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E-Zigaretten

E-gal, der Verkauf geht trotz Verbot weiter

24.01.2012 | 15:25 Uhr
E-gal, der Verkauf geht trotz Verbot weiter
Verbot Elektronische Zigarette

Kamen.Die Kreisgesundheitsbehörde kontrolliert seit gestern das von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens erlassene Verbot zum Verkauf von sogenannten E-Zigaretten und nikotinhaltigen E-Liquids.

Dabei gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde nicht flächendeckend vor, vielmehr soll Hinweisen gezielt nachgegangen werden. „Wenn wir nicht innerhalb der nächsten zwei Tage zur Kon-trolle auftauchen, heißt das garantiert nicht, dass wir gar nicht mehr kommen!“, betont Constanze Rauert, Pressechefin der Kreisverwaltung.

Derweil geht das Geschäft mit den E-Zigaretten in Kamen beinahe ungebremst weiter. Tabakwarenhändler Gehring verkaufte die Liquids und die E-Zigaretten auch gestern weiterhin. „Wir wissen nichts von einem Verbot. Und die Geräte selbst wird man ja wohl kaum verbieten können, höchstens die Flüssigkeiten“, sagt der Juniorchef.

Ein Irrtum, denn auch die „Applikatoren“ sind nach Auffassung des Ministeriums „Produkte, mit denen Arzneimittel verabreicht werden können“. Sie müssten daher nach der Medizinprodukteverordnung gekennzeichnet sein. Ein Verstoß wird nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) ebenfalls, wie beim Verkauf nikotinhaltiger Liquids, die unter das Bundesarzneimittelgesetz (BAG) fallen und zulassungspflichtig sind, mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.

Annette Wagner, Betreiberin des Kiosk auf dem Willy-Brandt-Platz und Verkäuferin von E-Zigaretten und Zubehör, ist absolut ratlos: „Wir wissen nicht, woran wir sind. Selbst unsere Lieferanten können uns nicht helfen. Es wäre schön, wenn uns endlich mal jemand offiziell erklären würde, was geht und was nicht!“ Solange das aber nicht geschehen sei, solange werde sie E-Zigaretten weiter verkaufen, allerdings keine Nikotin haltigen Liquids. „Ich würde allerdings sofort jeglichen Verkauf einstellen, wenn ich Gefahr liefe mich strafbar zu machen!“

Vor dem Hintergrund der seit Dezember laufenden Diskussion war sie allerdings beim Matarialeinkauf schon sehr zurückhaltend. „Schließlich will ich nicht von heute auf morgen auf meinen Beständen sitzen bleiben.“ Ungeachtet dessen führte sie am vergangenen Freitag noch eine sehr erfolgreiche Sonderverkaufsaktion für E-Zigaretten und Liquids durch.

Ein Verbot des Gerätes kann sich auch ihr Partner Frank Walter kaum vorstellen. „Dann müsste man ja auch den Verkauf von Wasserpfeifen verbieten. Und wo sollten denn all die Kunden, die sich ein Startset bei uns gekauft haben, Ersatzteile oder Zubehör holen, außer im Internet?“ Kaum dass er das angemerkt hat, öffnet sich die Tür und ein junger Kunde fragt nach einem Ladekabel für die Batterie seiner E-Zigarette, das er natürlich auch bekommt.

Zum Vorgehen im ordnungsbehördlichen Verfahren zur Durchsetzung des Verbotes, erläuterte Constanze Rauert, dass beim Erstbesuch von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes eine Anhörung stattfinde, bei der Händler über den Sachverhalt aufgeklärt und mögliche Zwangsmaßnahmen erläutert würden. Selbstverständlich bestehe auch Gelegenheit sich zur Sache zu äußern. „Sollten die jeweiligen Händler das Verbot dann beherzigen, ist der Fall erledigt“, sagte Rauert. „Falls nicht, müssen sie mit einer behördlichen Verfügung und gegebenenfalls mit Zwangsmaßnahmen rechnen.“

Uli Thormählen

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Kommentare
26.01.2012
08:41
E-gal, der Verkauf geht trotz Verbot weiter
von hawkeyetom | #6

(Zitat) Dr. Pötschke-Langer : "Selbstverständlich...gegen die normale Zigarette, die eine solche Giftlast darstellt,
stellt eine E-Zigarette ein vergleichsweise harmloses Produkt dar!"

