Verfolgung mit Knochensplitter im Gehirn
23.06.2010 | 17:32 Uhr 2010-06-23T17:32:00+0200
Letmathe/Hagen. War es ein versuchter Mord, ein versuchter Totschlag oder doch „nur“ eine gefährliche Körperverletzung? Im Prozess gegen die Einbrecher, die am 19. Januar einen 52-jährigen Letmather auf dessen Haustreppe schwer verletzten, sollen am Mittwoch, 23. Juni, die Plädoyers gehalten werden. Am Dienstag wurde das Opfer der Gewalttat von der Großen Jugendkammer am Landgericht Hagen vernommen.
Liest man die Anklage, sind die Einbrecher, die vom Hauseigentümer auf frischer Tat erwischt wurden, äußert brutal vorgegangen. Sie haben dem Kaufmann, der an der Schwerter Straße wohnt, auf der Treppe eine gläserne Sprudelflasche auf den Kopf geschlagen. Der Hauptangeklagte, ein 19-jähriger aus Dortmund, bestreitet dies, er will lediglich eine Flasche in Richtung Hauseigentümer geworfen haben. Die Folgen der Attacke: Schädelbruch mit Eindringen eines Knochensplitters ins Gehirn.
Der 52-jährige, der noch heute an den Folgen leidet, erinnerte sich vor Gericht an viele Einzelheiten. Er habe die Täter über sich auf der Treppe reden gehört und sich bewegen gesehen.. Dann habe er einen Schlag auf den Schädel bekommen und kurz danach eine Faust im Gesicht gespürt. Auch diese Attacke war sehr heftig. Der Letmather, ein sportlich-athletischer Typ, erlitt einen Jochbeinbruch.
Trotz der schweren Schläge sei er zu keinem Zeitpunkt bewusstlos gewesen, allenfalls ein paar Sekunden leicht benommen, berichtete der 52-Jährige. Er habe sich am Geländer abgestützt und sei die Treppe hinunter getaumelt. Um der lebensbedrohlichen Situation zu entgehen, habe er sich in zusammengerollter Schutzhaltung wie bewusstlos in die Ecke neben den Hauseingang gelegt. Erst als die Täter mit ihrer Beute an ihm vorbei ins Freie gerannt waren, habe er die Verfolgung aufgenommen.
Trotz Schädel- und Jochbeinbruchs setzte sich der 52-Jährige in seinen alten Volvo und verfolgte den Mercedes der Einbrecher auf der Autobahn bis zur Abfahrt Elsey. Da der Verletzte Mühe hatte, sich das Kennzeichen zu merken, sagte er es sich unablässig selbst laut auf, bis er mit blutendem Kopf wieder zuhause war. Ob er bei all dem keinen Schmerz verspürt habe, will der Richter wissen. Der Letmather verneint und sagt nach einer Erklärung suchend: „Manchmal lösen Schläge ja auch einen Adrenalinstoß aus.“
Der 52-Jährige musste nicht nur einen Krankenhausaufenthalt und eine Rehabilitation über sich ergehen lassen. Er litt in den ersten Wochen nach der Tat auch an Wahrnehmungs- und Gedächtnisstörungen. Er kannte nicht einmal mehr den Namen seiner Lebensgefährtin. Leichte Erinnerungsprobleme sind bis heute geblieben. Auch den einen oder anderen Widerspruch in den bei der Kripo gemachten Aussagen, auf die ihn ein Verteidiger stieß, erklärt der 52-Jährige heute mit den Folgen der Schläge.
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