Erneute Bewährung für rechten Gewalttäter
01.06.2010 | 19:25 Uhr 2010-06-01T19:25:00+0200
Menden.Das Jugendschöffengericht verurteilte am Dienstag einen 19-jährigen Mendener wegen Körperverletzung und Betrugs zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der dem rechten Milieu zuzurechnenede Mann stand bereits wegen eines ähnlichen Delikts unter Bewährung.
Eine Septembernacht im vergangenen Jahr. Als Wortführer einer mehrköpfigen Gruppe Heranwachsender und unter wüsten Beschimpfungen treibt ein 19-Jähriger Mendener einen jungen Mann durch die Stadt. Das Opfer flüchtet sich in eine Tankstelle an der Werler Straße und lässt sich dort von einem Angestellten einschließen. Hier endet die Jagd. Wenige Stunden zuvor hatte der 19-Jährige einem 22-Jährigen einen Schlag ins Gesicht versetzt.
Diesen Tathergang sah das Jugendschöffengericht am Dienstag nach Aussage mehrerer Zeugen als erwiesen an. Der 19-jährige Mendener wurde wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung
Genau diese Bewährung verursachte bei Staatsanwalt Gregor Keller „erhebliche Bauchschmerzen“, und auch Richter Stephan Hennemann machte keinen Hehl daraus, dass dieses Urteil dem Gericht alles andere als leicht gefallen sei. Der Hintergrund: Der Täter befindet sich wegen eines ähnlichen Delikts bereits in der Bewährungsphase. Und auch mit den Bewährungsauflagen hatte es der 19-Jährige in letzter Zeit nicht immer so genau genommen. Von 480 Sozialstunden leistete er nicht einmal zehn Prozent ab. Sein Bewährungshelfer beklagte im Prozess zudem die mangelnde Kooperation, attestierte dem Täter aber dennoch, dass „die Mittel der Bewährungshilfe noch greifen können.“
Richter Hennemann schien den Bewährungs-Strohhalm zu suchen. Und er fand ihn schließlich auch. Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er in jener Septembernacht zwar schon von einem anderen Verfahren gegen ihn wusste, ein Urteil aber längst noch nicht gesprochen war. „Ich habe die zarte Hoffnung auf Besserung“, startete Stephan Hennemann in seinen abschließenden Appell, der mit einem markigen „beim nächsten Mal sind Sie reif“ endete.
„Rechte gegen Linke“
Ohne Einfluss auf das Urteil blieb die politische Motivation der Tat. „Er sieht sich im Bereich der NPD angesiedelt“, sagte Hennemann über den 19-Jährigen. Und diese Gesinnung bestimmte offensichtlich auch die Wahl der Opfer. „Er hat mich geschlagen, weil er mich mit der Antifa in Verbindung gebracht hatte“, sagte der 22-Jährige Geschädigte aus. „Rechts gegen Links“, titulierte Stephan Hennemann dann auch das Szenario. Erweitert um die Zahlen jener Septembernacht klingt das dann so: Mindestens vier Rechte gegen jeweils einen Linken.
17:38
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23:15
Vielleicht kommt er beim nächsten Mal hinter Gitter. Ganz sicher aber: wenn es ein nächstes Mal gibt (und das halte ich für sehr wahrscheinlich), dann gibt es auch ein nächstes Opfer. Müsste der Schutz des zukünftigen Opfers nicht über dem Schutz eines gewaltbereiten jungen Mannes stehen?
Angenommen, er prügelt meinen Mann arbeitsunfähig, nur weil sich beide zufällig an einer Tankstelle begegnen. Dann nützen meiner Familie die erheblichen Bauchschmerzen des Richters herzlich wenig.
16:50
@ #9 von peter lustig :
Glaubst du wirklich an den ersten Teil deines Kommentar :
Zitat wenn er noch einmal die
geringste s****** baut isser hinter gittern ??
Dann gibt es mglw.:
nochmal eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht;
nochmal mit Bewährung weil er volltrunken war;
nochmal eine Bewährungsstrafe weil was weiß ich....
Ich glaub da nicht dran, das er hinter Gitter kommt!
16:25
Richtig wäre gewesen die erste Bewährung aufheben und noch mal 6 Monate drauf und ab in den Knast
12:14
keine angst. der fascho kommt schon noch innen knast.
wenn er noch einmal die geringste ******* baut isser hinter gittern. und ich denke das wird bei dem nicht lange dauern. der wirds in 100jahren nich lernen.
10:51
Und Steuersünde kommen für teilweise Jahre hinter Gitter...
Klingt Plausibel, nicht oder?
10:04
Ich bin kein Rechts- oder Justizexperte, aber ist das Begehen einer Straftat nicht automatisch ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen?
Es gilt aber nicht als Verstoß, wenn zum Zeitpunkt der erneuten Straftat das Urteil der ursprünglichen noch nicht gesprochen wurde und somit der Bewährungsstrafe noch nicht verhängt wurde?
Eigentlich klingt das logisch. Dennoch ein Skandal.
09:12
Da fällt mir nur eins zu ein: LÄCHERLICH!!
Gerade diese miesen Fascho-Brüder sollte man direkt einknasten, damit sie mal über einiges nachdenken können!
Also ob ne Bewährungsstrafe da ziehen würde...
Jaja...so wird Menden doch gleich VIEL sicherer.
Ein Hoch aunf unsere Justiz!!
08:31
Bei solchen Urteilen braucht man sich doch nicht mehr wundern. Der steht schon unter Bewährung wegen einem ähnlichen Delikt, nimmt es mit den Auflagen auch nicht so genau und trotzdem wieder Bewährung. Lachhaft.
Woher kommt denn kein Respekt mehr vor Eltern, Lehrern, Polizei.
Die wissen genau, es passiert doch eh nichts. Justizia trägt an der Gewaltbereitschaft gegen Menschen und Sachen meiner Meinung nach erheblich Schuld.
Wir brauchen keine neuen oder schärfere Gesetze, wir brauchen eine Justiz, die die vorhandenen Gesetze auch anwendet und zwar richtig. Mit richtig meine ich auch mal die Obergrenzen ausschöpfen.
08:09
auf wieviel rechten Augen muss so ein Richter eigentlich blind sein, wir brauchen keine schärferen Gesetze, aber Richter, die die Gesetze anwenden!