Strenge Regeln für den frühen Ferien-Start
20.06.2007 | 08:49 Uhr 2007-06-20T08:49:40+0200Kamen/Bergkamen. (bp/sd/ste) In der Regel: Nein, in Ausnahmen: Ja - Schüler, die ihre Ferien zu Beginn oder Ende ausweiten wollen, müssen vorher bei der Schulleitung einen Antrag stellen. Aber der wird nur genehmigt, wenn gute Gründe vorliegen.
"Die rechtliche Lage ist klar. Wir dürfen keine Kinder in den Tagen vor oder nach den Ferien beurlauben, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor", stellt Axel Heuser, Schulleiter der Eichendorffschule in Methler, fest.
Beispiele dafür seien Termine zu Familienfeiern oder Beerdigungen. "Oft legen uns Väter auch Bescheinigungen ihrer Arbeitgeber vor, nach denen sie nicht zu anderen Zeiten Urlaub machen können", erläutert Walter Teumert, Chef der Gerhart-Hauptmann-Schule in Bergkamen. Auch das sei eine annehmbare Begründung. Wogegen der billigere Flug vor Ferienstart nie als Argument tauge. "Ist angeblich in der Ferienzeit kein Flug mehr buchbar, prüfe ich das auch schon mal im Internet nach", so Teumert.
Jutta Karrasch, Direktorin der Kamener Friedrich-Ebert-Grundschule, bestätigt: "Um Verkehrsspitzen zu umgehen oder einen billigeren Flug zu bekommen, kann auf gar keinen Fall eine Sondergenehmigung erteilt werden. Nur bei Krankheit oder einer wichtigen Familienfeier würde ich die Kinder auf Antrag beurlauben."
In der Sonnenschule in Heeren wird das ähnlich gesehen: Einem Antrag auf Beurlaubung wird nur stattgegeben, wenn wichtige Gründe vorlägen und dazu zählten auch große Familienfeste in weit entfernten Städten oder anderen Ländern. In diesem Schuljahr habe es jedoch keine solche Anfrage gegeben.
In der Bergkamener Pestalozzischule sind es vor allem die Eltern der türkischen Kinder, die oft um eine Ausnahmegenehmigung bitten. "Einmal in der Schullaufbahn genehmige ich den Sonderurlaub, wenn er begründet ist", erklärt Schulleiter Franz-Josef Welte. Dazu gehört für ihn dann auch eine Absprache mit anderen Schulen, falls Geschwisterkinder betroffen sind. "Wenn die verspätete Heimkehr mit plötzlicher Erkrankung begründet wird, lasse ich mir ein ärztliches Attest aus der Türkei zeigen."
Rüdiger Weiß von der Bergkamener Heidehauptschule bestätigt, dass es viele ausländische Schüler sind, deren Eltern ein paar Tage eher in den Urlaub aufbrechen wollen. Meistens aus familiären Gründen: "Anscheinend wird dort nur im Juli, Juni und August geheiratet", so Weiß.
Monika Sowa-Erling vom Bergkamener Gymnasium ist ebenfalls sehr kritisch, wenn es um die Genehmigung der Ausnahmeanträge geht. "Liegen allerdings Bescheinigungen vor, beispielsweise über Kurtermine oder Auslandsaufenthalte, die länger als sechs Wochen dauern, genehmige ich natürlich", so Sowa-Erling.
Dennoch hat sie, genau wie ihre Kollegin von der Realschule Oberaden, Martina Rudzynski, auch schon mal einen Fall nach Arnsberg gemeldet, als sich herausgestellte, dass die Begründung für das Fernbleiben nicht stichhaltig war.
Um solch eine Situation zu vermeiden, weist die Fridtjof-Nansen-Realschule in Kamen stets in den Elternbriefen, die zu Beginn jedes Schuljahres verschickt werden, darauf hin, dass ein Fernbleiben vom Unterricht vor und nach Ferienbeginn nicht gestattet ist.
Auch die Elternschaft an der Gesamtschule Kamen habe sich inzwischen daran gewöhnt, dass eine vorzeitige Beurlaubung prinzipiell nicht möglich ist, so Schulleiterin Ulrike Schulz. "Wer so eine Sonderregelung anstrebt, muss sehr rechtzeitig einen Antrag stellen, der eingehend geprüft wird. Wir lassen uns sowohl Atteste vorlegen als auch Bescheinigungen des Arbeitgebers über Betriebsferien, falls diese nicht in die Schulferien fallen."
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