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Janine Bahr

Für Robben-Rettung vor Gericht

29.07.2010 | 13:30 Uhr
Für Robben-Rettung vor Gericht
Seehund Kalli aus Norddeich

Lüdenscheid.In die Freude der Lüdenscheider Tierärztin Janine Bahr über die Eröffnung des Robbenzentrums in Wyk auf Föhr mischt sich tiefe Enttäuschung und Unverständnis über die Justiz in Schleswig-Holstein. Die engagierte Tierschützerin, die 1998 den Verein „Tierhuus Insel Föhr“ gründete, muss sich am am kommenden Montag vor dem Amtsgericht Husum verantworten, weil sie einen hilflosen, abgemagerten Heuler (mutterloser Seehund) zu sich genommen und kurzzeitig in ihrer Station erstversorgt hat.

„Für die Anklage ist es scheinbar völlig unerheblich, dass das Tier ohne Hilfe qualvoll verendet wäre“, versteht Bahr die Welt nicht. Allein das schleswig-holsteinische Jagdgesetz werde zu Grunde gelegt: „So wird die Hilfe für die sonst zum Hungertod geweihte Kreatur als ein strafrechtlich relevantes Verhalten angeklagt.“

„Seehundjäger“ obliegt
die Entscheidung

Zum Hintergrund: Wenn Robben im Frühjahr ihren Nachwuchs bekommen, werden vereinzelt Jungtiere von ihrer Mutter getrennt. Diese werden dann oft an der Nordseeküste angespült. Die Entscheidung über die Überlebensfähigkeit obliegt dann ausschließlich den sogenannten „Seehundjägern“, die von den Behörden benannt und eingesetzt werden. Sie entscheiden alleine am Fundort, ob ein Heuler getötet wird oder nicht. Bislang wurde das Angebot von verschiedenen Veterinärmedizinern einer kostenlosen Untersuchung vor Ort zur Bewertung des Zustandes und der Überlebensfähigkeit des Tieres von den zuständigen Behörden und den Seehundjägern rigoros abgelehnt.

„Oft reicht ein kleiner Kratzer in der Haut aus, um den Heuler ,legal’ zu erschießen“, ist Janine Bahr entsetzt, „auch die Austrocknung des Tieres, die bei allen mutterlosen und kranken Geschöpfen unabdingbar ist, , berechtigt den Jäger, den kleinen Seehund zu töten.“

Es wäre dringend erforderlich, die nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entsprechende Richtlinie für einen Umgang mit jungen Robben zu überarbeiten, ist Janine Bahr überzeugt. Denn eine vom Tierhuus Föhr veranlasste juristische Überprüfung der Situation habe den Verdacht erhärtet, dass die „Richtlinie zur Behandlung von erkrankt, geschwächt oder verlassen aufgefundenen Robben“ gegen das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz und das Tierschutzgesetz verstößt: „Deshalb hängt das Überleben vieler Heuler vorerst weiter von der kritischen Kontrolle durch die Öffentlichkeit ab.“ Für Janine Bahr, die sich seit Jahren für die Rechte der Tiere einsetzt, ist es nicht das erste gerichtliche Verfahren. In zwei ähnlich gelagerten Fällen musste sie Bußgelder in Höhe von über 3600 Euro bezahlen.

Klaus Tiedge

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Kommentare
05.08.2010
00:08
Für Robben-Rettung vor Gericht
von foxbravo | #9

Eines ist sicher NORDMANN /INSU wissen über was Sie schreiben.

Bei einigen anderen habe ich erhebliche Zweifel .
Und bei der Ärztin auch , wenn ich da an Ihre Vogelrettung denke vor Jahren .
Alles Aktionismus um auch am Spenden zu kommen . Deswegen auch immer die Kulleraugen von Seehunde. Stichwort :Robby

02.08.2010
22:29
Für Robben-Rettung vor Gericht
von fighter_ph | #8

So, das Verfahren gegen Janine Bahr ist eingestellt worden, wobei das einzig Richtige eigentlich ein Freispruch gewesen wäre. Aber immerhin, im Tierschutz ist man ja auch schon für kleine Gaben dankbar.

Und für Janine Bahr gilt: weiter so und nicht einschüchtern lassen!

Eines möchte ich NORDMANN und INSU noch ins Stammbuch schreiben: Wo sich Menschen einfinden - oder meinetwegen auch dahergelaufen kommen - um etwas zu verbessern, dort gibt es auch etwas zu verbessern. Wie heißt es doch so schön: Von nix kommt nix!

31.07.2010
18:56
Für Robben-Rettung vor Gericht
von fighter_ph | #7

Diese bodenlose Überheblichkeit und Unverschämtheit, mit der NORDMANN eine engagierte Tierärztin als dahergelaufen bezeichnet, bringt wohl nur ein Vertreter der grün gewandeten Tiermord-Mafia, die die unsere Wälder und offenbar auch uinsere Küsten tyrannisiert und terrorisiert, zuwege.

