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Selbst ist der Sünder

18.02.2010 | 12:00 Uhr

Lünen. Selten ist über eine CD so kontrovers diskutiert worden, wie über diesen Schweizer Datenträger. Darauf: nicht etwa die Hits von DJ Bobo, sondern die Namen deutscher Steuer-Sünder. Auch das scheint das Potenzial zum Kassenschlager zu haben.

Mancher erinnert sich dieser Tage voll Häme an Zumwinkel, spekuliert über die, die ihre Millionen außer Landes geschafft haben. Steuerhinterziehung – das klingt nach großen Summen. Aber was ist mit „Lieschen Müller”, die womöglich im Kleinen geschummelt hat? Bei Kilometergeldabrechnung, Sparerpauschbetrag? Was, wenn auch sie nun die Angst gepackt hat? Wir haben bei Experten nachgefragt.

Wie lange hätte man die Möglichkeit, sich zu melden?

„Solange der Finanzverwaltung noch nichts bekannt ist. Wenn der Behörde erstmal Informationen über ein Vergehen vorliegen, hat Lieschen Müller keine Chance mehr, straffrei aus der Sache herauszukommen”, sagt ein Lüner Steuerberater. Er möchte anonym bleiben – um seine Klienten zu schützen.

Wohin wendet man sich?

„Ans zuständige Finanzamt”, sagt das zuständige Finanzamt, in Person Wilhelm Wulfinghoff, Sprecher des Finanzamtes Dortmund-Unna. „An einen Rechtsanwalt mit entsprechendem Fachgebiet oder einen Steuerberater”, sagt der Lüner Steuerberater. Der Fachmann könne verhindern, dass Lieschen Müller sich bei der Behörde um Kopf und Kragen redet. Die Wortwahl könne nämlich einen entscheidenden Unterschied machen. „Wenn ich eine Selbstanzeige erkläre, heißt das: Ich habe Steuern hinterzogen. Damit befinde ich mich direkt in der Verjährungsfrist von zehn Jahren und das bedeutet: Die letzten zehn Jahre werden nochmal aufgerollt. Besser ist es, von einer Nachmeldung zu sprechen”, rät der Experte. Das klinge eher nach einem nicht mutwilligen Fehler, einem Versehen. Oder, wie der Fachmann es nennen würde, einer „leichtfertigen Verkürzung”. Diese wiederum ziehe eine Verjährungsfrist von lediglich fünf Jahren nach sich.

Wie kann man nachmelden?

Es gibt keine formalen Vorgaben. „Man kann uns locker-flockig schreiben”, sagt Finanzamtssprecher Wulfinghoff. Theoretisch könnte man auch mailen, faxen oder alles mündlich zu Protokoll geben. „Das müsste dann aber sehr präzise geschehen”, so der Lüner Steuerberater.

Bedeutet eine Nachmeldung in jedem Fall Straffreiheit?

„Nur dann, wenn Lieschen Müller selbstständig nachgemeldet hat, ohne dass der Finanzverwaltung ihre Tat bekannt war. Und wenn sie die im neuen Steuerbescheid errechneten Steuern samt Hinterziehungszinsen fristgerecht zahlt”, erklärt der Lüner Steuerberater. „Wenn das nicht passiert wird noch ein Bußgeld fällig, das bis zur Höhe der ausstehenden Steuern gehen kann.”

Hängt die Frage der strafrechtlichen Relevanz von der Summe ab, um die es geht?

„Nein”, sagt der Lüner Steuerberater. „Kleinvieh macht auch Mist”.

Daniela Thamm

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