76-Jähriger stürzt mit Rollstuhl Abhang hinab
08.09.2009 | 12:36 Uhr 2009-09-08T12:36:00+0200Menden. Ein 76-jähriger Rollstuhlfahrer ist am Montagnachmittag einen Abhang hinabgestürzt und hat sich dabei so schwer verletzt, dass er stationär im Krankenhaus bleiben musste.
Der 76-Jährige war gegen 15 Uhr mit seinem Elektrorollstuhl auf dem Rad-/Fußweg entlang der Hönne an der Iserlohner Landstarße unterwegs. Aus ungeklärter Ursache kam er vom Weg ab und stürzte mit seinem Rollstuhl den Abhang hinab. Kurz vor der Hönne kam er zum Liegen. Ein aufmerksamer Passant hörte seine Hilferufe, alarmierte den Rettungsdienst und kümmerte sich um den Mann. Die Rettungskräfte der Feuerwehr bargen den Mann mitsamt Rollstuhl und brachten ihn ins Krankenhaus.
11:00
@corinthe:
So isses:
(Für die, bei denen der Link nicht funktioniert.)
Definition der Feuerwehr und des Rettungsdienstes:
Unabhängig davon existiert im Sprachgebrauch der Feuerwehr eine andere Definition. Hier wird explizit zwischen der Rettung von Lebewesen und Bergung von Gegenständen bzw. Toten unterschieden. Dies beruht auf der Feuerwehrdienstvorschrift 2[2] in der von der Bergung von Sachen (Teil I Rahmenrichtlinien) und der Rettung als Tätigkeit zur Befreiung von Personen aus lebensbedrohlichen Zwangslagen und In-Sicherheit-Bringen von Personen (2.2.1 Truppmannausbildung Teil I) die Rede ist. Wobei eine Begriffsdefinition nicht stattfindet. Die Feuerwehr (der DFV - Deutsche Feuerwehrverband) ist ständiges Mitglied der SKK (s.o.), daher ist obige Definition anwendbar.
17:35
http://de.wikipedia.org/wiki/Bergung_(Technische_Hilfe)
15:13
An die Redaktion:
Zitatanfang: ....die Rettungskräfte der Feuerwehr bargen den Mann..... Zitatende.
Der Mann hat doch überlebt, also wurde er GERETTET.
BERGEN kann man nur Tote oder Sachgegenstände.