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Heftige Kritik an Bezirksregierung

14.02.2012 | 20:57 Uhr
Heftige Kritik an Bezirksregierung

Lünen.Die Urteilsbegründung zum Verfahren um das Trianel-Kohlekraftwerk am Münsteraner Oberverwaltungsgericht liegt vor. Damit wird das weitere Vorgehen allerdings noch nicht konkreter, aber erneut Kritik an der Genehmigungspraxis der Bezirksregierung Arnsberg laut – auch im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kupferhütte Aurubis.

Die Bedeutung der gerichtlichen Entscheidung über den Einzelfall hinaus – die erste Teilgenehmigung für das Trianel-Kohlekraftwerk wurde dabei aufgehoben – hebt Dirk Jansen, NRW-Landesgeschäftsführer des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), hervor. In der dem Umweltverband als Kläger vorliegenden Begründung des Urteils vom 1. Dezember, von der das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag noch keine Veröffentlichungsfassung vorlegte, sehe er „die vielfältigen Versäumnisse der Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde“ belegt. Mehrere Beispiele dafür seien genannt, darunter auch die Erweiterungsgenehmigung für Aurubis. Jansen sieht deren „Rechtswidrigkeit aufgedeckt“.

Schweigen in Arnsberg, Trianel prüft Handhabe

Für den umstrittenen Ausbau der Anlage an der Kupferstraße genehmigte die Bezirksregierung zunächst im September 2010 den vorzeitigen Baubeginn. Im Juli 2011 wurde die genehmigte Erweiterung des Schmelzofens, mit dem das Unternehmen die Menge der verarbeiteten Recyclingmaterialien vergrößern und von Chargen- auf Dauerbetrieb umstellen wollte, in Betrieb genommen.

Eine Gesamtbetrachtung der schädlichen Umwelteinwirkungen verschiedener Projekte in einer Region sei nötig, so Jansen. Die Bezirksregierung wollte gestern keine Stellungnahme zu der Kritik abgeben und sich auch nicht zum weiteren Verfahren in Sachen Trianel äußern. „Die 181 Seiten starke Urteilsbegründung hat es in sich“, so Pressesprecher Christoph Söbbeler. „Wir werden das prüfen und brauchen angesichts der Komplexität der Angelegenheit dazu eine gewisse Zeit.“

Wie genau Trianel die vom Oberverwaltungsgericht in Münster aufgehobene Betriebsgenehmigung für das Kraftwerk nun formal wieder auf den Weg bringen will, konnte auch Firmensprecher Elmar Thyen noch nicht sagen. „Unsere Juristen prüfen das Urteil daraufhin in den nächsten Wochen.“ Die nötige Umweltverträglichkeitsprüfung und der Nachweis zur Verträglichkeit mit den besonders geschützten FFH-Gebieten, die Trianel bereits in Auftrag gegeben hat (wir berichteten), solle im dritten Quartal 2012 fertiggestellt sein, so der Zeitplan. Der Inbetriebnahme des Kraftwerks im nächsten Jahr stehe nicht im Wege, meint Thyen. „Die Urteilsbegründung führt genau aus, warum das Kraftwerk in allen Punkten bis auf den bemängelten genehmigungswürdig ist. Es hilft bei der Arbeit.“

Weitere Klage des Umweltverbandes

Jansen ist anderer Ansicht: „Ob oder wann das Trianel-Kohlekraftwerk den Betrieb aufnimmt, ist völlig unklar.“ Der BUND werde beobachten, wie Bezirksregierung und Trianel mit dem Urteil umgehen. Den Nachweis der Umweltverträglichkeit der Industrieanlage mit den geschützten FFH-Gebieten halte er aber „für nicht machbar, selbst wenn man den Betrieb noch so weit herunterfährt“.

Parallel stehe noch eine weitere Klage des Umweltverbandes im Zusammenhang mit dem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Steinkohlekraftwerk im Raum. „Obwohl Trianel zum Beispiel die von der Bezirksregierung bereits genehmigten Quecksilbereinleitungen in die Lippe unter diesem Druck um 97 Prozent reduziert hat, liegen diese immer noch über den zulässigen Werten“, erklärt Jansen.

Während er im Urteil der Münsteraner deutlichen Klärungsbedarf auch dafür sieht, steht für Thyen im Vordergrund, „dass die Genehmigungsfähigkeit auch in diesem Punkt von den Richtern nicht von vornherein ausgeschlossen wird“. Trianel werde abwarten, wie diese neue Klage – verhandelt würde am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen – aussehe.

Jutta Wieloch

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