Kostenlos oder richtig teuer
27.04.2009 | 20:50 Uhr 2009-04-27T20:50:00+0200
„Haben wir nicht!” – „Ausverkauft!": Die Suche nach der Special-Edition der neuen CD des Lieblingskünstlers kann frustrierend sein. Viel bequemer ist die Suche im Internet. Hier stößt man schnell auf Tauschbörsen, die den gesuchten Song kostenlos bereithält.
Schnell die nötige Software installiert und nach wenigen Minuten befinden sich alle Dateien auf dem MP-3-Player. Dass so ein Download illegal sein kann, weiß offenbar immer noch nicht jeder. Aber: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Andreas Löwen und Thomas Clemens wissen das. Die beiden Lehrer betreuen den Ausbildungsgang Informationstechnische Assistenz am Berufkolleg für Technik in Lüdenscheid. „Bei den vielen unterschiedlichen Aussagen, die man aufschnappt, ist es wichtig gut informiert zu sein”, sagt Thomas Clemens. Deshalb luden die beiden jetzt die Schüler zu einer Infoveranstaltung ein. IT-Fachanwältin Michaela Dötsch stand rund 150 Auszubildenden Rede und Antwort zu Urheberrecht und Rechtsverletzungen im Netz.
»Ich habe Angst, erwischt zu werden«
Vereinzelt haben die Schüler schon von Abmahnungen, Hausdurchsuchungen und horrenden Schadenersatzforderungen gehört. MK-Jugend hat sich – nach dem Motto „Vorname genügt” bei Schülern und Azubis im Lenne- und Volmetal sowie in Lüdenscheid umgehört:
Kai (17): „Ich denke beim Downloaden gar nicht drüber nach, ob das legal ist oder nicht. Nur, wenn sich Musiker zum Beispiel im Fernsehen beschweren, fange ich an zu überlegen. – An die Adressen der Tauschbörsen kommt man ja leicht mit Google oder über Freunde.”
Madleen (18) „Ich traue mich nicht, illegal etwas herunterzuladen. Bevor ich Lieder aus dem Netz ziehe, sichere ich mich vorher ab. Ich kenne einige Leute, die schon kräftig zur Kasse gebeten wurden.” Limewire sei eine beliebte Adresse im Netz. „Ich benutze entweder Youtube oder ein Programm zum Mitschneiden. Das ist praktisch und günstig. Als Schüler hat man ja nicht viel Geld. Außerdem will man ja meist nur einzelne Stücke und nicht die ganze CD.”
Kevin (17): „Ich möchte gar nicht groß darüber nachdenken, ob das erlaubt ist. Ich kenne sehr viele Leute, die es tun. Ob es mich abschrecken würde, wenn ich erwischt werde und Strafe zahlen muss, weiß ich nicht.”
Nina (15): „Ich habe ziemlich viel Angst davor und bin mir bewusst, dass man erwischt werden kann. Bei einem Bekannten habe ich mitbekommen, wie das ist: Er musste über 1000 Euro Strafe bezahlen. Ich kaufe mir lieber CDs. Die leihen wir uns unter Freunden dann aus oder schicken uns einzelne Lieder als MP3.”
»Warum bezahlen,wenn es das auch umsonst gibt«
Ein 15-Jähriger Kiersper: „Ich will nichts für Sachen bezahlen, die ich auch umsonst bekommen kann. Ein bisschen angst, erwischt zuwerden, habe ich schon. Aber wenn man etwa umsonst haben will, hat's immer ein Risiko. Ich weiß, dass es ziemlich teuer werden kann. Weil ich aber nur selten illegal etwas herunterlade, glaube ich nicht, dass ich erwischt werde.”
Ein 17-Jähriger aus Werdohl: „Ein Freund hat mir erzählt, dass er mit dem Programm Limewire hunderte von Liedern heruntergeladen hat, bis er von einem Bekannten gehört hat, dass er erwischt wurde. Seitdem war die Angst erwischt zu werden dann doch größer, als das Verlangen nach neuer Musik, denn immerhin drohte seinem Kumpel eine Strafe von ca. 5000 Euro.”
Ein Werdohler: „Wer wirklich gute Musik hören will, soll halt 99 Cent für ein Lied bezahlen. Das sind im Monat dann 10 bis 15 Euro die man ausgibt. Da spielen dann auch die Eltern mit, und es ist besser als eine hohe Strafe zahlen zu müssen.”
Was sollte man vor dem Download von Musik oder Videos über Internet-Tauschbörsen wissen? Was tun, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert? Fabian Paffendorf sprach für MK-Jugend mit der Lüdenscheider IT-Fachanwältin Michaela Dötsch.
- MK-Jugend: Sind Tauschbörsen im Internet generell illegal?
- Michaela Dötsch: Tauschbörsen und ihre Nutzung sind an sich nicht illegal. Heikel wird es nur, wenn die Up- und Downloads Urheberrechte verletzen. Was viele nicht wissen: Jeder Downloader bietet automatisch die gesaugte Datei auch an. Verschiedene Agenturen haben sich darauf spezialisiert mit einer Anti-Piraterie-Software nach Usern zu suchen, die aktuelle Musik und Filme herunterladen. Über die IP-Adresse kann mittels eines eingeleiteten Strafverfahrens der Nutzer ausfindig gemacht werden.
- Gibt es Tauschseiten, die besonders oft mit dieser Software kontrolliert werden?
- Überall wo urheberrechtsgeschütztes Material angeboten wird, besteht die Gefahr den Ermittlern ins Netz zu gehen."
- Welche Rolle spielt die Anzahl der Downloads, wen man erwischt wird?
- Strafrechtlich relevant werden Downloads bei mehr als 100 nachgewiesenen Dateien. Da aber Abmahnverfahren das Zivilrecht betreffen, kann eine einzige Datei ausreichen, damit die von der Musikindustrie beauftragte Agentur ein Verfahren anstrebt.
- Auf welche Kosten muss ich mich gefasst machen?
- Mit der Abmahnung bekommt man zugleich eine Unterlassungserklärung, sowie eine Forderung über den Schadenersatz und die Ermittlungskosten. Bevor 2008 die Gesetzgebung bezüglich solcher Fälle verändert wurde, lagen die eingeforderten Summen in der Tat weitaus höher. Momentan beziehen sich diese Rechtsverfolgungskosten auf Summen bis 900 Euro.
- Wie muss ich mich bei einer Abmahnung verhalten?
- Zu allererst sollte ein Anwalt konsultiert werden. Wichtig ist dabei, dass der Rechtsanwalt Erfahrungen mit solchen Fällen hat oder auf IT-Recht spezialisiert ist. Das Honorar, das für den Rechtsbeistand fällig wird, sollte unbedingt bei einem Erstberatungsgespräch festgelegt werden und richtet sich nach dem Einzelfall. Danach modifiziert der Anwalt die Unterlassungserklärung oder berät den Mandanten, wenn dieser die Erklärung selbstständig abändern möchte. Danach wird der Anwalt mit der Gegenseite aushandeln, was an Strafermittlungskosten bezahlt werden muss.
- Wieviele solcher Fälle bearbeiten Sie im Märkischen Kreis?
- Monatlich sind es etwa zehn ähnliche Fälle. Zumeist Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern als Anschlussinhaber ermittelt wurden. Egal, wer im Haushalt den Urheberrechtsverstoß begangen hat, es haftet immer der Inhaber des DSL-Anschlusses.
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