Konflikt um Wahlwerbung
14.04.2010 | 21:30 Uhr 2010-04-14T21:30:00+0200
Kamen. Die FDP und ihr Landtagskandidat David Thomas Karnas hebeln die seit Jahren praktizierte Plakatierungszurückhaltung in Wahlzeiten in Kamen aus. Vor dem Verwaltungsgericht wurde der Streit darüber jetzt beigelegt. Karnas schob dennoch heftige Attacken gegen Bürgermeister Hermann Hupe nach.
Auf der FDP-Homepage wirft Karnas Hupe vor, dieser breche geltendes Recht. Er behauptet dort weiter, Hupe sei Parteiinteresse wichtiger als das Interesse an fairer Führung der Verwaltung. Der Bürgermeister weist diese Darstellung als inhaltlich falsch und „in der Diktion dreist und ungezogen” zurück. Er werde reagieren, Karnas auffordern, diese Darstellung zurück zu nehmen und notfalls rechtliche Schritte prüfen.
Karnas hatte zuvor die Unterschrift unter das traditionelle Wahlkampfabkommen verweigert – als erster Kandidat seit vielen Jahren. Um weitere Plakatierungswünsche durchzusetzen, rief Karnas das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen an. Dort wurde ein Streitpunkt beigelegt. Die Stadt bot an, Karnas die Plakatierung auf den offiziellen städtischen Tafeln auch ohne Unterzeichnung des Abkommens zu erlauben. In dieser Frage stellte das Gericht daher das Verfahren ein. Ansonsten wurde der Antrag der FDP per Gerichtsentscheid von Montag zurückgewiesen.
Die FDP hatte pauschal weitere Plakatierungsmöglichkeiten gefordert. Eine solche pauschale Genehmigung sei gar nicht möglich, erläutert Hupe. Es müssten einzelne Standorte geprüft werden, außerdem müsse Adressat der jeweilige Straßenträger sein, also keineswegs überall die Stadt.
Hupe betont, er habe auf der Basis geltenden Ortsrechts gehandelt und außerdem eine Tradition fortführen wollen, die bisher mit Zustimmung der FDP gepflegt worden sei. Ziel sei es, Straßenverkehrsgefahren zu meiden. Das Plakatierungsbild in anderen Städte sei von vielen Kamenern nicht gewollt, ist Hupe überzeugt
Parteivorsitzende zu
Gespräch geladen
Ihm Rechtsbruch zu unterstellen sei völlig unhaltbar, wie auch der Vorwurf der Parteilichkeit, betont Hupe. Es sei gerade um strikte Gleichbehandlung gegangen. Laut Landesrecht könne man kleinen Parteien kleinere Plakatflächen zuzuweisen. Das geschehe in Kamen aber nicht.
Der Gleichbehandlung wegen hat Hupe alle Parteivorsitzenden zu einem Gespräch in der Folgewoche darüber eingeladen, wie in Sachen Plakatierung weiter verfahren werden soll. Die FDP hat zusätzliche Plakate bereits gehängt, unter anderem an der Westicker Straße. Für die Kreisstraße und weitere Standorte auch an Landes- und Bundesstraßen habe man Genehmigungen bei den Straßenträgern eingeholt, so die FDP.
11:25
@11 von 11: spell, spell, spell! sorry!
11:24
wie unschoen - jetzt muessen leser und/oder waehler wohl die greichtlichen unterlagen einsehen um sich ein vorlaeufig... abschliessendes urteil zu bilden. allerdings stellt sic dann die frage nach dem aufwand; bei einer kosten-nutzen analyse fehlt fuer den leser/waehler am ende wohl der sinn in der sache! unabhaengig davon scheint mir aber das eigentlich wesentliche, das k.p. wolter einen dialog im netz angestossen hat, der sicherlich zur meinungsbidlung vor einer wahl zehr wichtig ist und leider viel zu haeufig fehlt. trotz allem bin am ende gluecklich kein waehler mehr zu sein.
danke herr wolter fuer die klare stellungnahme!
