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Gerichtet entscheidet im Fall Ben auf fahrlässige Tötung

04.07.2012 | 20:02 Uhr
Gerichtet entscheidet im Fall Ben auf fahrlässige Tötung
Das Amtsgericht Borken verurteilte den Parkbetreiber und einen Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen.Foto: Kurt Michelis

Mülheim. Fast ein Jahr ist es nun her, dass der vierjährige Ben aus Mülheim in einem Freizeitpark in Reken im Münsterland tödlich verunglückte (wir berichteten) . Nun wurden ein Arbeitnehmer und der Parkbetreiber vom Amtsgericht Borken wegen fahrlässiger Tötung und Unterlassung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Gericht bescheinigte den Angeklagten „krasses Versagen“ sowie gröbste Verstöße gegen die Sorgfalts- und Sicherungspflicht.

Es war ein besonders tragischer Fall: Der kleine Ben lief an der Hand seines Großvaters auf den ausgewiesenen Gehwegen des Parks, während Holzarbeiter damit beschäftigt waren, einen etwa zehn Meter hohen Eichenstamm Stück für Stück mit Motorsägen abzutragen. Einer der Arbeiter warf die dabei entstehenden Holzstücke vom Hubsteiger aus auf den Boden. Als der Großvater mit seinem Enkel die Arbeitsstelle passierte, traf den Jungen ein etwa ein Kilogramm schwerer Holzscheit am Kopf – Ben starb später im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen.

Freiheitsstrafe und Geldauflagen

Die Staatsanwaltschaft Münster nahm kurz darauf die Ermittlungen auf und erhob Anklage gegen den Betreiber und einen Mitarbeiter des Rekener Wildparks Frankenhof. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Die Eltern des verunglückten Jungen traten als Nebenkläger auf – auch sie werfen dem Angestellten sowie dem Parkbetreiber vor, das Gelände nicht ausreichend gesichert zu haben. Dem stimmte das Gericht zu, bestätigte ihnen Versäumnisse in der Sorgfaltspflicht. Am gestrigen Verhandlungstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Borken wurde der Holzarbeiter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und einer Geldauflage von 2800 Euro verurteilt, die an die Kinderkrebshilfe fließen.

Der Parkbetreiber wurde wegen Unterlassung zu zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldauflage von 8000 Euro verurteilt. „Davon fließen 4000 Euro an ein Kinderdorf, die andere Hälfte des Betrags geht an die Eltern des Kindes“, erklärt Heinrich Döring, Sprecher des Amtsgerichts Borken.

Holzarbeiter war unqualifiziert

Sicherlich kaum Trost für eine Familie, die ihr Kind verloren hat. „Mit dem Geld werden die Beerdigungskosten abgedeckt“, weiß Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hahn von der Saarner Kanzlei Wessel und Partner, der die Eltern in der Nebenklage vertritt. Sein Fazit fällt eindeutig aus: „Aus dem milden Urteil lässt sich ablesen, dass man in unserem Rechtssystem bei den schlimmsten Folgen als Angeklagter noch mit einem blauen Auge davon kommen kann.“

Für den Anwalt der Hinterbliebenen hätte das Strafmaß deutlich härter ausfallen können. „Schließlich wurden eklatante Fehler begangen.“ So habe es weder Schilder, noch ein Absperrband oder einen Dritten gegeben, der die Arbeiten absicherte. Zudem habe der Angeklagte keine Qualifizierung für die Fällarbeiten gehabt, das Holz hinunter geworfen, obwohl bereits reger Publikumsverkehr im Park herrschte. „Einfachste Sicherungen wurden außer Acht gelassen.“

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, da die Eltern die Möglichkeit haben, Rechtsmittel einzulegen.

Kristina Mader

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Kommentare
05.07.2012
09:05
Blockierter Kommentar.
Name von Moderation entfernt | #2

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

04.07.2012
23:44
Und was lernen wir daraus, NIX
von Schlaumischlumpf | #1

Und was lernen wir daraus, NIX.
Wir lassen die Dilettanten weiter Facharbeiten ausführen bis zum nächsten vermeidbaren Unfall und dem nächsten und dem nächsten ...

Da haben die Eltern wohl einfach nur Pech gehabt. Was für ein Bananenrepubliks-Urteil?
Deutschland einig Bananenland.

Schönen Urlaub euer "Ehren" und vergessen Sie nicht den Eltern eine Ansichtskarte zu schicken. Das wäre das Mindeste was man noch tun kann (**** an den Kopf).

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