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Kein neutraler Zeuge im Nachbarschafsstreit

13.01.2010 | 18:24 Uhr

Methler. Streitpunkte gibt es bei Nachbarn oft reichlich. Wegen verschmutzter Mülltonnen und einem unordentlichen Parkplatz gerieten jetzt zwei Männer aus Methler aneinander. Nach einer heftigen Auseinandersetzung sahen sie sich im Gerichtssaal wieder.

Dort war der Ältere der beiden, ein 43-jähriger Kellner, wegen Körperverletzung angeklagt. Nach einem Streit im Flur des Mehrfamilienhauses in der Germaniastraße sollte er am 16. August 2009 seinem 25-jährigen Nachbarn zwei Faustschläge ins Gesicht verpasst haben. Vorwürfe, die der Kellner von sich wies: Es habe zwar Streit gegeben, allerdings habe er nicht zugeschlagen. Vielmehr sei ihm über einen Bekannten zu Ohren gekommen, dass sein Nachbar herumerzählte, er kümmere sich weder um die Reinigung der gemeinsamen Mülltonnen, noch um die des Parkplatzes vor dem Haus. Er habe daraufhin den 25-Jährigen zur Rede gestellt.

Was allerdings passierte, als die beiden Kontrahenten im Hausflur aufeinandertrafen, ist unklar. Beide Männer behaupteten, vom anderen brutal zusammengeschlagen worden zu sein. „Leider haben wir keinen einzigen neutralen Zeugen”, sagte Amtsrichter Christoph Hommel.

Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, nachdem der 43-Jährige sich bereit erklärt hatte, 500 € an seinen Nachbarn zu zahlen. Beide Männer kündigten allerdings an, vor dem Zivilgericht Schmerzensgeld einzuklagen.

Sarah Wiggermann

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