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Ordnungsamt

In den Ferien trinkt die Jugend - trotz Alkoholverbot

17.04.2009 | 23:00 Uhr

Lüdenscheid. Die Sonne strahlt vom Himmel, die Vögel zwitschern fröhlich – und im Rosengarten zwischen Schillerstraße und Jockuschstraße spricht mal wieder eine größere Gruppe Jugendlicher dem Alkohol zu. So hat es die Stadtstreife des Ordnungamtes in diesen Ferientagen erlebt - trotz Verbot.

Aber es bleibt dabei: Der Konsum alkoholischer Getränke in ganz bestimmten Bereichen der Stadt bleibt strikt verboten.

„Es werden regelrechte Feten gefeiert”, berichtet Ulrike Anweiler vom Team der Stadtstreife im WR-Gespräch - „mit dem Kasten Bier in der Mitte”. Und mit solchen Szenen fielen momentan in der Ferienzeit eben Jugendliche auf - und nicht wie so oft in der Vergangenheit die Nicht-Sesshaften.

Passanten angepöbelt, in die Ecken gepinkelt

Sie sind aus Sicht der Ordnungsbehörde auf Lüdenscheids öffentlichen Plätzen bislang die typischen Alkohol-Konsumenten, die überdies oft Passanten anpöbelten und in die Ecken pinkelten. Aber: „Die sehen wir derzeit gar nicht”, kann Anweiler berichten. Für diese Klientel sei es wohl „noch ein bisschen früh”, meint sie. Es sei eben „noch nicht lange genug warm” draußen an der frischen Luft. Konkrete Beschwerden aus der Bevölkerung mit Blick auf bestimmte Schwerpunkte lägen derzeit jedenfalls nicht vor. Auf Flächen, für die das Verbot nicht gilt, habe sich das Problem offenbar nicht verlagert. Sie seien für die Zielgruppe anscheinend auch „nicht attraktiv”.

Was die Jugendgruppen angehe, so Anweiler, sei es für die zweiköpfigen Stadtstreifen bisweilen schwierig, etwa die ansonsten üblichen Platzverweise zu erteilen. Denn so manche Gruppe mit 20, 25 Personen sei einfach zu groß. Dann müsse man die Kollegen von der Polizei hinzuziehen. In anderen Fällen verzögen sich die Jugendlichen aber auch schon von selbst, sobald eine Stadtstreife in Sicht sei. „Die Einsicht ist also durchaus da”, stellt Anweiler fest. Und das Problem mit Ablauf der Osterferien hoffentlich wieder vom Tisch.

Seit Juni 2008 in Kraft

Seit Juni 2008 ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Lüdenscheid (Gefahrenabwehrverordnung)” samt der beiden Paragrafen 5 („Verhalten auf Verkehrsflächen und in Anlagen”) und 6 („Alkoholverbote)” in Kraft. Daraus geht auch hervor, wo genau das Verbot gilt. Unzählige Verwarnungsgelder haben die Stadtstreifen seitdem verhängt, mehrere Platzverweise erteilt.

Die neu gestaltete öffentlichen Sitzstufen-Anlage vor dem Rathaus hat das Team bereits verschärft im Auge. Anweiler: „Wir werden daran arbeiten, dass es dort alkoholfrei abgeht.”

Ausnahme bilden Gastronomie-Flächen

Und wie geht die Stadtstreife mit einem Touristen um, der etwa mitten im Platanenhain auf dem Rathausplatz ahnungslos eine Dose Bier trinkt? „Der bekommt mit Sicherheit einen Hinweis von uns”, antwortet Anweiler.

Verboten ist der Konsum alkoholischer Getränke jeglicher Art außer auf den genannten Plätzen im unmittelbaren Bereich von Bushaltestellen und Buswartehallen sowie rund um den Neumann-Brunnen auf dem Sternplatz. Vom Verbot ausgenommen sind konzessionierte Gastronomie-Flächen.

INFO

  • 14 Kolleginnen und Kollegen, die allesamt für das Ordnungsamt arbeiten, seien mittlerweile im Rahmen der Stadtstreife unterwegs, erläutert Ulrike Anweiler. Damit sei das Team schon seit einiger Zeit personell aufgestockt - und habe sich bewährt.
  • Jeweils zu zweit sind die städtischen Ordnungshüter unterwegs - zwischen 7 und 23 Uhr, im Schichtbetrieb.
  • So eine Streife sei natürlich nicht in der Lage, jederzeit überall und nirgends an den einschlägigen Brennpunkten zu sein, sagt Anweiler. Aber am Rathausplatz zum Beispiel „sehen wir doch ein- bis zweimal pro Rundgang nach”, betont Anweiler.

Eberhard Demtröder

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