Hat der BUND das Recht zu klagen?
02.06.2010 | 19:15 Uhr 2010-06-02T19:15:00+0200Lünen. Mit dem Recht des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und anderer Umweltverbände, gegen die Genehmigung von Industrieanlagen zu klagen, wird sich am 10. Juni der Europäische Gerichtshof in Luxemburg befassen. Auslöser: Die Klage gegen die Genehmigung für das Trianel-Krafterk.
Die anstehende Verhandlung richtet sich gegen das so genannte Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, welches aus Sicht des BUND gegen EU-Recht verstößt. Es regelt, wann Verbände gegen Industrieanlagen klagen können und wann nicht – und nach derzeitiger Auslegung kann der BUND eben nicht klagen, wenn zum Beispiel Beeinflussungen auf besonders geschützte Gebiete befürchtet werden.
Die Bedeutung dessen, was in Luxemburg entschieden werden soll, ist hoch – es könnte die deutsche Rechtspraxis erheblich beeinflussen. Die Bezirksregierung Arnsberg lässt sich in Luxemburg vom Bundeswirtschafts- und dem Umweltministerium vertreten. Länder wie Spanien und Griechenland werden Stellungnahmen zum Fall abgeben, und auch die EU-Kommission wird sich äußern – denn auch auf andere EU-Länder hätte die Entscheidung aus Luxemburg Auswirkungen.
Trianel selbst ist übrigens nur beigeladen. Aus Sicht von Geschäftsführer Manfred Ungethüm hat das Verfahren für das Lüner Kraftwerk auch eigentlich keine Relevanz. Denn wenn das Gericht in Luxemburg zu Gunsten des BUND entscheide, dann bedeute dies zunächst einmal nur die Weiterführung des Verfahrens am Oberverwaltungsgericht in Münster, erklärte er gestern. Dort sei eine ausführliche Verträglichkeitsprüfung vermisst worden, die aber inzwischen vorliege und zeige, dass es keine relevante Beeinträchtigung der betroffenen Flächen gebe.
BUND ist optimistisch
Dabei handelt es sich um Magerwiesen, die im Rahmen der Richtlinie für Flora-Fauna-Habitate unter besonderen Schutz gestellt sind. Trianel, so Ungetühm rechne demnach damit, dass vielleicht 180 Gramm Stickstoff pro Hektar und Jahr auf den Wiesen landen könnten. Landwirte dürften auf ihre Flächen bis zu 5 Kilogramm pro Hektar und Jahr aufbringen.
Dirk Janßen, Sprecher des BUND in Nordrhein-Westfalen, geht hingegen nach wie vor davon aus, dass es durch die Emissionen des Kraftwerks zu einer Überdüngung der Wiesen kommen werde.
Sicher ist, dass es in der kommenden Woche keine endgültige Rechtssicherheit in Sachen Trianel-Kraftwerk geben wird. So ist frühestens Anfang 2011 mit einer Entscheidung des EuGH zum Klagerecht zu rechnen – das eigentliche Verfahren am Oberverwaltungsgericht Münster müsste neu terminiert und zum Abschluss gebracht werden, beide Seiten würden wohl neue Sachverhalte mit einbringen – und sowohl Trianel als auch der BUND machten deutlich, dass der jeweils Unterlegene sich an das Bundesverwaltungsgericht wenden werde. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird das Kraftwerk in Lünen längst in Betrieb sein, wenn es eine endgültige Entscheidung gibt. Auf andere Pläne für Kraftwerke oder Industrieanlagen wären die Auswirkungen hingegen groß, glaubt Trianel-Sprecher Elmar Thyen. „Es stehen gar nicht so sehr die Baugenehmigungen auf dem Spiel, sondern die Finanzierung solcher Großprojekte”, sagte er. So würden Banken voraussichtlich hohe Risiko-Zulagen einfordern oder die Haftung für Großprojekte vollständig auf die investierenden Firmen übertragen – und für diese wären Risiko und Kosten dann zu hoch.
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