SAL will Anschlüsse in
02.02.2012 | 18:18 Uhr 2012-02-02T18:18:00+0100
Lünen.Die geplante Gesetzesänderung über die Dichtheitheitsprüfung von Kanalhausanschlüssen hat zahlreiche Bürger verärgert, die schon investiert haben, aber es nach künftigen Regeln nicht mussten, und hat zur massenhaften Entlassung bei den Dienstleistern geführt. Das berichtete Claus Externbrink, Vorstand des städtischen Abwasserbetriebes SAL, in der Sitzung des Verwaltungsrates. Auch der SAL selbst hat sich umorganisieren müssen.
Bürger sehr verärgert
Externbrink rechnet nicht vor dem Herbst dieses Jahres mit dem neuen Landeswassergesetz. Beide Entwürfe aus den politischen Lagern von CDU/FDP und SPD/Grüne seien bürgerfreundlich, würden den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beinhalten und finanzielle Entlastungen bringen. Das wäre auch nach der geltenden Regelung möglich gewesen, wenn die Kommunen ihren Verpflichtungen nachgekommen wären, sagte der SAL-Chef als persönliche Anmerkung.
Extremschäden müssten ohnehin sofort behoben werden, Bagatellschäden könnten toleriert werden. Die Risikobetrachtung sollte aber beibehalten werden. Externbrink will die Kamerabefahrungen im Straßenbereich fortsetzen und dabei so weit wie möglich die Hausanschlüsse mit einbeziehen.
Sein persönlicher Wunsch sei es, dass alle im Straßenbereich liegenden Hausanschlüsse in die Verantwortung der Kommunen übertragen werden. Wer im Übrigen im eigenen Interesse sanieren möchte, sollte jetzt die günstigen Preise nutzen. Claus Externbrink schilderte an einem Beispiel, wie viel Abwasser auf einem Grundstück bei einer schadhaften Anlage austreten kann.
Mit Hilfe einer Durchflussmessung mit anschließender Hochrechnung hat der SAL ermittelt, dass bei einem Grundstück in der Geist mit drei Wohneinheiten (Baujahr 1960) und sechs Personen elf Kubikmeter Abwasser im Jahr verschwinden. Umgekehrt dringen bei einem Grundstück in Niederaden jährlich 671 Kubikmeter Grundwasser in die schadhafte Hauskanalisation ein.
Diese Fremdwasserbeseitigung muss beim Lippeverband mitbezahlt werden und hat im vergangenen Jahr 1,1 Mio. Euro gekostet. In diesem Jahr sind es 1,3 Mio. Euro, die alle Haushalte mitbezahlen müssen. Das Fremdwasser mache 28 Prozent der Reinigungskosten aus.
Beigeordneter Matthias Buckesfeld machte deutlich, dass es trotz der geplanten Gesetzesänderung zurzeit keinen rechtsfreien Raum gebe und genügend Vorschriften angewendet werden könnten, wenn es Schadensfälle gebe.
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