25.01.2012
16:12
E-gal, der Verkauf geht trotz Verbot weiter
von portacove | #5

Sehr geehrter Herr Thormählen.
Ich habe selten so ein "Unsinn" gelesen wie das da.
Sorry, aber WER hat den eLiquids und die "Applikatoren" so eben mal über Nacht zu Medikamenten gemacht??? Das ist doch Irreführung und Verbreitung von Unwahrheiten. Bitte doch einfach mal kurz im Internet recherchieren, bevor sie sich vor einen Karren spannen lassen, der Ihnen da vor die Redaktion gestellt wird.

25.01.2012
13:21
E-gal, der Verkauf geht trotz Verbot weiter
von Manuela2806 | #4

Wir müssen gemeinsam gegen das Verbot mit aller Macht kämpfen. Ich denke,
mittlerweile haben fast alle begriffen worum es eigentlich geht. Es geht
keineswegs um unsere Gesundheit sondern lediglich um unser Geld.
Ich schätze es gibt mittlerweile in Deutschland 3 Millionen Dampfer, Trend
steigend. Die Zahl von 1,2 Millionen Dampfern ist veraltert.
Wenn die ca. 3 Millionen Dampfer durchschnittlich eine Schachtel Zigaretten pro Tag
weniger kaufen kommen wir auf eine Summe von 10 Millionen Euro Tabaksteuern
am Tag !!!!!!!!!!!! Wie soll unser Staat diese Löcher füllen ?

25.01.2012
12:22
E-gal, der Verkauf geht trotz Verbot weiter
von RolandDeshain | #3

Bei der Umsetzung des von Frau Steffens via Pressemitteilung herausgegebenen Verbots gehen die aufgerufenen Behörden nach dem Motto "legal, illegal, sch**ß-egal" vor, da eine Pressemitteilung von wem auch immer keinesfalls den Stellenwert eines Gesetzes hat.
Ich rate jedem Händler Mitglied im Interessenverband der Ezigarettenhändler zu werden und gemeinsam gegen die Rechtswillkür der Behörden vorzugehen.

25.01.2012
11:06
E-gal, der Verkauf geht trotz Verbot weiter
von Smokerette | #2

Moment, das NRW-Gesundheitsministerium kann nichts als Arzneimittel einstufen oder dementsprechend verbieten. Dieses Verbot entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Die reine Existenz von Nikotin in den Liquids reicht nicht aus, die Einstufung als Arzneimittel hängt nicht von der Toxizität irgendwelcher Inhaltsstoffe ab sondern vom üblichen Gebrauch bzw. dem eindeutigen Hauptverwendungszweck. Zudem hier die EU die Entscheidungsgewalt hätte - nicht Deutschland und erstrecht kein einzelnes Bundesland - denn die Richtlinien und Einstufungen müssen EU-einheitlich sein. Insofern kann man betroffenen Verkäufern nur dringend raten bei entsprechendem Auftreten von Gesundheits- oder Ordnungsamtmitarbeitern umgehend die Polizei zu rufen (Nötigung, ggf. Störung des Betriebsfriedens etc.) und den Anwalt unverzüglich einzuschalten.