10:52
Ohohohoh, ich finde ahlkampf ja auch wichtig, aber die hiesige FDP scheint sich nicht durch Inhalt in die Öffentlichkeit spielen zu können, sondern muss solche Aktionen vorschieben, um in die Öffentlichkeit zu geraten.
Ich persönlich finde die Verschandelung unseres schönen Stadtbildes mit dem Karnaschen Gesicht für unverschämt und übertrieben. Damit wähle ich sie nicht.
Aber das sie nicht gewählt werden, wissen die Liberalen offenbar selber. Sonst würde uns ein gedienter Politprofi angrinsen, der auch im Landtag ein Standing hätte. Stattdessen ein Jungspund, der sich mal für ein paar Wochen aufspielen kann und dann wie seine ganze Partei in Kamen - zum Glück - wieder in der Versenkung verschwindet.
Bis dahin muss ich wohl dieses Wahlgetöse noch ertragen
10:15
Zur gerichtlichen Faktenlage bleibt die Redaktion bei der Darstellung: Einstellung in einem Punkt, ansonsten Ablehnung des FDP-Antrages wie im Artikel erläutert aus formalen Gründen. Weitere Beschlüsse sind nicht ergangen.
08:56
@4 auch von meiner seite an ein kompliment an die schreiber/innen vom kreisverband der fdp; ich bedanke mich besonders fuer die richtigstellung der gerichtlichen faktenlage! trotzdem bleibt die art und weise, die arbeit am PR und profil der westewellschen fdp befremdlich und erinnert leider zu haeufig an eine oesterreichische schwesterpartei.
08:47
Niemand ist davor gefeit, für eine richtige Sache, Beifall von der falschen Leuten zu bekommen.
20:50
Endlich hat die FDP mal was Gutes getan! Die Roten, Schwarzen, Grünen und Co haben mit ihrem Wahlabkommen doch eh nur versucht unsere Plakate aus Kamen auszuschließen! Auch wenn der Kandidat der FDP inhaltlich nichts zu bieten hat, begrüße ich als Republikanerin, dass wir in Kamen nun auch Wahlkampf führen und plakatieren dürfen!
17:27
Guter Kommentar auf sachlicher Ebene, FDP Kreisverband!
13:45
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13:38
Nur zur Vervollständigung der Faktenlage:
* Die FDP hat Herrn Bürgermeister Hupe rechtzeitig ein Gespräch zum Thema angeboten, darauf hat er mit einem Ablehnungsbescheid reagiert. Den hat er sogar persönlich unterschrieben.
* Dass dieser Ablehnungsbescheid geltendes Recht bricht, ist kein Vorwurf der FDP, sondern eine Feststellung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Ein rechtswidriger Bescheid ist doch ein Bruch geltenden Rechts, oder?
* Ob Herr Hupe diesen fehlerhaften Bescheid aus Unkenntnis der Rechtslage oder aus politischen Motiven unterschrieben hat, da kann man tatsächlich streiten. Wenn er die Rechtslage kannte und davon sollte man bei einem Verwaltungschef ausgehen, durfte er jedenfalls nicht unterschreiben.
* Wir glauben jedenfalls, dass Herr Hupe verhindern wollte, dass die landespolitischen Erfolge der Regierung neue Lehrer, neue Hochschulen, neue Arbeitsplätze in Kamen übermäßig bekannt werden.
* Wir sind gerne bereit, über Beschränkungen der Plakatierung in Kamen eine freiwillige Vereinbarung zu treffen. Das geht aber nicht nach der Rathaus-Variante friss oder stirb.
* Anders als der Artikel suggeriert, hat die FDP in der Sache auf ganzer Linie vor Gericht gewonnen. Der abgelehnte Antrag war ein formaler Feststellungsantrag. Inhaltlich musste die Stadt ihren gesamten Ablehnungsbescheid zurückziehen.
* Demokratie funktioniert nicht ohne Wahlkampf. Und da natürlich auch diejenigen Wahlrecht haben, die z.B. keine Tageszeitung lesen, gehören Plakate zu einem Wahlkampf nunmal dazu. Das ist möglicherweise nicht schön, wenn wir unsere Demokratie aber ernst nehmen wollen, müssen wir das akzeptieren. Die nächste Wahl ist ja erst 2013.