Geplagte Bürger zur Klage bereit
23.02.2012 | 16:56 Uhr 2012-02-23T16:56:00+0100
Lünen. Wenn 700 Meter lange Güterzüge 80 bis 90 Mal in 24 Stunden an der Roon-, Bismarck- oder Hubertusstraße – gefühlt – „durchs Wohnzimmer donnern“, ist dies unerträglich und der Ruf nach Lärmschutzwänden sowie Lärmdämmung von Häusern wird immer lauter. Darum sind auch zahlreiche Betroffene bereit, sich einer Klage anzuschließen, die eine Initiative gegen den Bahnlärm in Herten angestrengt hat, der schon rund 700 geplagte Bürgerinnen und Bürger beigetreten sind.
Im Vorfeld der im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung vereinbarten Bürgerversammlung zum Bahnlärm an der Hamm-Osterfeld-Strecke berichtete der Initiator dieser Klage, Manfred Kitschke aus Herten, bei einem Treffen betroffener Bürger auf Einladung der Wählergemeinschaft GFL über die im November 2011 gegründete Interessengemeinschaft.
Der 55-jährige Elektro-Ingenieur schilderte den steinigen Weg bis zu Klage und den ersten Teilerfolg, dass das Landgericht Bochum zwei Gutachten in Auftrag gegeben hat, mit dem der Lärm von der immer stärker befahrenen Strecke (irgendwann 200 Züge in 24 Stunden) sowie die Vibration bis in die Häuser hinein beurteilt werden.
Um ein Haus „leise“ zu machen seien rund 100 000 Euro für Dämmung und Lüftung fällig, außerdem müssten 100 000 Euro Schmerzensgeld für das Einsperren gefordert werden, weil man sich draußen nicht mehr aufhalten könne, sagte Kitschke. Bei vielen Häuser werde das für die Bahn dann so teuer, dass sie sich für eine Lärmschutzwand entscheiden müsste.
Die zivilrechtlichen Klagen stützen sich auf Nachbarschaftsrecht, die Beteiligung daran koste pauschal 119 Euro, wenn die Rechtsschutzversicherung nicht greife. Bei einer Versicherung mit Nachbarschaftsrechts-Klausel sei das problemlos, meint Hans-Peter Bludau, der Erfahrungen damit aus dem Verband Wohneigentum hat.
Manfred Kitschke regte auch an, eine Zählbox aufzustellen, von der Daten über den Zugverkehr abgerufen werden könnten. Dafür stellte ein Bürger von der Roonstraße spontan sein Grundstück zur Verfügung. Andrea Rottmann aus der städtischen Planungsabteilung betonte, dass sie sich in Zivilklagen nicht einmischen könne.
Ihre Zuständigkeit beziehe sich auf die EU-Umgebungslärm-Richtlinie mit der Lärmkartierung und den Lärmaktionsplänen. Dort seien z. B. Höchstwerte von 70 dBA am Tag und 60 dBA nachts festgelegt. Diese Umsetzung der Richtlinie gebe es aber nicht kurzfristig. Unabhängig von der Zuständigkeit wolle die GFL die Problematik in die Verwaltung transportieren, sagte Fraktionschef Prof. Johannes Hofnagel. „Wir wollen helfen.“ Wichtig sei jetzt die von allen Fraktionen getragene Bürgerversammlung zum Bahnlärm.
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