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Großzügig oder nachlässig?

19.11.2009 | 21:39 Uhr

In einem bundesweiten Vergleich der Wochenzeitschrift "Die Zeit" über Häufigkeit von Knöllchen schneidet Mülheim noch ganz gut ab. Nahezu zeitgleich meldet die Stadt allerdings, dass sie für "säumigen Kunden" die Parkkralle einführen will.

Die Gründe falsch zu parken sind vielfältig: der Zeitdruck, der Mangel an Parkplätzen, schlicht Unwissenheit oder die Hoffnung, ungeschoren davon kommen zu können. Grundsätzlich zu wenig Parkplätze gibt es in Mülheim nicht, das zeigt schon der Blick auf das dynamische Parkleitsystem, das selten eine Null signalisiert. Kostenfreie Parkplätze sind dagegen schon Mangelware. Das wird in vielen anderen Städten nicht grundsätzlich anders aussehen. Überraschend ist aber, wie unterschiedlich intensiv Knöllchen in den Großstädten geschrieben werden.

Das Magazin der Wochenzeitung „Die Zeit” hat in seiner aktuellen Ausgabe eine Liste veröffenttlicht, wie viele Knöllchen in Grostädten geschrieben wird. Und dabei liegt Mülheim gar nicht so schlecht. Gut, in Neuss, Hildesheim und Hamm wurden im ersten Halbjahr 2009 pro 100 gemeldeter Fahrzeuge weniger als 20 Strafmandate verteilt. In Mülheim waren es 31, verglichen mit Essen (38), Oberhausen (40) und Duisburg (70) schneidet die Stadt an der Ruhr günstig ab, auch wenn es im Ruhrgebiet noch Städte mit weniger Knöllchen gibt. Bundesweit Spitzenreiter sind allerdings Köln (110), Offenbach (127) und Ulm (109).

Es stellt sich nur die Frage, sind die Autofahrer in Städten wie Mülheim so pflichtbewusst und rechtschaffen oder liegt die geringe Knöllchensumme an den Ordnungshütern. Sind sie hier einfach großzügig oder gar nachlässig? Denn bei Falschparkern gilt: Wer genau hinschaut, wird auch viel entdecken. Gar nicht zu diesem positiven Ergebnis passt allerdings eine gestern eintreffende Ankündigung der Stadt: Künftig will das Ordnungsamt bei „säumigen Kunden”, wie es heißt, die Parkkralle anschnallen. Das wäre zwar noch keine quantitative Veränderung, aber sehr wohl eine qualitative.

Steffen TOST

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Kommentare
21.11.2009
12:48
Großzügig oder nachlässig?
von Peter1208 | #11

@#10

§ 56 OWiG
Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde

Außendienstmitarbeiter dürfen Verwarngeld von 5 bis 35 € verhängen.

§ 57 OWiG
Verwarnung durch Beamte des Polizeidienstes

Die Befugnis nach § 56 steht auch den hierzu ermächtigten Beamten des Polizeidienstes zu,
die eine Ordnungswidrigkeit entdecken.

21.11.2009
09:13
Großzügig oder nachlässig?
von Al | #10

> Hinzu kommt, das die Polizei sich wenig oder
> garnicht um den ruhenden Verkehr kümmert.

Weil es nicht Aufgabe der Polizei, sondern des Ordnungsamtes ist, den ruhenden Verkehr zu überwachen.

21.11.2009
08:21
Großzügig oder nachlässig?
von Peter1208 | #9

in MH ist der zentrale Außendienst nicht so stark besetzt wie in den anderen Städten, die viel mehr Politessen einstellen. Hinzu kommt, das die Polizei sich wenig oder garnicht um den ruhenden Verkehr kümmert.

20.11.2009
17:14
Großzügig oder nachlässig?
von netsky | #8

Ich als Anwohner der Innenstadt habe ständig ärger mit den Damen und Herren in Blau, mir wollen die jedesmal ein Knöllchen aufbrummen, wenn ich mal eben im eingeschränkten Halteverbot meine Einkäufe entlade, was auch erlaubt ist.
Aber wenn die bei uns an der Straße den Behindertenparkplatz besetzen oder in einer Kurve parken oder gar ein Auto die ganze nach auf der Straße steht guckt keiner hin.
Ich bin der Ansicht das Ordnungsamt, handelt einfach nach Lust und Laune.

20.11.2009
14:27
Großzügig oder nachlässig?
von Stoefi | #7

@ #6 icke bins

Das würde doch allen helfen, wenn Sie selber die
Knöllchen verteilten.

Fragen Sie doch mal beim Ordnungsamt,
ob Sie das auf der Basis eines 1-Euro-Jobs
machen können.

20.11.2009
11:53
Großzügig oder nachlässig?
von icke bins | #6

viel stärker sollten auch Behindertenparkplätze kontolliert werden. Und das im gesamten Stadtgebiet. Es ist eine Frechheit, als gesunder Bürger einem Bürger der einen Schwerbehindertenparkausweis besitzt, den Parkplatz weg zu nehmen. Die Leute die einen solchen besitzen, haben den nicht ohne Grund.
Ich finde, dass das Ordnungsgeld in solchen Fällen um einiges höher sein sollte!!!

Desweitern werden meiner Meinung nach viel zu wenig Knöllchen verteilt. Es gibt so viele Ecken in Mülheim an denen ständig falsch geparkt wird und keiner unternimmt etwas dagegen. Wenn es nur das falsch parken wäre, ginge es ja noch, aber in den meisten Fällen werden dann die Straßen so zu geparkt, dass die Feuerwehr keine Möglichkeiten hat durch zu kommen oder es werden durch das falsch Parken andere Straßenverkehrsteilnehmer (egal ob PKW-Fahrer, Fahrräder oder Fußgänger) gefährdet. Darüber denkt keiner nach! Manchmal wünschte ich mir, ich hätte selber so ein Gerät und könnte die Knöllchen selber verteilen und die ganz schlimmen Falschparker einfach abschleppen lassen.

20.11.2009
08:37
Großzügig oder nachlässig?
von rick_la_fleur | #5

Och, das sollte eigentlich genauso gehalten werden wie die Leinenpflicht bei Hunden. Ist das Auto schön klein, vielleicht noch mit Namen versehen, dann dürfen die Autoeltern das Autoleinchen hinstellen wo sie wollen ; )))) hup hup. Kommt dagegen ein großer Offroader muss ihn die volle Macht des Gesetzes treffen.

20.11.2009
08:09
Großzügig oder nachlässig?
von Blaufuss | #4

Rechtswiderichkeiten,zum Beispiel,in absoluten Parkverbot müßen abgemahnt werden.(Knölchen)Es kann doch nicht sein,das jeder sich hinstellen kann ,wie er will.Ich erlebe es immer wieder,hier in Speldorf.Und dann Beschweren,das die Gullis verstopft sind.

20.11.2009
07:51
Großzügig oder nachlässig?
von guentermh | #3

Und wenn`s denn tatsächlich mal ein Knöllchen gibt, dann ist es natürlich gleich ABZOCKE ! ;-))

20.11.2009
07:37
Großzügig oder nachlässig?
von ich bin ich | #2

auch auf der nordstrasse ist es sehr schlimm .

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