Verfahren gegen Tierärztin wird eingestellt
03.08.2010 | 18:21 Uhr 2010-08-03T18:21:00+0200
Lüdenscheid/Husum. Mit der Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld hat das Amtsgericht Husum einen Schlussstrich im „Robben-Prozess“ gegen die gebürtige Lüdenscheider Tierärztin Janine Bahr (43) gezogen.
Gegen die auf Föhr arbeitende Tierärztin aus Lüdenscheid war zunächst ein Bußgeld in Höhe von 1578 Euro verhängt worden, weil sie – alarmiert von Spaziergängern – vor gut einem Jahr am Wyker Südstrand ein mutterloses und abgemagertes Robbenbaby in ihre Tierarztpraxis mitgenommen, gesund gepflegt und später wieder in die Nordsee ausgesetzt hatte.
Während der Staatsanwalt betonte, der Verfahrenseinstellung in diesem Einzelfall komme keine grundsätzliche Bedeutung zu, bedauerte Janine Bahr den Gerichtsbeschluss. Sie hatte statt Einstellung ein Urteil und einen klaren Freispruch erhofft. Kein Hahn hätte im letzten Jahr danach gekräht, wenn sich die Tierärztin um ein Junges irgendeiner anderen Robbenart gekümmert hätte. Das Problem bestand darin, dass sie einen „Heuler“ gerettet haben soll, ein Seehundbaby. Seehunde jedoch sind unter allen Robbenarten juristisch ein Sonderfall: Da sie bis in die 1970er Jahre noch gejagt werden durften, unterliegen Seehunde auch heute noch in Schleswig-Holstein dem Landesjagdgesetz und für diese Robbenart gilt die Bundeswildschutzverordnung.
Gegen Bundes- und Landesgesetz verstoßen
Das hatte für Bahr weit reichende Folgen, obwohl sie von Anfang an bestritt, überhaupt ein Seehundbaby gerettet zu haben. Als sie dem Jungen irgendeiner anderen Robbenart zu Hilfe gekommen sei, hatte sie sich auf den sogar im Grundgesetz verankerten Tierschutz berufen, gleichzeitig damit aber gegen Bestimmungen des Landesjagdgesetzes und der Bundeswildschutzverordnung verstoßen. Ausschließlich die rund 40 so genannten „Seehundjäger“ in Schleswig-Holstein sind berechtigt, überlebensfähige „Heuler“ in die einzige Aufzuchtstation des Landes nach Friedrichskoog bringen.
Das Engagement der Föhrer Tierärztin war Polizei, Behörden und auch der Nationalparkverwaltung schon mehrere Jahre bekannt. Im Mai 2009 allerdings hatte das zuständige Ministerium angekündigt, künftig bei Verstößen gegen die „Robbenrichtlinie“ rigoros vorzugehen.
Nachdem Janine Bahrs Fachanwalt für Tierschutzrecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hatte, sollte auch über einen zweiten Verstoß von Bahr gegen die „Robbenrichtlinie“ verhandelt werden. Doch das Gericht ließ diesen zweiten Fall nicht zu. Flugtickets und Zeugenaussagen hatten bewiesen, dass Janine Bahr am Tag des Geschehens an einer Tagung in Estland teilgenommen hatte.
23:53
Aber echt gutes Bild ,von den beiden Raubtieren.
23:47
für #9 Zu Recht . Der Richter war diesmal gnädig . mit seiner geringen Schuld Und ob die Berichterstattung soo richtig ist ; im Hinblick darauf das die Ansichten der Anzeiger bzw . des Richter NICHT gebracht werden ? Auch in Norddeutschland müßen Zugereiste Ärztinnen sich an geltende Gesetze halten. Auch wenn Sie aus Lüdenscheid sind .
11:27
da hilft man einem kranken Tier und wird verklagt!
Das ist so lächerlich, mir fehlen die Worte....
11:27
zu #7 Eine Antwort und echt sachlich . ......
Wie heißt der Satz : Wenn man nichts Sachliches beitragen kann, also keine Argumente hat,, greift man die Person an . Oder versucht es .
Da der Schreiber #7 nachweislich in der Plastikwelt lebt, wundert mich der Beitrag . !?
Oder wie sonst hat Er/Sie den Beitrag ins Internet rein bekommen . Ihr PC/Router usw. hat JEDE Menge Plastik Und wenn ich an den Verpackungsmüll dazu denke . Ihr Hinweis ist wohl etwas scheinheilig .
Hat aber alles nicht mit dem (geringen)Vergehen der Ärztin zu tun.
10:59
Armer, armer Werner! Möchte so gern in einer Plastikwelt leben und die bösen, bösen Lebewesen stören dabei. Weg mit dem ganzen Gekreuche! Wie blöd muß man eigentlich sein, solch ein gesülze von sich zu geben??!! Etwas Hirn (aber nicht aus Plastik) würde dem Herrn sicher ganz gut tun!
10:47
zu #3 die Gesetze sind aus der Neuzeit .
Hätten wir die nicht , hätten wir nicht dieses Übermaß von den Raubtieren .Robbi ist nichts anderes.!
Und die Tierärztin brauch wohl etwas Reklame für Ihre Tätigkeiten/Praxis . oder ihrer div. Vereinsgründungen .
09:36
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08:09
Das ist ja nicht zu fassen.
Da kümmert sich jemand und wird dafür verklagt?
Hätte sie dem Robbenbaby lieber einen Stock über den Schädel ziehen sollen, wie es früher gang und gäbe war?
Arme Juristen, die sich mit solchen Gesetzen rumplagen müssen...
Und meinen Respekt an die Tierärztin, die ihren Beruf sehr ernst genommen hat und dafür eigentlich belohnt werden müsste.
07:48
Nicht die Juristen, sondern die merkwürdigen Gestze aus dem Mittelalter müssen hier an den Pranger! SEEHUNDJÄGER müssen sofort verboten werden! Jedes tier hat ein Recht auf Leben und wenn es dann auch noch von einer Ärztin augepäppelt wird, kann das kein Grund für eine Anklage sein! Wo sind die Tierschützer? WO die Landespolitiker, oder gehören die auch den Seehundjägern an?!
07:04
Juristen sind wirklich sonderbare Menschen.