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Kinderausweis

Anträge nur leicht gestiegen

27.06.2012 | 16:22 Uhr
Anträge nur leicht gestiegen
Neuerdings brauchen schon die Kleinsten bei Auslandsreisen einen eigenen Pass. Foto: Hannah Blazejewski

Mülheim. Bisher hat das Bürgeramt „keine signifikante Erhöhung bei den Kinderausweisen“ zu verzeichnen, erklärte Amtsleiter Reinhard Kleibrink auf Anfrage. Wie berichtet, benötigen jetzt auch Neugeborene bei Auslandsreisen einen eigenen Ausweis. Kindereinträge im Reisepass der Eltern reichen nicht mehr.

Vergleicht man die Anträge für Kinderausweise insgesamt, so waren es von März bis Mai 427, im letzten Jahr (März bis Mai 2011) waren es 339. Die leichte Erhöhung dürfte bei dem üblichen jährlichen Ansturm auf das Bürgeramt kaum auffallen. Denn viele bemerken erst kurz vor den Ferien, dass der Ausweis abgelaufen ist. „Schauen Sie rechtzeitig nach, ob Ihr Pass noch gültig ist“, rät Kleibrink. Zwar könnte man innerhalb von drei Werktagen – „wenn man bis 12 Uhr bei uns war“ – einen Reisepass bekommen, doch das kostet fast 100 €, weil sich die Bundesdruckerei diesen Expressdienst und die dafür nötigen Sonderschichten bezahlen lässt, erläutert Kleibrink.

Personalausweis oder Reisepass?

Braucht man einen Reisepass, oder reicht der Personalausweis für das Urlaubsland aus? Viele Mülheimer erwarten, gerade kurz vor den Ferien, eine konkrete Auskunft vom Bürgeramt. Der Amtsleiter weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Mitarbeiter keine rechtsverbindlichen Auskünfte über Einreisebedingungen der Länder geben. Darum müssten sich die Kunden bei Botschaft oder Konsulat selbst bemühen. „Hilfreich ist die Homepage des Auswärtigen Amtes“, empfiehlt Reinhard Kleibrink, der daran erinnert, dass manche Länder keine vorläufigen Dokumente akzeptieren.

Was sich noch nicht überall herumgesprochen hat: Die so genannte „Umkennzeichnungspflicht “ wird ab dem 1. Juli für NRW abgeschafft. Das heißt, wer innerhalb von NRW seinen Wohnsitz nach Mülheim verlegt, erklärt Kleibrink, darf sein Kfz-Kennzeichen behalten. Umschreiben lassen muss man aber seine Autopapiere (Kfz-Schein und -Brief, heute Zulassungsbescheinigung I und II) dennoch, was pro Fahrzeug 26,80 € Gebühren kostet. Das Geld für neue Kennzeichen darf man sich sparen, wenn man will. Wer aber ein Nummernschild verliert oder es gestohlen wird, bekommt grundsätzlich ein neues Kfz-Kennzeichen zugeteilt. Das alte wird dann für zehn Jahre gesperrt, damit es nicht missbräuchlich verwendet werden kann.

Bettina Kutzner

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