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Stadtwerke-Debatte

Anwalt: Aufsichtsrat ohne Intensiv-Prüfung haftbar

12.02.2010 | 10:00 Uhr

Menden. Ein von den Stadtwerken Menden beauftragter Anwalt sieht eine mögliche Haftung der Aufsichtsratsmitglieder. Und zwar wenn es zu durch die Kooperation mit Iserlohn zu Schäden kommt, ohne dass vorher eine Intensiv-Prüfung der Kooperationspartener stattgefunden hat.

 Rechtliche Stellungnahmen von Anwälten stehen oft unter Verdacht, dass sie im Sinne ihres Auftraggebers verfasst werden. Doch die rechtliche Stellungnahme, die Stadtwerke-Geschäftsführer Helmut Heidenbluth bei einem Düsseldorfer Anwalt nachgefragt hat, scheint eine Reihe von Aufsichtsratsmitgliedern wohl nichtsdestotrotz nachdenklich gemacht zu haben.

"Due Dilligence" Pflicht?

Nach WP-Informationen geht der Jurist davon aus, dass nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch der Aufsichtsrat haftbar gemacht werden könnte, wenn bei den Kooperationspartnern vorher keine intensive Prüfung — im Fachjargon „Due Diligence” — durchgeführt wird. Sollte durch die Zusammenarbeit Schaden für die Stadtwerke und das Stadt-Vermögen entstehen, müssten demnach ohne vorherige „Due Diligence” auch Aufsichtsrats- oder Ratsmitglieder dafür gerade stehen.

Eine solche „Due Diligence” wird von Mendener Seite — oder zumindest von großen Teilen — schon länger gefordert. Der Iserlohner Stadtwerke-Aufsichtsratschef Peter Leye hatte sich dem in der jüngsten Rats-Sondersitzung auch nicht generell verweigert, aber eingeschränkt: „Wir werden uns nicht an den Kosten beteiligen.”

Anwalt sieht Vertragsentwurf kritisch

Da die Mendener Aufsichtsratsmitglieder nun aber Schwarz auf Weiß vorliegen haben, dass sie ohne diese Intensiv-Prüfung haftbar gemacht werden könnten, dürften sie jetzt wohl umso mehr darauf drängen, um sich auch persönlich abzusichern. Zumal der Anwalt wohl über die Haftungs-Frage hinaus den bisherigen Vertrags-Entwurf sehr kritisch sieht.

Demnach sieht er die Gefahr, dass die Stadtwerke Menden bis jetzt keinen Einfluss auf das operative Geschäft der angestrebten drei Gesellschaften (Netz, Vetrieb, Service) hätten. Vor allem nicht auf die wichtigste der drei: die Energie AG Menden-Iserlohn. So könnten die Mendener nach Vertragsunterzeichnung auch keinen Schaden abwenden.

Sonderprüfung für Energie AG

Gerade die Energie AG wird aber nun von Mendener Seite immer kritischer gesehen: Wie die WP bereits berichtete, empfiehlt die Stadtwerke-Geschäftsführung dem Aufsichtsrat, dass der Vertrieb der Energie AG einer Sonderprüfung unterzogen werden soll.

Die Stadtwerke-Geschäftsführung stellte darin dar, dass die Energie AG ein Absatzvolumen präsentiert habe, dass noch über dem der Stadtwerke Menden liege. Bei diesem großen Strom-Volumen bestehe aber die Gefahr, dass in der Vergangenheit zu viel teurer Strom eingekauft worden sei, der nun bei insgesamt fallendem Preisniveau und geringerem Absatz zu großen Verlusten führen könnte. Vor diesem Hintergrund werden wohl auch die Rückstellungen in der jüngsten Bilanz gesehen.

Peronelle Konstellation

Die Mendener Geschäftsführung hält zudem die personelle Konstellation der Energie AG für überprüfenswert. Von dem Vertriebsleiter und Prokuristen habe man sich im Herbst getrennt — ohne, dass Menden die Gründe kenne. Außerdem stellt man in Frage, ob derzeit das Controlling bei der Energie AG gewährleistet sei.

Michael Koch

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