Fördermittel für zehntes Familienzentrum
14.02.2012 | 17:59 Uhr 2012-02-14T17:59:00+0100
Lünen.Ein unerwarteter Geldsegen des NRW-Familienministeriums überraschte gestern die Stadtverwaltung. Familienministerin Ute Schäfer hat eine Liste von Städten bekannt gegeben, in denen ab dem kommenden Kindergartenjahr die Einrichtung eines zusätzlichen Familienzentrums finanziert wird. Lünen ist dabei und kann sich über eine jährliche Förderung von 14 000 Euro freuen.
Die Bedingung. Das Familienzentrum muss in einem sozial benachteiligten Stadtteil entstehen. Insgesamt 150 solcher Familienzentren will das Ministerium in NRW auf den Weg bringen, „Wir dürfen unsere Förderung nicht mit der Gießkanne verteilen. Wir müssen Unterstützung dorthin bringen, wo der Bedarf am größten ist“, erklärte die Ministerin.Also sollten Familienzentren dort entstehen, wo der Unterstützungsbedarf am größten sei.
Ludger Trepper, der Lüner Fachbereichsleiter Jugend, Bürgerservice und Soziales, will nun erst einmal mit dem Jugendamt erarbeiten, wo ein solches Familienzentrum entstehen könnte und sich dann mit potenziellen Trägern in Verbindung setzen.
Zurzeit sei kein Familienzentrum in Lünen geplant. „Wir dachten, dass mit der Einrichtung von neun solcher Einrichtungen in Lünen die Fahnenstange erreicht sei“, so Trepper. Dass nun ein zehntes dazu komme, darüber freue er sich sehr. Auch die Tatsache, dass es in einem sozial schwachen Gebiet angesiedelt werden soll, zeige Trepper, dass Lünen bereits in der Vergangenheit den richtigen Weg gegangen sei. Schließlich hätten auch in Lünen bei der bisherigen Planung problematische Gebiete im Fokus gestanden.
Familienzentren gibt es bereits in Gahmen, in Lünen-Süd, in der Stadtmitte, in Alstedde, in Horstmar, in Lünen-Nord, Münsterstraße und zwei in Brambauer. Dabei arbeiten die Kindertageseinrichtungen trägerübergreifend und kooperieren auch mit Einrichtungen aus den Bereichen Integration, Kultur und Sport. Die Zentre werden zudem vom Familienministerium einheitlich zertifiziert. Notwendig dafür sind zum Beispiel spezielle Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarbeiter, außerdem müssen besondere Angebote für Eltern und Kinder geschaffen werden. Hierfür sind die 14000 Euro Förderung vorgesehen.
Aus der Erfahrung heraus könne Trepper sagen, dass die Fördermittel für die Ausrichtung als Familienzentrum ausreichend seien. Seit August 2011 sei mit Inkrafttreten des 1. Kibiz-Änderungsgesetzes die Förderung in benachteiligten Stadtteilen zudem von 13 000 auf 14000 Euro angehoben worden. „Wir warten nun auf ein Schreiben, in dem die nächsten Schritte festgelegt werden“, erklärt Trepper.
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