Teilerfolg für die Naturschützer
16.11.2011 | 19:43 Uhr 2011-11-16T19:43:00+0100
Lünen.Teilerfolg für den BUND: Im Verfahren um die erste Teilgenehmigung für das Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen wurde der Teil des Vorbescheids aufgehoben, der sich auf die Abwasser-Einleitung in die Lippe bezieht. Was den Bereich der Emissionen durch den Kühlturm angeht, wird am 1. Dezember weiterverhandelt.
Aus Sicht des 8. Senats am Oberverwaltungsgericht Münster hätte die Wasserbehörde nicht nur den direkten Quecksilber-Eintrag in die Lippe berücksichtigen müssen, sondern auch den indirekten über die Luft.
„Luft“ und „Wasser“ im Zusammenhang sehen
Das Neue dabei: Aus Sicht des Senats ist die Wasserbehörde auch für das zuständig, was über die Luft in die Lippe gelangt. Bisher war das nicht so gesehen worden. Die beiden Emissionswege Luft und Wasser müssten miteinander verknüpft werden, so der Vorsitzende Richter Prof. Max-Jürgen Seibert. Bei einer neueren Genehmigung würden strengere Maßstäbe gelten.
Wichtiges Thema waren abermals die so genannten „Critical Loads“ (in etwa: kritische Grenze) sowie die Überschreitung von Irrelevanzschwellen in den FFH-Gebieten (besonders schutzwürdige Gebiete, Lippeauen und Cappenberger Wald). Diese Werte sollen beschreiben, wie viel zusätzliche Belastung sie verkraften, bevor sie Schaden nehmen können. Neue Urteile gehen davon aus, dass sie maximal um drei Prozent überschritten werden können – alles darunter gilt als irrelevant. Nach aktuellen Berechnungen würde bei den sauren Schwefelverbindungen dieser Wert in einigen Bereichen überschritten.
Der BUND bleibt auf dem Standpunkt: Die FFH-Gebiete müssten eigentlich nach besonders strengen Kriterien beurteilt werden, damit sie wieder in einen besseren Erhaltungszustand als den bisherigen kommen können. „Ein kranker Mensch braucht mehr Pflege als ein gesunder“, so Anwalt Dirk Teßmer.
Umstritten bleibt, ob und in welchem Maße die Schadstoff-Einträge anderer Kraftwerksvorhaben wie denen in Datteln oder Herne mit einfließen müssen. Das Gericht wird dies offenbar tun. Für den BUND wären die dann erreichten Werte Grund genug, das Trianel-Vorhaben als nicht zulässig anzusehen. Die Gutachter von Trianel glauben, dass speziell im Cappenberger Wald die Böden so beschaffen sind, dass sie mehr saure Verbindungen verkraften und somit eine leichte Überschreitung der Irrelevanzschwellen verkraftbar sei.
Auch nach Aufhebung des wasserrechtlichen Teils des Vorbescheids gab sich Trianel am Ende des Verhandlungstages zuversichtlich. „Wir waren von Anfang an optimistisch, und wir sind es immer noch“, so Sprecher Elmar Thyen. „Wir gehen davon aus, dass die Teilgenehmigung in ihrer aktuellen Fassung rechtmäßig ist.“
„Gericht hat immer wieder Brücken gebaut“
Dirk Jansen vom BUND NRW wertete die Teilaufhebung als Erfolg. Offen sei noch die vollständige Aufhebung des Bescheids, „die aus unserer Sicht nach wie vor geschehen muss.“ Er beklagte sich auch darüber, dass das Gericht der Bezirksregierung immer wieder Brücken gebaut habe, um noch nachbessern zu können. Schon jetzt sei das Verfahren aber auch ein Zeichen dafür, „was die Bezirksregierung für einen Murks macht.“
Wie die endgültige Entscheidung aussehen wird, ist unklar. Deutlich wird, dass der Senat strenge Maßstäbe an die restliche Teilgenehmigung und ihren Bestand ansetzen will – aber wohl auch nicht die Null-Toleranz-Strategie des BUND vertreten möchte.
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