Experten kritisieren Pläne von Schwarz-Gelb zu Hartz-IV
16.10.2009 | 10:41 Uhr 2009-10-16T10:41:00+0200Mülheim. In den Koalitionsverhandlungen von Union und FDP werden „Entlastungen” für Hartz IV-Empfänger in Aussicht gestellt. Das kommt allerdings nicht überall gut an. Mülheimer Arbeitslosenberater etwa sehen die geplanten Änderungen kritisch.
In Berlin laufen Koalitionsverhandlungen, noch ist nichts vertraglich fixiert, doch eine erste öffentlichkeitswirksame Einigung haben Vertreter von Union und FDP bereits verkündet: Hartz IV-Empfänger sollen, wie es heißt, „entlastet” werden. Ob die angedachten Änderungen jedoch Grund zum Jubeln geben, ist fraglich.
Gabi Spitmann und Rainer Hamisch, die als Mitarbeiter des Mülheimer Arbeitslosenzentrums e.V. (MALZ) pro Jahr bis zu 4000 Beratungsgespräche führen und dabei meist Hartz IV-Empfängern begegnen, überzeugen die Absichtserklärungen nicht.
Höheres Schonvermögen
Änderung 1: Für Zwecke der Altersversorge dürfen bislang 250 € pro Lebensjahr als Sparvermögen behalten werden, maximal 16 250 €. Dieses „Schonvermögen” soll auf 750 € verdreifacht werden. „Ein in der Praxis extrem seltenes Problem”, sagt Gabi Spitmann, denn hier geht es allein um Angespartes, das wirklich erst bei Eintritt ins Rentenalter zur Verfügung steht. „Schon eine Lebensversicherung, die mit 58 Jahren ausgezahlt wird, gehört nicht dazu.” Sondern für diese gilt der allgemeine Vermögensfreibetrag: nur 150 € pro Lebensjahr.
Änderung 2: Selbstgenutztes Wohneigentum soll nicht mehr angetastet werden. Bislang gelten hier Obergrenzen von maximal 120 qm (Wohnung) bzw. 130 qm (Haus) für einen Vier-Personen-Haushalt. „Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem jemand sein Häuschen aufgrund der Größe verkaufen musste”, bemerkt Berater Rainer Hamisch. „Auch bei 140, 160 qm sagt kein Mensch was.” Eine Einschätzung, die übrigens von Dr. Jennifer Neubauer, stellvertretende Leiterin der Mülheimer Sozialagentur, bestätigt wird: „Solche Fälle sind in der Praxis selten, und die Regelungen werden wohlwollend ausgelegt.”
Worauf Hamisch noch hinweist: Besitzt jemand mehrere Immobilien und wird langfristig arbeitslos, muss er nicht selbstgenutzten Wohnraum verkaufen. Auch in Zukunft.
Mehr Zuverdienst
Änderung 3: Hartz IV-Empfänger sollen mehr Geld dazuverdienen dürfen. Genauer beziffert wurde dies jedoch noch nicht. Derzeit gilt: 100 € sind anrechnungsfrei, wer bis zu 800 € verdient, darf davon 20 Prozent behalten, im Bereich von 801 bis 1200 € nur noch zehn Prozent.
Hier bestehe tatsächlich Handlungsbedarf, meinen die Arbeitslosenberater, halten aber andere Aspekte für wichtiger: Gabi Spitmann etwa kritisiert, dass Steuerrückzahlungen angerechnet würden und – bei Hartz IV-Empfängern, die einen Job haben – das Weihnachtsgeld. „Davon haben die Leute nix. Dabei ist es doch dafür gedacht, sich etwas extra leisten zu können.” „Was uns am meisten ärgert”, sagt Rainer Hamisch: „Kindergeld wird voll angerechnet. Dieses zusätzlich zu zahlen, das wäre mal eine Maßnahme.” Aber er wolle nicht alles, was im Gespräch sei, mies reden: „Zumindest kommt Bewegung in die Hartz IV-Kiste. Nur müsste etwas geschehen, wovon die Leute wirklich etwas haben.”
Ängste nehmen
Immerhin könnten den Betroffenen durch die geplanten Maßnahmen Ängste genommen werden, überlegt Jennifer Neubauer von der Sozialagentur: „Die Sorge, Altersrückstände angreifen oder Wohneigentum verwerten zu müssen, spielt eine große Rolle. Vielleicht kommen die Menschen in Zukunft eher zu uns.”
Das Vorhaben, den erlaubten Zuverdienst zu erhöhen, sieht die Fachfrau dagegen skeptisch: „Wenn man die Grenzen nach oben verschiebt, fallen immer mehr niedrige Einkommen unter die Bedürftigkeitsgrenze”, sprich: Immer mehr Haushalte hätten Anspruch auf Hartz IV.
