Gezerre um einen Betriebsrat
WIRTSCHAFT. IG BAU wirft der Leitung der Kamp-Lintforter Firma "Aktiv" vor, die Wahl einer Arbeitnehmervertretung zu behindern.
KAMP-LINTFORT. Von einer "Betriebsrats-Posse" spricht die IG BAU mit Blick auf die Kamp-Lintforter Firma "Aktiv". Schon seit zwei Jahren bemüht sich Gewerkschaftssekretärin Zeynep Bicici, in dem Reinigungsunternehmen eine Interessenvertretung für die 836 Beschäftigten auf die Beine zu stellen. Aber schon die Wahl eines Wahlvorstands geriet zur Katastrophe und beschäftigt inzwischen das Arbeitsgericht in Wesel.
Dabei geht's um die Frage, welche Firmenmitarbeiter als leitende Angestellte anzusehen sind, wobei Zeynep Bicici Firmenchef Martin Boersma vorwirft, gezielt für Verwirrung gesorgt zu haben. "Außerdem ist der Inhaber bei der Wahlversammlung von Tisch zu Tisch gegangen und hat gesagt, wen die Leute wählen sollen. So etwas habe ich vorher noch nie erlebt.." Auch Christian Puhr-Westerheide, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Rheinhausen, meint, dass Boersma weder Wahlvorstand noch Betriebsrat haben wolle und daher opponiere, wo er nur könne.
Nach Darstellung der Gewerkschaftssekretärin gäbe es für einen Betriebsrat einiges zu tun. Sie legt dar, dass die Firma zwar den Mindestlohn von 8,15 Euro zahle, doch andererseits versuche, die Einsatzzeiten und tariflich festgesetzten Urlaubsansprüche zu drücken. So sollen sich die Kräfte, die in Schulgebäuden eingesetzt sind, mit 22 bezahlten Urlaubstagen begnügen. Zudem mahnt Zeynep Bicici eine Lohnfortzahlung für geringfügig Beschäftigte an. Sie kritisiert nicht zuletzt, dass Martin Boersma nun versuche, seinen Schwager als Mitglied des Betriebsrats wählen zu lassen.
Boersma bezichtigt Gewerkschaft der Lüge
Boersma bestätigt, dass der Verwandte, der seit drei Jahren als Angestellter im Betrieb arbeite, auf einer "Wahlliste der Unabhängigen" auftauche, die von Seiten der Angestellten in Umlauf gebracht worden sei. Denn dieser Teil der Belegschaft sei hochgradig frustriert über die Art und Weise, wie die IG BAU die Wahl des Wahlvorstands durchgeführt habe.
Überhaupt bezichtigt der Unternehmer die Gewerkschaft in mehrerlei Hinsicht der Lüge. Mehrfach versichert er: "Ein Betriebsrat ist ausdrücklich gewünscht." Aber in der Vergangenheit sei das Interesse der Mitarbeiter stets gleich Null gewesen. Zudem betont er, dass sich der Betrieb an die Tarife halte. "Wenn wir uns nicht an gesetzliche Notwendigkeiten halten würden, wären wir schon längst weg vom Fenster."
Auch die Lohnfortzahlung für geringfügig Beschäftigte werde von der Firma "Aktiv" keineswegs verweigert. Voraussetzung sei allerdings, so Boersma, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fristgerecht innerhalb von vier Tagen vorliege. Als tarifgerecht rechtfertigt der Firmenchef auch die Bemühungen, den Urlaubsanspruch für Reinigungskräfte in den Schulen auf 22 Tage zu reduzieren. Martin Boersma: "Diese Leute arbeiten nicht zwölf, sondern neun Monate im Jahr. Solche Regelung ist in der Branche üblich."
JURISTEN SIND GEFRAGT Am 10. Juli wird sich das Weseler Arbeitsgericht mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Wahlvorstands-Wahl befassen. Eine von Boersma beantragte Eilentscheidung lehnten die Juristen ab. Daraufhin hat der Unternehmer Beschwerde beim Landesarbeitsgericht in Düsseldorf eingereicht. Sein Ziel: Das Kippen der Wahlergebnisse.





















