Stadtwerke kürzen Ex-Chef Rente
22.02.2012 | 17:26 Uhr 2012-02-22T17:26:00+0100
Lüdenscheid.Die Stadtwerke Lüdenscheid gehen ihrem Ex-Chef an die Rente. Am 1. Februar hat das Amtsgericht Lüdenscheid eine Klage von Gerhard Rabe, von 1985 bis 1990 Geschäftsführer des Unternehmens, zurückgewiesen.
Es geht um das Ruhegeld des Pensionärs, das über 15 Jahre, von 1990 bis 2005, jährlich gemäß den Gehaltserhöhungen nach Bundesangestelltentarif angepasst worden war. Das, so Rabe, habe exakt den Vereinbarungen mit dem damaligen Stadtdirektor und Verwaltungsrat Lothar Castner entsprochen. Über diesen Zeitraum von 15 Jahren hatten weder Verwaltungsrat noch Wirtschaftsprüfer das Verfahren bemängelt.
Bewegung in die Sache kam erst wieder 2009 – inzwischen waren die Stadtwerke (2007) in der Hagener Enervie-Gruppe aufgegangen. Rabe bekam Post des Inhalts, dass sein Dienstvertrag keine ausdrückliche Regelung zur Anpassung der Bezüge enthalte – was Rabe ausdrücklich bestreitet. Wenn man die Bezüge erhöht habe, sei dies über den Zeitraum von 15 Jahren „bedauerlicherweise falsch“ gewesen, heißt es weiter.
Man werde das Ruhegeld künftig alle drei Jahre überprüfen und dann nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Lage des Empfängers und der Stadtwerke entscheiden.
Keine Zeugen, keine Unterlagen
Das aber empört naturgemäß den Pensionär: „Genau das hatte ich nicht vertraglich vereinbart. Ich hätte mein Ruhegehalt nie von der wirtschaftlichen Lage der Stadtwerke abhängig gemacht. Eine solche Zumutung hätte mich damals, 1985, stehenden Fußes veranlasst, das Weite zu suchen.“ Am 12. November letzten Jahres zog er vor Gericht.
Er habe seiner Einschätzung nach nachgewiesen, dass die Vertragskonstruktion gemäß Betriebsrentengesetz, wie sei den Stadtwerken eingefallen sei, unwiderlegbar ausgeschlossen wäre, so Rabe. Doch das reichte dem Richter offenbar nicht. Rabes Problem dabei: Er musste auf den aus gesundheitlichen Gründen verhinderten Zeugen Lothar Castner verzichten, der noch Auskunft über die Vereinbarungen hätte geben können. Protokolle der Verwaltungsratssitzung brächten ebenfalls keine Gewissheit über eine Gleitklausel, heißt es im Urteil vom 1. Februar des Jahres.
Ohne Zeugen und schriftliche Belege gab es nun noch einen Ausweg für Rabe – doch den verstellten die Stadtwerke juristisch. Mit ihrer Einwilligung hätte Rabe selbst eidlich im Wege der so genannten Parteivernehmung aussagen können. Doch der Energieversorger verweigerte sein Einverständnis gemäß Zivilprozessordnung (§ 447).
15 Jahre Fehler in der Sachbearbeitung?
Rabes Kommentar ist bitter und deutlich: „So deppert kann ein Verwaltungsrat gar nicht sein, dass er in einem Geschäftsführervertrag, der vom Stadtdirektor als Hauptgemeindebeamter verhandelt wird, fast die Hälfte vergessen hätte, wie jetzt der Schein geweckt wird.“ Und kommt sarkastisch zum Schluss: „Eine Genugtuung bleibt mir immerhin. Enervie und Stadtwerke bauen für 40 Millionen Euro eine neue Hauptverwaltung. Dass ich dazu mit fast 79 Jahren finanziell noch mit beitrage, hatte ich in meinen kühnsten Träumen nicht im Kalkül.“
14:19
wo bitte ?
und hat das irgendwas mit den Preis-Erhöhungen zum" 01. April" zu tun ?