Freispruch nach merkwürdiger Aussage
27.04.2010 | 13:04 Uhr 2010-04-27T13:04:00+0200Menden. „Im Zweifel für den Angeklagten” — in diesem alten Grundsatz sah Richter Jens-Christian Festersen gestern die einzige Möglichkeit, ein Urteil zu sprechen.
Zu Beginn der Verhandlung hatte er den beiden angeklagten jungen Männern aus Menden geraten, „das Märchenhafte wegzulassen”. Er machte keinen Hehl daraus, dass die Geschichte merkwürdig war. Was der 22-jährige Angeklagte und sein 27-jähriger Cousin dann schilderten, klang tatsächlich unglaublich.
Im September 2009, in der Nacht auf Montag, hatte ein Sicherheitsdienst die beiden Männer auf dem Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers am Meisenweg angetroffen. Was die Männer vom Sicherheitsdienst stutzig machte: Die beiden trugen Handschuhe bei sich, ein Brecheisen und andere Werkzeuge. Der Wachdienst alarmierte die Polizei.
Schlösser aufgebrochen
Der Besitzer des Autohauses, der gestern auch als Zeuge verhört wurde, berichtete, dass die Schlösser mit einem Schraubenzieher an einem VW Bulli und einem BMW aufgebrochen waren.
Warum die zwei Angeklagten mit dem Werkzeug in der Nacht zu Montag auf dem Gelände unterwegs waren, konnten sie dem Richter erklären. „Wir haben uns bei meinem Arbeitgeber in der Nähe Werkzeug geliehen”, erklärte der 22-jährige Kfz-Mechaniker, der einen Schlüssel für die Werkstatt und auch die Erlaubnis fürs Ausleihen hatte. „Mein Cousin wollte am nächsten Tag zum Schrottplatz fahren und er brauchte Werkzeug dafür.” Auf dem Weg zurück zum Auto seien sie an dem Ausstellungsgelände vorbeigekommen. „Wir wollten uns nur einen Audi angucken”, erklärte der 27-jährige Angeklagte. Da seien sie auch schon von dem Sicherheitsdienst überrascht worden.
Zweifel
„Der Fisch stinkt von der Schnauze bis zum Schwanz”, leitete Richter Festersen sein Urteil ein. Einiges sprach doch für die beiden Angeklagten. Die beschädigten Fahrzeuge wiesen keine Spuren von einem Brecheisen auf. Auch, dass der 22-jährige Kfz-Mechaniker so ungeschickt versuchte, ein Autoschloss aufzubrechen, ließ Zweifel aufkommen. In dem VW Bulli und dem BMW fehlte außerdem nichts.
Darf man sich abends noch mit Arbeitsmitteln, in diesem Fall mit Schrauber-Werkzeug, ein Auto angucken? Diese Frage stand im Raum. „Im Zweifel für den Angeklagten”, schloss der Richter die Verhandlung: Freispruch.
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