dem krankenkassenübergreifenden Topf ist die Unterstützungsmöglichkeit noch nicht ausgeschöpft. Laut Paragraph 20c des Fünften Sozialgesetzbuches muss eine Krankenkassen nicht die gesamte Fördersumme, die sie für Selbsthilfegruppen zu zahlen hat, sondern lediglich mindestens 50 Prozent in den gemeinsamen Topf tun. Die Folge: Es gibt noch Geld, über deren Verwendung jede Krankenkasse selbst entscheidet.
„Das sind Mittel für die unterschiedlichsten Projekte, wie etwa einem Wochenendseminar mit einem Therapeuten, die Bezahlung eines Referenten oder der gemeinsame Ausflug zu einer Klinik“, erklärt van den Bosch. Entsprechende Anträge sind bei einer Krankenkasse einzureichen. „Dabei ist es nicht notwendig, dass in der Selbsthilfegruppe jemand Mitglied in dieser Kasse ist. Wichtig ist, dass die Krankenkasse vom Sinn des Projekts überzeugt wird.“ Van den Bosch geht davon aus, dass hier noch einmal rund 11 000 Euro pro Jahr insgesamt zur Verfügung stehen.
Wer Fragen hat, kann sich montags bis mittwochs von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 300 4814 an Anke van den Bosch wenden. Die Adresse: Der Paritätische Tourainer Ring 4. Informationen dazu gibt es auch im Internet unter www.selbsthilfenetz.de.

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