Opferrolle nicht im Einklang mit der Wirklichkeit
24.11.2008 | 16:54 Uhr 2008-11-24T16:54:00+0100Menden. Zwei Angeklagte vor dem Mendener Amtsgericht sahen sich gestern eher als Opfer, denn Täter. Doch Staatsanwalt Schulze-Bentrop und Richter Festersen werteten den Fall anders.
Gegen die Frau wurde das Verfahren gegen die Auflage von 90 Sozialstunden eingestellt, ihr Noch-Ehemann erhielt eine Freiheitsstrafe von insgesamt 10 Monaten auf Bewährung. Dabei wurden Vorstrafen einbezogen.
Im Mai 2006 hatte sich die Familie dazu entschieden, an der Mietwohnung, die sie später ganz kaufen wollten, die Treppe und den Flur zu erneuern. Dazu beauftragten sie einen Mendener Steinmetz. Bis heute hat der 44-Jährige aber noch keinen Cent für die erledigten Arbeiten erhalten.
Die Angeklagten versuchten sich herauszureden. Sie hatten bereits eine Teilzahlung für die Wohnung geleistet. Der Umbau sollte ihr Vermieter zahlen. Dieser sollte wegen angeblicher Schwierigkeiten mit dem Steinmetz bei den Verhandlungen außen vor bleiben. Nach dem Auftrag habe er aber nichts an das Ehepaar gezahlt, dieses sogar zwangsräumen lassen.
Diese angeblichen Vorfälle milderten aber nicht ihr eigenes Verschulden. Der Steinmetz habe nämlich dem Ehepaar vertraut. „Von dem Vermieter war keine Rede. Ich war auch davon überzeugt, dass die Wohnung den Angeklagten gehörte”, so der 44-Jährige. Ihm entstand ein Schaden von 5 000 Euro.
Verteidiger Rüschenbaum versuchte noch, die Frau als unbeteiligt darzustellen. Das entkräftete aber der Mendener. Sie sei stets bei den Arbeiten dabeigewesen, habe nur die Formalien ihrem Noch-Ehemann überlassen. Daher hat dieser die Hauptlast zu tragen. Ihn erwarten ferner 180 Sozialstunden.
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