25.01.2012
08:22
E-gal, der Verkauf geht trotz Verbot weiter
von darum | #1

Verdampfen von (nikotinhaltigen) Liquids mit Hilfe der sogenannten
e-Zigarette - Daten, Fakten, Meinung
Seit einigen Wochen wird durch die Politik und die Presse eine Hetzkampagne gegen das Dampfen
(elektronisches Verdampfen nikotinhaltiger Flüssigkeit, sogenannte Liquids) betrieben. Geschätzt
1,2 Mio. Betroffene leiden unter dieser Kampagne, unter ihnen viele mit einer oft jahrzehntelangen
„Raucherkarriere“, die jetzt zu „Dampfern“ geworden sind. Das Dampfen hat sich für uns als echte
Alternative zum Tabakkonsum erwiesen, aber nicht als Mittel zur Suchtentwöhnung. Wir sind nach
wie vor nikotinsüchtig. Nur kommen wir heute unserer Sucht auf eine in unseren Augen bessere,
gesündere Art und Weise nach.
Eingangs sollte aber auf Folgendes hingewiesen werden: Auch das Dampfen birgt, sofern hierbei nikotinhaltige
Liquids verdampft werden, gesundheitliche Risiken. Dampfen ist nicht gesund, und kein
Dampfer wird ernsthaft das Gegenteil behaupten. ABER die durch das Dampfen freigesetzten und
durch den Körper aufgenommenen Schadstoffe sind um ein Vielfaches niedriger als bei der herkömmlichen
Verbrennung von Tabak in Zigaretten, Zigarren etc. Worin liegt also die Logik, das geringere
Übel zu verleumden und mit Verbotsversuchen zu belegen, das größere Übel aber ohne nennenswerte
Einschränkungen auf dem Markt zu belassen? Zigaretten bekommt man im Zweifelsfall an
fast jeder Straßenecke, und das vollkommen legal.
Die folgenden Informationen sind zum Verständnis der Thematik wichtig:
1. Die Liquids bestehen aus einigen wenigen Bestandteilen:
a. 1,2-Propandiol (Propylenglycol), der Hauptbestandteil der Liquids, ist als Lebensmittelzusatz
E1520 zugelassen. Er ist in sehr vielen Produkten des täglichen Bedarfs enthalten,
u.a. in Kaugummi, Cremes und Zahnpasta aber auch in Zigaretten und zahlreichen Arzneimitteln.
In den Arzneimitteln kommt Propandiol insbesondere als Trägersubstanz in
diversen Asthmainhalatoren zum Einsatz, bei denen die Aufnahme des Stoffes in den
Körper ebenfalls durch Inhalation erfolgt. Darüber hinaus kommt Propandiol seit vielen
Jahren in den „Nebelmaschinen“ u.a. in Diskotheken zum Einsatz.
b. Glycerol (auch bekannt als Glycerin), ein Zuckeralkohol, der in der Natur in allen natürlichen
Fetten und Ölen als Fettsäureester vorhanden ist. Glycerol ist als E422 lebensmittelrechtlich
zugelassen und in vielen Lebensmitteln, aber auch Kosmetika und Zigaretten als
Feuchtigkeitsspender enthalten. Glycerin bildet unter Hitzeeinwirkung weißen Rauch.
c. Lebensmittelaromen, in annähernd jeder denkbaren Geschmacksrichtung, aber ohne
Ausnahme mit Lebensmittelzulassung.
d. Ggf. Nikotin, denn bei Weitem nicht alle Liquids enthalten auch Nikotin. Sofern Nikotin
enthalten ist, wird dieses in verschiedenen Stärken zugesetzt und jeweils auf dem Etikett
deutlich sichtbar kenntlich gemacht.
2. In Abgrenzung zum Tabakrauch werden bei der Benutzung der E-Zigarette keine Stoffe verbrannt.
Damit unterscheidet sich die E-Zigarette von herkömmlichen Zigaretten, bei deren Konsum
durch die Verbrennung etwa 4.000 Stoffe entstehen, die von den Rauchern inhaliert werden.
Im Gegensatz zu den Rauchern herkömmlicher Zigaretten, inhalieren die Konsumenten von
E-Zigaretten kein(e) Kohlenmonoxid, Formaldehyd, Acrolein, Blausäure, Arsen oder krebserzeugende
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
3. Gemäß der deutschen Tabakverordnung dürfen die folgenden Stoffe in einer herkömmlichen
Zigarette enthalten sein:
