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Kanal-TÜV: Besser abwarten

04.01.2012 | 17:41 Uhr
Kanal-TÜV: Besser abwarten
Michael Mathmann von der Stadtentwässerung rät Hausbesitzern vorerst von Dichtheitsprüfungen ab.

Menden.Hauseigentümer sollten bis auf Weiteres keine Dichtheitsprüfungen ihrer Abwasseranschlüsse machen lassen. Das empfiehlt jetzt die Stadtentwässerung. Grund: Für den so genannten Kanal-TÜV wird sich die Gesetzesgrundlage ändern.

Bislang schreibt das Landeswassergesetz im Paragraphen 61 a vor, dass Hauseigentümer bis zum Jahr 2015 die Dichtigkeit ihrer Kanalanschlüsse nachweisen müssen. Doch Landesumweltminister Remmel bereite eine Gesetzesänderung vor, erklärte gestern der Betriebsleiter der Mendener Stadtentwässerung, Michael Mathmann. Wie diese Gesetzesänderung lauten wird und wann sie beschlossen wird, sei noch unklar. Mathmann rät deshalb: „Vorerst nichts unternehmen!“.

Falls Hauseigentümer trotzdem ihren Abwasseranschluss reparieren lassen wollen, sollten sie das in enger Abstimmung mit der Stadtentwässerung tun. Mathmanns Mitarbeiter Hubertus Allhoff berate betroffene Bürger – kostenlos und auch vor Ort am Grundstück ( 903-218).

Die Stadtentwässerung warnt in diesem Zusammenhang noch einmal vor „Kanal-Haien“ – unseriöse Abzocker, die sich Hausbesitzern als Fachfirma vorstellen und den Kanal-TÜV zu vorgeblichen Schnäppchenpreisen anbieten. Mathmann rät: „Lassen Sie sich auf gar nichts ein!“.

Eine Reparatur kaputter Anschlüsse kostet allerdings auch bei seriösen Anbietern schnell mehrere Tausend Euro. Deshalb hatten sich viele Hausbesitzer über das neue Gesetz geärgert. Seriöse Fachfirmen hingegen hatten sich auf die erwartete Auftragsflut vorbereitet. Sie investierten in Technik und zusätzliche Mitarbeiter, wie Michael Mathmann weiß. Wegen der unklaren Gesetzeslage „hängen die nun in der Luft“, berichtet er.

Von den rund 13 600 Hausanschlüssen in Menden haben nach Kenntnis der Stadtentwässerung keine 100 den Kanal-TÜV hinter sich. Regressansprüche gegen den Gesetzgeber hätten Betroffene aber nicht, wie Mathmann sagt. Denn das Wasserhaushaltgesetz des Bundes schreibt ebenfalls vor, dass private Kanalanschlüsse dicht sein müssen.

Thorsten Bottin

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