Eine Perspektive, die sicher nicht alle Beteiligten erfreulich finden.

18:37
@von wimmel
ja das ist typisch für diese art von kommentatoren ..
nicht die geringste ahnung vom sgb2 , aber sich als experten aufspielen ..
18:30
von Dirk Rabenschlag, aVereinfacht: Der Empfänger kriegt im Monat X weniger Leistungen, hat dafür aber im Jahr davor jeden Monat mehr Leistungen erhalten, als ihm bei korrekter Lohnsteuer zugestanden hätten.
--
so ein unfug. das wird doch nicht wie beim finanzamt gehandhabt , wo man zig beträge von der steuer absetzen kann .
das amt lässt sich jeden monat nachweisen ,was man brutto !!!!verdient hat und davon darf der alg 2 empfänger dann einen bruchteil 20-30% behalten.
finanzamt und arbeitsamt sind 2 paar schuh.
18:21
.von linke sind nicht alle doof, Als Steuerzahler möchte ich mein Gehalt auch steuerfrei wie das die „Experten“ für die Hartzis fordern.
--- wie sie selbst schreiben: nachdenken hat noch nie geschadet
im text steht, dass steuerrückzahlungen , dh wenn jemand zu viel steuern bezahlt ha t , auf hartz 4 angerechnet werden. dh dem alg2 empfänger wird das vom amt abgezogen, was er zu viel bezahlt hat! aber da steht nirgendwo, dass diejenigen h4 empfänger, die über die einkommensteuergrenze fallen , keine steuern zahlen müssen. ...
12:25
Also diese Rechte Typen die mal wieder nix verstehen wollen, sei gesagt es gibt Hartzer die aufgestockt werden müssen und für ein Appel und ein Ei arbeiten und dafür auch Steuern bezahlen ihre zusätzlichen Belastungen absetzen können, aber nicht erstattet bekommen.
immer schön das Maul aufreißen und keine Ahnung von irgend etwas, das sind die Rechten
Hetzer in diesem Land .
00:04
Wenn man wie diese beiden Experten von der Industrie der Arbeitslosen lebt, sollte man sich ernsthaft mal fragen ob es überhaupt erwünscht ist die Leute in die Lage zu versetzen selbst für sich aufkommen zu können.
Dies gilt ebenfalls für die ganzen Horden an Sozialarbeitern. Es sägt sich doch niemand der bei Verstand ist den Ast ab auf dem er sitzt.
23:54
Oh Mann, da hat man aber wirklich Granaten von Expertinnen gefragt.
Warum soll denn bitte eine Steuerrückzahlung anrechnungsfrei bleiben? Eine Steuerrückzahlung ist nichts anderes als nachträglich gezahltes Gehalt, d.h. es ist beim laufenden Bezug anrechnungsfrei geblieben. Wäre die Steuervorauszahlung bzw. die Lohnsteuer passend erhoben worden, wäre dieser Betrag ebenfalls angerechnet worden. Vereinfacht: Der Empfänger kriegt im Monat X weniger Leistungen, hat dafür aber im Jahr davor jeden Monat mehr Leistungen erhalten, als ihm bei korrekter Lohnsteuer zugestanden hätten. Unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten wäre es viel verständlicher,z.B. Stromgelderstattungen nicht anzurechnen, weil dies letztlich zuviel gezahlte Beträge sind, die den ALG II-Bezug nicht erhöht haben, d.h. den Betrag gemindert haben, der dem Empfänger zum Leben verblieb. In vulgo: Der Empfänger erhält im Monat X weniger Leistungen, weil er im Jahr davor zuviel an Strom gezahlt hat, ohne dass dies seinen Leistungsanspruch erhöht hätte.
Und was das Vermögen als Altersvorsorge angeht, erinnere ich mich durchaus noch an den Aufschrei und das Gewese, was darum insbesondere von Seiten der Gewerkschaften bei Einführung der Harz IV Gesetze gemacht wurde.
18:08
Wie m. E. an dem unausgegorenen Beitrag von #3 bereits ersichtlich, scheint das Nebelbombenwerfen der noch-nicht-Koalition, bereits zu verfangen ...
Es sollen möglichst wenige kapieren um was es eigentlich geht und gleichzeitig solls den Anschein von sozial erhalten ...
Analoges gilt für die sittenwidrigen Arbeitsverhältnisse ---> die waren immer schon anfechtbar, weil eben gesetzeswidrig, da brauchte es keinerlei extra Verlautbarung ...
Trotzdem sind einige offenbar darauf reingefallen und denken, schwarz/gelb sei sozial eingestellt ...
Wer nicht hören will, muss fühlen --- wetten, dass ?!? ... ;-))
17:31
gebe ich ihnen Recht
Allerdings würde ich ihnen eher eine 6 geben
16:41
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16:41
nix verstanden, 5 setzen.