• Ammoniumchlorid (oder andere Ammonium-haltige Verbindungen): verstärken die Freisetzung
von Nikotin; diese Verbindungen sind nur für Schnupftabak und Kautabak zugelassen, jedoch nicht
für Tabak zum Rauchen.
• Zucker: karamellisiert zusammen mit dem Ammoniak und erzeugen dadurch einen weichen Geschmack
• Menthol und Gewürznelken: vermindern das Reiz- und Schmerzempfinden des Atemtrakts, sodass
der Rauch tiefer und beschwerdefreier inhaliert werden kann.
• Feuchthaltemittel, wie Glycerin, Propylenglykol, Triäthylenglykol und 1,3-Butylenglykol
• Schellack als Klebemittel
• Lakritze
• Kaffee
• Tee und teeähnliche Erzeugnisse
• Kakao und Kakaoerzeugnisse, sollen den Rauch milder machen
• Dextrine
• Melasse
• Stärke
Der aus der Verbrennung von Tabak entstehende Rauch enthält bis zu ca. 12.000 Stoffe, darunter
• Kohlenstoffdioxid
• Kohlenmonoxid **
• Stickstoffoxide **
• Butadien *
• Benzol */**
• Formaldehyd **
• Acetaldehyd */**
• Methanol **
• Blausäure **
• Nikotin **
• Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe *
• Aromatische Amine *
• N-Nitrosamine *
Die mit * gekennzeichneten Stoffe gelten als karzinogene Verbindungen, die mit ** gekennzeichneten
Stoffe als toxisch.
4. Gegner des Dampfens führen gerne eine Studie der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA
aus dem Mai 2009 (liegt mir vor) ins Feld. Im Rahmen dieser Studie haben Wissenschaftler in 5
von 18 untersuchten Liquids Tabakspezifische Nitrosamine (TSNA) gefunden, allerdings unterhalb
der Quantifizierungsgrenze (0,2 Nanogramm je ml Liquid). Im Vergleich dazu enthalten ein Nikotinkaugummi
die 40-fache, eine Zigarette die 15.000-fache und sogar ein Liter Bier die doppelte
Menge an TSNA.
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt: Ein ehemaliger starker Raucher, welcher umgestiegen ist,
verbraucht jeden Tag ca. 5 Milliliter Liquid. Dieser könnte das von der FDA analysierte Liquid 8
Jahre lang jeden Tag dampfen - und hätte immer noch nicht die Gesamtmenge an Nitrosaminen
einer einzelnen herkömmlichen Zigarette inhaliert.
Das Hamburger Analyselabor "Eurofins Dr. Specht Laboratorien" hat unlängst diverse Liquids auf
krebserregende Nitrosamine untersucht. Sowohl im flüssigen Zustand als auch in der Dampfphase
liegt die Menge der Nitrosamine in den untersuchten Liquids unterhalb der Nachweisgrenze.
5. Die FDA ist dann auch in ihrem Versuch, Liquids als Arzneimittel einzustufen, vor Gericht gescheitert.
Die betroffenen Herstellerfirmen haben gegen diese Einstufung geklagt und vor dem zuständigen
Bundesbezirksgericht Recht bekommen, mit der Folge, dass die Liquids - unabhängig
davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht - in den USA als Genussmittel eingestuft sind, und
nicht als Arzneimittel. Das Gericht hat in seinem Urteil vom 14.1.2010 ausdrücklich die FDA wegen
der „fortwährenden, aggressiven Bemühungen, Freizeit-Tabakprodukte als Medikamente
oder Medikamentenapplikatoren unter dem amerikanischen Arzneimittelrecht zu regulieren“ gerügt.
Der Bezirksrichter Richard J. Leon begründete seine Entscheidung wie folgt: „ Ich bin nicht
davon überzeugt, dass die Gefahr für das öffentliche Wohl im Allgemeinen oder das Wohl Dritter
im Besonderen so groß ist, wie die FDA vorträgt. Die Beklagten haben hundertausende von EZigaretten
verkauft, und dennoch kann die FDA keine Beweise vorlegen, dass die E-Zigaretten irgendjemand
geschädigt hätten. .. noch kann sie darlegen, dass E-Zigaretten ein größeres unmittelbares
Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen als traditionelle Zigaretten, welche schon
