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Drogendealer muss

14.02.2012 | 17:58 Uhr
Drogendealer muss
Das Schöffengericht tagte am Dienstag: Mehr als drei Haft für Drogendealer.

Menden.Strohhalm hätte der schriftlich in Aussicht gestellte Platz in einer Suchttherapie sein können. Doch T. verließ gestern das Amtsgericht so, wie er es betreten hatte: in Handschellen und Begleitung zweier Vollzugsbeamter. Drei Jahre und drei Monate Haft brummte das Schöffengericht dem Drogenkranken und -dealer auf.

Mitunter sind es Zufall und Beharrlichkeit, die zum Erfolg führen. Bei der Kripo ging im Sommer ein anonymes Schreiben mit dem Hinweis auf eine gewisse Wohnung und Person ein. Beim Ortstermin warteten die Kripobeamten zweieinhalb Stunden vor den Räumlichkeiten, statt aktiv tätig zu werden. „Wir hatten Stimmen gehört und wollten niemandem Gelegenheit geben, etwas verschwinden zu lassen.“ Es sollte sich lohnen. Richter Festersen: „Ihr Verhalten verdient Lob und Anerkennung.“

Die Beamten schlugen zu, als ein Mann gerade die Wohnung verlassen wollte. Sie entdeckten etliche Papierbriefchen Heroin, digitale Feinwaage, abgepacktes Streckgemisch, allerlei Tabletten und Betäubungsmittel-Utensilien. Der Mann, dem all dies gehörte, war zudem kein Unbekannter. Erst im Februar 2011 war er wegen Drogenbesitzes und gewerbsmäßigen Handels verurteilt worden.

T. hat binnen kurzer Zeit ungemein viel Wohlwollen verspielt. Bei seiner Verurteilung im Februar – ein Jahr und einen Monat Haft, ausgesetzt zur Bewährung – hatte er noch beteuert, sich seiner Drogenabhängigkeit stellen zu wollen. Er sei bezüglich einer Therapie auf gutem Weg.

Noch im ersten Drittel der Bewährungszeit brachen alle Dämme: Binnen kurzer Zeit flog T. aus dem Methadon-Programm, seinen Bewährungshelfer hat er nie aufgesucht. Stattdessen konsumierte er wieder selbst, finanzierte die eigene Sucht auch mit etlichen Verkäufen an süchtige Mendener. Stoff wurde auch schon mal in Dortmund besorgt. Ein Ziel, das T. am 19. August mit dem derzeit inhaftierten Mendener Junkie B. und einem unbekannten Dritten ansteuerte. Mit 200 Gramm Heroin kehrten sie zurück. Als Lohn für die von ihm organisierte Fahrt bekam B. fünf Gramm Heroin und 300 Euro.

Während T. sich mit keiner Silbe äußerte, bat seine Verteidigerin um Milde. Am 14. März könne schließlich eine stationäre Therapie angetreten werden. Wenig beeindruckend für das Schöffengericht. Richter Festersen in der Urteilsbegründung: „Es gibt überhaupt nur einen Punkt, der für Sie spricht. Das ist Ihre eigene Abhängigkeit.“ Mit drei Jahren und drei Monaten Gesamtstrafe blieb das Gericht gerade einmal drei Monate unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe.

Heinz-Jürgen Czerwinski

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