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Gericht

Laptop und Handy bei Gartenparty gestohlen

09.02.2010 | 13:58 Uhr

Menden. Bei einer Gartenparty sollten Wertgegenstände wie Handys oder Laptops sicher weggeschlossen werden, selbst wenn man mit Freunden feiert — diese Lehre zogen am Montag alle Beteiligten aus einem Strafverfahren am Amtsgericht.

Denn wer bei einem Grillfest am 1. Mai in Oesbern das Mobiltelefon und den Klapprechner der Gastgeberin hatte mitgehen lassen, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Strafrichter Festersen sprach den 23-jährigen Angeklagten frei.

Partygäste widersprachen sich

Bei der besagten Party herrschte reges Kommen und Gehen. Rund 20 junge Erwachsene feierten feuchtfröhlich den Tag der Arbeit. Am nächsten Tag entdeckte die 21-jährige Gastgeberin, dass ihr Laptop aus ihrem Zimmer und ein Handy verschwunden waren. Die Nachbarn wollten einen 23-jährigen Gast jedoch mit einem silbergrauen, laptopähnlichen Gegenstand vor dem Haus gesehen haben. Der junge Mann wurde daraufhin des Diebstahls angeklagt. Am Montag stritt er die Tat jedoch ab. Die weiteren Partygäste konnten die Fragen von Richter Festersen teilweise nicht beantworten oder widersprachen sich. „Ich war zu betrunken”, erklärte ein junger Mann seine Gedächtnislücke. „Im Zweifel für den Angeklagten”, begründete Festersen daraufhin den Freispruch.

Thorsten Bottin

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