Als jahrzehntelanger Föhr-Urlauber kenne ich Janine Bahr und weiß zu schätzen, wie sie sich für in Not geratene Tiere einsetzt, ob es jetzt Leuten wie INSU passt oder nicht. Besonders tierfreundlich habe ich die Föhrer in rund 20 Jahren eh nie erlebt.

Den Heuler hätte Janine Bahr wohl gesetzeskonform verrecken lassen sollen, dann wäre die Welt auf der Insel in Ordnung? Es bleibt nur zu hoffen, dass die Verhandlung von einem vernünftigen Richter geleitet wird, der die Erstversorgung eines vom Tod bedrohten Tieres nicht als den Verstoß gegen eine abstruse und offenbar von Jägern für Jäger gemachte Gesetzgebung kriminalisiert.

31.07.2010
17:12
Für Robben-Rettung vor Gericht
von Insu | #6

Die Insulaner wären Froh wenn Sie die Insel wieder verlassen würde. Wenn Sie sich an die Gesetzte halten würde, würde Sie ja auch keine Probleme haben . Es ist ja nicht der 1 Fall das die gute Frau Bahr negativ auffällt. In den Medien hier oben wird schon garnicht mehr über Sie berichtet. Es ist halt Natur und die sogenannten Seehundsjäger sammeln die Tiere auch nur ein und verschicken die Tiere schnellst möglich zur nächsten Station aufs Festland. Die lieben Menschen die meinen Sie müssten hier her kommen und alles verändern oder besser machen sollen das doch dann da machen woher Sie kommen.

30.07.2010
21:27
Nach Robbenrettung vor Gericht
von claudia71 | #5

Ich wundere mich, dass Janine Bahr, die seit mehr als zehn Jahren ausschließlich auf Föhr lebt, noch immer eine Lüdenscheider Tierärztin ist.

30.07.2010
14:33
Nach Robbenrettung vor Gericht
von Ivy | #4

Frau Bahr, Glückwunsch zu Ihrer Zivilcourage und Ihrem Engagement.
Meine Verachtung für jedes mordlustige Büchsenmännchen, egal, ob auf Heuler oder sonstige Tiere geballert wird.
Das Wort Jagdrecht impliziert schon die Perversität und Unwürdigkeit der Sache. Gab unser Schöpfer uns irgendein Recht, über das Leben eines Mitgeschöpfes zu entscheiden?

30.07.2010
13:40
Für Robben-Rettung vor Gericht
von Tengelmann | #3

Lieber Nordmann, sie sind eine Schande für die gesamte Menschheit. Ich schäme mich für Sie.

Es ist unfassbar, das eine Tierschützerin eine Strafe für einen Seehund bezahlen muss, der ev. gerettet werden kann.
Was sind das für schwachsinnige veralterte Gesetze? Es wird Zeit, das das Pseudo TSchG in ein konsequent einzuhaltenes Gesetz für Tiere und deren Belange ausgetauscht wird.

Denn wie kann man dahergelaufenen Leuten ohne Verstand und Herz, die einfach nur gerne morden, über Leben und Tod entscheiden lassen?

30.07.2010
13:20
Für Robben-Rettung vor Gericht
von Aheadjohn | #2

Ja klar. Man überlasse den Verantwortlichen für ein Problem die Lösung des Selbigen und darf sicher sein, dass man nie wieder davon was hört...
Hauptsache Freischütz darf auf was Lebendes schiessen...
Schon der Titel SeehundJÄGER treibt mir das Frühstück wieder hoch.
Frau Janine Bahr hat meine Hochachtung für ihre selbstlose und mutige Tätigkeit in Sachen Robben- und Tierschutz.

30.07.2010
09:24
Nach Robbenrettung vor Gericht
von Nordman | #1

Es ist doch mehr als richtig, dass nicht jeder Dahergelaufene sich der vermeidlichen Heuler annimmt, sondern dies den gut ausgebildeten und an der gesamten Nord- und Ostseeküste vertretenden Seehundjäger überlässt. Eigens zur Rettung der Heuler betreibt die Jägerschaft neben dem Netzwerk der ehrenamtlichen Seehundjäger die Seehundstation Friedrichskoog, die seit vielen Jahren gefunden Heule aufpäppelt und wieder auswildert. Das ausschließlich kranke Tiere von ihrem Leid erlöst werden, belegen auch die wissenschaftlichen Untersuchungen. Jeder erlöste Seehund anschließend auf Parasitenbefall und Krankheiten untersucht. Das Frau Bahr diese beispiellose Arbeit seit Jahren konterkariert, anscheinend dabei auch gegen bestehende Gesetze verstößt, ist nicht tolerabel und behindert den Heulerschutz mehr als es nützt. Es bleibt zu hoffen, dass Frau Bahr und ihre Mitstreiter sich endlich besinnen und sich im Sinne der Sache tatsächlich dem Heulerschutz verschreiben. Weitere Infos zu Heulerrettung: http://www.seehundstation-friedrichskoog.de

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