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Was ist eigentlich eine Gemeinschaftsschule?

11.03.2011 | 18:13 Uhr
Was ist eigentlich eine Gemeinschaftsschule?
Über Mendens Schulen wird eifrig diskutiert.

Menden. Die angesichts des Umbruchs in der Mendener Schullandschaft mit Spannung erwartete Anmeldephase startet. Wir erklären Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Gesamt -und Gemeinschaftsschule.

Wenn die Eltern der jetzigen Viertklässler ihre Kinder nun anmelden, dann können sie das an den klassischen Schulformen tun: Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Doch sie tun dies vor dem Hintergrund, dass sich die Mendener Schullandschaft ab dem kommenden Jahr ändern wird. Zumindest eine Gemeinschaftsschule (Lendringsen) wird im kommenden Jahr kommen, vielleicht auch eine zweite. Und auch die Einrichtung einer Gesamtschule scheint nicht ausgeschlossen. Aber was sind eigentlich die Unterschiede zwischen Gemeinschafts- und Gesamtschule? Die WP erläutert mit Hilfe des Schulministeriums NRW die wichtigsten Punkte.

Die Gesamtschule gibt es schon lange, sie ist auch im Schulgesetz verankert. Die Gemeinschaftsschule ist noch ein so genannter „Schulversuch”, den die neue rot-grüne Landesregierung im vergangenen Jahr gestartet hat. Aufgrund der hohen Nachfrage plant Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne), noch im Frühjahr eine Gesetzesänderung, um sie zu einer Regelschule zu machen. Ob sie dafür eine Mehrheit im Landtag bekommt, ist noch nicht sicher. 17 Gemeinschaftsschulen hat das Ministerium bislang genehmigt, die Obergrenze für den Schulversuch liegt bei 50 Schulen.

Unterschiede

Der markante Unterschied bei der Einrichtung einer der beiden Schulformen: Für eine Gesamtschule sind mindestens vier Eingangsklassen mit jeweils mindestens 28 Schülern notwendig, für eine Gemeinschaftsschule nur drei Klassen mit jeweils mindestens 23 Schülern.

Sowohl Gemeinschafts- als auch Gesamtschule können nur ab Klasse 5 neu aufgebaut werden, es können nicht bestehende Schulen zu einer Gemeinschafts- oder Gesamtschule verschmolzen werden. Konkret am Beispiel der geplanten Gemeinschaftsschule Lendringsen: Die dortigen Haupt- und Realschulen werden ab dem kommenden Jahr schrittweise aufgelöst, die neue Gemeinschaftsschule wird mit einer Jahrgangsstufe 5 schrittweise neu aufgebaut. Die Kinder, die jetzt dort an Haupt- und Realschulen eingeschult werden, beenden in dieser Schulform also auch ihre Laufbahn.

Gemeinsames Lernen

Beide Schulformen sollen ein längeres gemeinsames Lernen ermöglichen. Bei der schon länger existierenden Gesamtschule werden in den allermeisten Fällen die Schüler von der Klasse 5 an durchgehend gemeinsam unterrichtet. Das heißt es gibt Grundkurse (G-Kurse) und Erweiterungskurse (E-Kurse), in denen Schüler je nach ihrer Leistungsfähigkeit differenziert unterrichtet werden.

Auch in der neuen Gemeinschaftsschule wird in den Klassen 5 und 6 generell gemeinsam unterrichtet. Und zwar so, dass den leistungsstarken Schülern der Weg zum Abitur ermöglicht wird. „Es wird hier auch eine Differenzierung durch individuelle Betreuung geben”, so Ministeriumssprecherin Nina Heil.

Um dies schultern zu können, ist zunächst auch eine bessere Lehrerausstattung vorgesehen. Die Schulkonferenz (Lehrer, Eltern, Schüler) entscheidet über das weitere pädagogische Konzept ab der Klasse 7, das dann für alle kommenden Jahrgänge auch gilt: Es besteht die Möglichkeit, entweder analog zu der Gemeinschaftsschule die Schüler der verschiedenen Leistungsstufen weiterhin in gemeinsamen Klassen zu unterrichten und G- und E-Kurse anzubieten. Oder aber es werden drei neue Klassen analog zu den klassischen Schulformen gebildet: eine Hauptschul-, eine Realschul- und eine Gymnasialklasse.

Gymnasiale Oberstufe

E ine Gesamtschule muss immer eine eigene gymnasiale Oberstufe haben, die zum Abitur führt. Die Gemeinschaftsschule muss den Weg zum Abitur offen halten, sie braucht aber keine eigene gymnasiale Oberstufe. Sie muss dann aber eine Kooperation mit einem Gymnasium oder einem Berufskolleg mit gymnasialer Oberstufe eingehen, so dass die Gemeinschaftsschüler dort auf jeden Fall ihr Abitur machen können. Sie können auch – wenn sie aufgenommen werden – zu einem anderen Gymnasium gehen. Ob die Kooperationsschule das Abitur nach acht Jahren (G8) oder nach neun Jahren (G9) anbietet, ist dabei unerheblich. Findet die Kooperation mit einem G8-Gymnasium statt, an dem die Oberstufe bereits mit dem Jahrgang 10 beginnt, dann würde der Gemeinschaftsschüler, der nach dem zehnten Schuljahr wechselt, die Jahrgangsstufe 10 der Form nach wiederholen – nicht aber den Inhalten nach, die wären neu. Es gibt auch Sonderregelungen für sehr begab te Gemeinschaftsschüler, die gleich in die Jahrgangsstufe 11 für ein G8-Abitur wechseln können.

Sowohl die Gesamt- als auch die Gemeinschaftsschule sind für den Ganztagsbetrieb vorgesehen. Ministeriumssprecherin Nina Heil: „Es ist nicht Pflicht, die Schulen können theoretisch auch im Halbtagsbetrieb geführt werden. Aber bei den jetzt genehmigten Gemeinschaftsschulen sehen alle pädagogischen Konzepte einen Ganztagsbetrieb vor.“

Michael Koch und Thekla Hanke

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Kommentare
12.03.2011
23:08
Was ist eigentlich eine Gemeinschaftsschule?
von Ruhrik | #3

Vor allem müssen die Klassen kleiner werden. Aber auf den Gedanken kommt bisher keine Partei.

11.03.2011
23:44
Was ist eigentlich eine Gemeinschaftsschule?
von carhol | #2

und natürlich auch mit den Bewerbungen um eine Lehrstelle.

11.03.2011
23:43
Was ist eigentlich eine Gemeinschaftsschule?
von carhol | #1

Die Gemeinschaftsschule ist noch ein so genannter „Schulversuch”, den die neue rot-grüne Landesregierung im vergangenen Jahr gestartet hat.

Toll, der wievielte Versuch ist es in den letzten 20 Jahren?
Nach jedem Versuch ging es mit dem Niveau weiter in den Keller.
Vielleicht sollte man mal einen Versuch machen die Kinder so auszubilden, wie sie es im späteren Leben brauchen und nicht nach den (traumhaften)Vorstellungen mehr oder weniger linken Pädagogen.
Es nützt nichts dem Gebäude einen neuen Namen zu geben, die Inhalte und Bewertungen müssen geändert werden, dann klappt es auch mit PISA.

mfg

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