Vierjähriges Mädchen sah Harry-Potter-Film im Kino
19.02.2010 | 20:00 Uhr 2010-02-19T20:00:00+0100
Lüdenscheid. Niemand kennt das kleine Kind, das am 6. September 2009 im Kino Parktheater in der 15 Uhr-Vorstellung von „Harry Potter und der Halbblutprinz” gesessen haben soll. Trotzdem hat der Fall die Behörden und Justiz in Lüdenscheid fast ein halbes Jahr beschäftigt.
Auslöser war die Anzeige eines Lüdenscheider Ehepaars: Ein vierjähriges Mädchen habe in Begleitung eines Erwachsenen, vermutlich des Vaters, und zweier weiterer Kinder den Film gesehen, der erst ab 12 Jahren freigegeben ist. Am Ende des Films habe das Kind geweint.
Die Zeugenaussage reichte dem Ordnungsamt der Stadt Lüdenscheid, nach weiteren Recherchen einer Mitarbeiterin des Parktheaters einen Bußgeldbescheid über 50 Euro zuzustellen. Begründung: Sie habe dem Kind die Kinokarte verkauft, was ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz sei und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Den Vorwurf der Missachtung des Jugendschutzes wollte Kino-Mitarbeiterin Beate F. nicht auf sich sitzen lassen – und legte Einspruch ein. „Mir ging es ums Prinzip”, sagte die Mutter zweier Kinder im WR-Gespräch. Dieser Harry Potter sei „ein düsterer Film”, für kleine Kinder völlig ungeeignet. „Da würde ich auch Eltern mit sechsjährigen Kindern vom Kinobesuch abraten.”
Freispruch für Kassiererin
Beate F. beauftragte einen Lüdenscheider Rechtsanwalt, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen – der Fall landete vor dem Amtsgericht, die Verhandlung endete mit einem „Freispruch” für die Kassiererin.
Der Richter habe die Zeugen gefragt, warum sie den Kinobetreiber erst nach der 3-Stunden-Vorstellung informiert hätten, als der Vater mit den drei Kindern das Kino schon verlassen hatte. Jedenfalls sah das Gericht keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Kassiererin gegen den Jugendschutz verstoßen habe und gab dem Einspruch statt.
Beate F. findet es „ärgerlich”, dass sie sich vor Gericht rechtfertigen musste. „Einen Tag Urlaub hat mich das gekostet”, sagt sie. Auch Kino-Betreiber Robert Schütte ist sauer auf die Stadt und schimpft über Imageschädigung und Verschwendung von Steuergeldern.
Jugendschutzgesetz einhalten
Warum die Stadtverwaltung nach der Anzeige ausgerechnet die Kassiererin ins Visier nahm, ist Martina von Schaewen, der Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes, heute auch schleierhaft.
„Der Kinobetreiber ist verpflichtet, dass das Jugendschutzgesetz erfüllt wird”, sagt sie und weist darauf hin, dass an dem fraglichen Tag im Parktheater kein einziger unter sechs Jahren freigegebener Film lief.
03:39
meine die leute den nicht das es andre sachen gibt die eigentlich zumelden sind????????Das ist ein film und des vaters endscheidung er hat das kind weder geschlagen noch verhungern lassen..so wie wo anders wo alle weggeschaut habe,,,
18:48
es geht um ein 4 jähriges kind. wer seinen nachwuchs vernünftig mit gesunden werten und normen versieht, hat sicherlich niemals einen teenager außer kontrolle. vorbild ist das zauberwort und das kann dieser vater unmöglich sein!
13:20
Ich wäre schon etwas zufriedener wenn die Eltern so wüssten, was ihre Kiddies so alles im Internat ansehen und auf ihren Handies geladen haben.
11:14
aber echt. was fällt diesem lump ein? ist ihm denn nicht klar, dass er mit diesem kinobesuch den grundstein für eine amokläufer karriere gelegt hat?! wahrscheinlich hat er zuhause auch noch dieses grässliche internet. die armen kinder...
21:49
gehts noch? der vater braucht mal eine klare ansage! der ist doch nicht ganz fit...