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Justiz : Richter auf der sicheren Seite

Moers, 07.04.2009, Harry SEELHOFF

Im Gegensatz zu Landshut ist es so gut wie unmöglich, Waffen in das Moerser Amtsgericht zu schmuggeln.

Die Schlange vor der inneren Türe des Amtsgerichts ist lang an manchen Tagen. Die Besucher, unter ihnen Anwälte und Zeugen, müssen einzeln eintreten und sich einer scharfen Sicherheitskontrolle unterziehen. Da kann schon einmal Unmut aufkommen, wenn der Verhandlungsbeginn näher rückt und es einfach nicht weitergehen will. Aber wie das Beispiel in einem Landshuter Gerichtssaal zeigt, wo ein Rentner mit einem Revolver das Feuer auf seine Verwandten eröffnete, sind strenge Sicherheitskontrollen dringend erforderlich.

Dabei ist die Sicherheitsschleuse im Moerser Gerichtsgebäude eine Standardmaßnahme. „Es ist ein landesweites Sicherungskonzept”, erklärt Amtsgerichtsdirektorin Angela Glatz-Büscher, das nach ihrem Kenntnisstand allerdings in Deutschland einmalig sei. Die Absicherung der Gebäude ist vorgeschrieben, die Ausgestaltung wird vor Ort entschieden.

Dabei dient die Sicherheitsschleuse in Moers nicht nur der Sicherheit von Richtern, Beamten und Angestellten, sondern auch der von Besuchern. „Die Aggression richtet sich häufig gegen eine Streitpartei”, so Angela Glatz-Büscher. Will heißen, dass gerade bei Scheidungsfällen oder Erbschaftsstreitigkeiten die Emotionen hoch kochen.

„Wir finden hier öfter Sachen wie Schlagringe oder andere verbotene Gegenstände, auch Messer”, so die Gerichtsdirektorin. Schusswaffen sind in der Schleuse noch nicht aufgetaucht – was auch nicht verwundert. Niemand käme damit durch. Denn die Kontrolle im Gerichtsgebäude ist genauso streng wie auf dem Flughafen: Jeder Besucher muss sämtliche Taschen ausleeren, Jacke und Mantel ablegen, durch den Metalldetektor gehen. Schlägt dieser an, wird ein Handdetektor eingesetzt. Eine Prozedur, die durchaus mehrere Minuten dauern kann. Und wenn zwölf Besucher in der Schlange stehen...

Polizeibeamte dürfen mit

der Dienstwaffe hinein

Polizeibeamte, die beispielsweise einen unwilligen Zeugen „eingesammelt” haben oder einen Verdächtigen bringen, der dem Haftrichter vorgeführt wird, betreten das Gericht allerdings mit ihrer Dienstwaffe. Glatz-Büscher: „Da übernehmen sie auch Wachfunktionen.”

Wer sich nicht durchsuchen lassen will, kommt nicht ins Gerichtsgebäude, gleichgültig, ob er zu seiner eigenen Strafverhandlung erscheint oder nur seinen Austritt aus der Kirche erklären will. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise Rechtsanwälte, die täglich im Moerser Gericht zu tun haben oder Personen, die den Justizbeamten seit langem bekannt sind. Unter anderem auch die Gerichtsreporter von Zeitung und Radio.

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