Satzung soll verändert werden
01.02.2012 | 19:01 Uhr 2012-02-01T19:01:00+0100
Horstmar.Für eine Familie mit schwerstbehinderter Tochter in der Bergarbeitersiedlung in Horstmar wird es keine Ausnahme geben, die ihr trotz geltender Gestaltungssatzung einen behindertengerechten Anbau ermöglichen würde. Stattdessen soll die gesamte Satzung auf den Prüfstand gestellt werden, was ein Jahr lang dauern kann.
Bekanntlich war die betroffene Familie mit ihrem Anliegen an die Verwaltung herangetreten – einen entsprechenden Antrag hat sie noch nicht eingereicht. Im Rathaus sieht man sich nicht in der Lage, eine Ausnahme zuzulassen, wie Beigeordneter Matthias Buckesfeld im Ausschuss für Stadtentwicklung erläuterte
Keine Lecks oder Ausnahmen
„Wir mussten ihnen mitteilen, dass es keine rechtliche Möglichkeit gibt“, erläuterte er. Die Verwaltung habe sich sehr wohl Gedanken gemacht, ob es einen Weg gibt, der Familie ein Fenster zu eröffnen. Lecks in der Satzung gebe es jedoch keine, und für einen Einzelfall könne die Satzung weder aufgehoben noch eine andere aufgestellt werden. „Gäbe es die Satzung nicht, könnte ich im normalen Baurecht eine Ermessensentscheidung treffen“, so Buckesfeld. Aber auch die wäre risikoreich, denn dann käme ein Paragraf im Baurecht zum Zuge, der Veränderungen zumindest in sehr homogenen Siedlungen stark einschränkt.
Dies wäre, zum Beispiel von Nachbarn, leicht einklagbar, und das würde die Situation für die Familie noch verschlimmern.
Die Alternative aus der Sicht des Beigeordneten ist es, die Satzung zu überarbeiten und im Hinblick auf bestimmte Ziele zu öffnen. Der Einzelfall würde zum Anlass genommen werden, um eine neue Zukunftsorientierung für die ganze Siedlung zu finden – das würde dann auch dem Einzelfall wieder helfen.
Gemeinsames Ziel der Verwaltung und der im Ausschuss vertretenen Fraktionen ist es nun, so schnell wie möglich – aber eben auch rechtssicher – eine Satzung aufzustellen, welche zum Einen die heutigen Ansprüche an Wohnen und den demografischen Wandel berücksichtigt, zum anderen aber auch den Charakter der Siedlung, soweit möglich, bewahrt.
In der nächsten Sitzung des Ausschusses soll die Verwaltung einen Zeitplan vorlegen. Rund ein Jahr, so wurde seitens der Verwaltung geschätzt, werde der Prozess aber wohl dauern.
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