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Billig-Löhne sind nicht strafbar

05.12.2007 | 19:23 Uhr

Arbeitslosigkeit ist keine Zwangslage. So sieht es die Staatsanwaltschaft Dortmund im Fall der Strafanzeige, die die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen den Geschäftsführer der Tengelmann-Tochter KIK, Stefan Heinig, gestellt hat.

Am Montag erhielt Verdi die Mitteilung: Es gibt kein Ermittlungsverfahren gegen Heinig.

Der Hintergrund: Verdi hatte KIK vorgeworfen, Lohnwucher zu betreiben, weil eine Mitarbeiterin, die zwar als Packerin eingestellt sei, tatsächlich aber als Verkäuferin arbeite, deutlich weniger als ein Drittel des ortsüblichen Tariflohns erhalte. Statt der ihr mindestens zustehenden 8,21 Euro bekäme sie lediglich 5,20 Euro pro Stunde. Und sie sei beileibe kein Einzelfall. „Arbeitslosigkeit allein ist aber keine Zwangslage und daher ist auch nicht der Straftatbestand des Wuchers nach Paragraph 291 Strafgesetzbuch erfüllt”, so Henner Kruse, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund. Zudem, so heißt es in der schriftlichen Mitteilung an Verdi, habe die als Zeugin genannte KIK–Mitarbeiterin in ihrer Vernehmung erklärt, sich bei Abschluss des Arbeitsvertrags nicht in einer Zwangslage befunden zu haben.

„Ich hatte von Anfang an das Gefühl, dass die Staatsanwaltschaft nicht an die Sache ran will”, so Henrike Greven, Geschäftsführerin des Verdi-Bezirks Mülheim/Oberhausen. Vorwürfe erhebt sie auch gegen die Art und Weise der Vernehmung durch die Essener Polizei. „Drei Stunden wurde die Kollegin vernommen. Die Befragung war hanebüchen. Zudem wurde uns seitens der Staatsanwaltschaft die Akteneinsicht verwehrt.”

Wie es nun weiter geht, will Verdi Anfang 2008 klären. „Wir können keine Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.” Als einzige Möglichkeit bliebe, dass eine Betroffene Strafanzeige gegen Heinig stelle. Inzwischen, so Greven, klagen fünf KIK-Mitarbeiterinnen vor dem Arbeitsgericht Oberhausen auf Nachzahlungen für ihrer Ansicht nach zu wenig bezahlten Lohn sowie nicht geleistetes Urlaubsentgelt.

Den beiden KIK-Mitarbeiterinnen, die Mitte Oktober öffentlich über Lohndumping und nicht bezahlte Überstunden klagten, seien inzwischen ihre Arbeitsstunden drastisch gekürzt worden, so Greven. „Von 70 auf 21 Stunden im Monat. Sie können sich vorstellen, was das für die Betroffenen finanziell bedeutet.” Das Vorgehen sei rechtswidrig, so Verdi-Sekretär Günter Wolf: „Diese Aushilfskräfte haben ein Recht auf zehn Stunden pro Woche und es müssen mindestens vier am Tag sein. Nicht einmal dieser Mindestschutz wird von KIK eingehalten.”

Frank HELLING

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Kommentare
05.12.2007
21:05
Billig-Löhne sind nicht strafbar
von M.Schwarz | #1

Nee, iss klar.Wenn Vater staat gegen Lohndumping vorgehen würde, würden die Dumpingfirmen keine Mitarbeiter mehr einstellen und die Arbeitslosenzahlen würden nicht mehr verschönt.
Alles nur berechnung.

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