Härtefälle nach Insolvenz
10.02.2012 | 15:51 Uhr 2012-02-10T15:51:00+0100
Kamen.Bis zum 21. Februar soll nach Angaben von Betriebsratschef Werner Pastors eine schriftliche Vereinbarung über einen finanziellen Interessenausgleich für die im Zuge des Insolvenzverfahrens bei Hülsmetall freigestellten Mitarbeiter getroffen werden.
„Für den Fall, dass noch Masse zu verteilen ist, soll in diesem Sozialplan geregelt werden, ob und wie viel Geld die ehemals Beschäftigten noch erhalten. Das könnte zum Beispiel gestaffelt nach Jahren der Betriebszugehörigkeit erfolgen“, erklärte Pastors weiter. „Eine Garantie, dass tatsächlich auch Geld fließen wird, ist diese Vereinbarung aber nicht“, betonte er.
Bis auf acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Kamener Traditionsfirma jetzt abwickeln, sind alle anderen inzwischen vom Insolvenzverwalter freigestellt worden. Dabei gibt es in dem ein oder anderen Fall besondere Härten, wie Pastors gestern berichtete.
Zwei Mitarbeiter, die nach der Freistellung krank geworden seien, hätten sich beim Arbeitsamt gemeldet. Das hätte sich aufgrund der Erkrankung der beider Kollegen für nicht zuständig erklärt und an die jeweilige Krankenkasse verwiesen. Die wiederum habe Lohnfortzahlungen mit dem Hinweis abgelehnt, die Kasse trete erst ab der 7. Krankheitswoche ein. Beide Kollegen hätten zurzeit keine Einkünfte.
Doch es gibt auch ermutigende Aspekte: Einer der beiden Auszubildenden hat inzwischen in eigener Initiative ein anderes Unternehmen gefunden, in dem er seine Ausbildung fortsetzen kann. Eine junge Frau macht sich Hoffnungen ihre Ausbildung bei den Stahlwerken Unna fortsetzen zu können.
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