Verwaltung sägt an der Sarg-Pflicht
30.01.2009 | 19:03 Uhr 2009-01-30T19:03:44+0100Niederaden. (pr) Auch in Deutschland gelingt es vielen Moslems, die religiösen Traditionen ihrer Heimat zu ehren. ...
... Stirbt ein Familienmitglied, sorgt die deutsche Friedhofs-Ordnung aber nicht selten für Probleme - eine Überführung des Leichnams in das jeweilige Heimatland ist oft die Folge. In Lünen soll nun erlaubt werden, was die islamische Tradition vorsieht: Eine Beerdigung ohne Sarg. Die Bestattung nach islamischen Regeln: Am Niederadener Kommunalfriedhof ist sie seit einiger Zeit möglich - zumindest fast. In einem abgegrenzten Bereich, in Nachbarschaft zum christlichen Gottesacker, dürfen Moslems ihre Angehörigen so bestatten, wie es ihre Tradition gebietet - nämlich mit dem Gesicht gen Mekka. Auch die Ruhezeiten wurden verlängert, eine Änderung des nordrhein-westfälischen Friedhofsgesetzes machte es möglich.
Ein nach wie vor ungelöstes Problem ist die Sargpflicht: In Lünen muss der Leichnam bis dato in einem Sarg bestattet werden, die islamische Tradition sieht lediglich ein Leichentuch vor. Schon 2006 hatte der Migrationsrat deshalb den Wunsch geäußert, die Friedhofssatzung zu ändern - ein Wunsch, dem die Verwaltung nun offenbar nachkommt: "Wir sind auf dem Beratungsweg", sagt Bürgermeister Stodollick, innerhalb der kommenden Monate würden sich die Ausschüsse mit dem Thema befassen. Die neue Regelung gelte dann auf allen städtischen Friedhöfen und ausdrücklich "für alle Personenkreise": Nicht nur Moslems, sondern jeder, der dies möchte, kann sich zukünftig also ohne Sarg bestatten lassen - sofern die Änderung durchkommt.
"Sollten sich Migranten und Migrantinnen entscheiden, ihre Verstorbenen in Deutschland zu bestatten, dann ist das ein guter Schritt", sagt Kenan Küçük, Geschäftsführer des Multikulturellen Forums. Wenn der Leichnam nicht in die Heimat überführt werde, sei das auch ein "Zeichen des Heimatgefühls", vielleicht sogar ein "Stück Integration."
Auch Lünens Migrationsbeauftragter Willi Engelbertz "begrüßt" die in Aussicht gestellte Friedhof-Neuordnung: "Gerade bei einer großen Zahl von Türken ist es immer noch so, dass sie ihre Angehörigen lieber in der Heimat bestatten", sagt Engelbertz. Dies hänge nicht allein mit dem bisherigen Verbot sargloser Bestattung zusammen, sondern auch damit, dass viele der in Deutschland lebenden Türken nahe Verwandte in der Heimat hätten - und damit auch einen engen Bezug zur "Heimaterde". In vielen Fällen bekämen die Familien außerdem Unterstützung von den Moscheegemeinden: Diese böten ihren Mitgliedern Versicherungen an, die im Sterbefall für einen Teil der Überführungskosten aufkommen. Trotzdem glaubt Engelbertz an einen Gesinnungswandel: "Die Zeit wird kommen", sagt er, "in der zunehmend auch türkischstämmige Muslime hier bestattet werden."
12:11
Ein Schritt in die richtige Richtung, bisher mit Vehemenz verhindert und verunglimpft von der deutschen Sargindustrie und den Bestattern.
Das restriktive deutsche Bestattungsrecht richtet sich ohnehin nicht an Wünsche und Bedürfnisse der vom Tod betroffenen Bürger und ihre trauernden Hinterbliebenen, sondern dient primär der deutschen Bestattungsindustrie und den kirchlichen wie kommunalen Friedhofsträgern.
In keinem Land der Welt werden im Umfeld des Todes die Bürger mehr bevormundet als in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung BRD.