für das breite Publikum erhältlich sind.“
6. Das Dampfen per se ist kein geeignetes Mittel zur Nikotinentwöhnung, und für viele Dampfer soll
es das auch gar nicht sein. Viele Raucher bemerken an sich selbst neben der Abhängigkeit vom
Nikotin auch eine (wohl eher psychische) Abhängigkeit von Gewohnheiten und Riten. Die meisten
Raucher greifen in immer denselben Situationen nach der Zigarette. Dann muss etwas her,
das man in den Händen hält, das Rauch produziert wenn man daran saugt. Einem Nichtraucher
ist das nur schwer verständlich zu machen, wie viel Halt so ein Glimmstängel geben kann. Genau
an dieser verhaltensbedingten Abhängigkeit scheitern viele Versuche, das Rauchen aufzugeben.
Wir Dampfer gehen hier einen eigenen Weg.
7. In Großbritannien, immerhin einem EU-Mitgliedsstaat, wird die elektronische Verdampfung von
Nikotinliquids sogar empfohlen: Der britische Guardian berichtet in seiner online-Ausgabe vom
14. September 2011, dass die Regierung empfiehlt, "e-Zigaretten - rauchfreie Nikotinzigaretten -"
zu verwenden, um die Anzahl der Toten durch Rauchen zu senken. Dieser Vorschlag kommt direkt
von der sog. "Nudge Unit". Diese Einheit wurde ins Leben gerufen, um die Bevölkerung zu
ermuntern, ihre Lebensgewohnheiten positiv zu verändern. Die sieben-köpfige "Motivationstruppe"
wurde von dem englischen Premier David Cameron im Juni des Jahres ins Leben gerufen.
Ihr offizieller Name: Kommission zur Förderung einsichtigen Verhaltens. Diese Truppe empfiehlt
nun der britischen Regierung Maßnahmen zur Förderung der Organspende, Verbesserung von
Steuerformularen, aber auch die Verwendung der e-Zigarette, da die Alternative "Rauchen oder
Sterben" weder zeitgemäß noch erfolgreich sei. So lesen wir: "Es ist wichtig, des Regelwerk für
diese Produkte [die e-Zigarette] richtig zu gestalten, um deren Verwendung zu fördern. Eine Regel
für Verhaltenswechsel ist, dass es viel leichter ist, eine Angewohnheit durch eine ähnliche zu
ersetzen als eine tiefverwurzelte auszumerzen.[...] Wenn alternative und sichere Nikotinprodukte
verfügbar sind, so könnten diese das Potential haben, zehntausende von Menschen jährlich zu
retten. " David Halpern, der Leiter der "Motivationstruppe": "Ohne Zweifel kann [die e-Zigarette]
viele Leben retten und hunderte Millionen Pfund einsparen."
8. Seit wenigen Tagen wird durch einige Personen behauptet, die Schweiz habe die elektrischen
Nikotinverdampfer verboten. Das ist schlicht unwahr. Kein Gesetz der Schweiz, weder auf Bundes-
noch auf Kantonalebene, untersagt das Dampfen. Wer solche Behauptungen in die Welt
setzt sagt wissentlich die Unwahrheit! Denn im Gegensatz zu der getätigten Aussage hat der
Schweizer Nationalrat im Dezember 2011 entschieden, dass der Bundesrat die elektronische Zigarette,
bzw. die Liquids von der Tabaksteuer befreien muss, da die Schädlichkeit derselben nicht
wissenschaftlich nachgewiesen sei.
Wir Dampfer sind mehrheitlich keine Verschwörungstheoretiker. Trotzdem finden wir es auffällig,
dass es elektrische Verdampfer und nikotinhaltige Liquids seit etlichen Jahren in Deutschland und
Europa gibt. Aber erst seitdem die Zahl der Dampfer ständig steigt - Schätzungen gehen von rd. 1,2
Mio. Dampfern in Deutschland aus - wird das Dampfen problematisiert. Und nahezu alle Dampfer
sind ehemalige Raucher und damit ehemalige Tabaksteuerzahler. Der Staat verliert durch unseren
Umstieg vom Rauchen zum Dampfen täglich Steuereinnahmen, und auch die in Deutschland sehr
mächtige Tabakindustrie erleidet Umsatzeinbußen. Hinsichtlich des Steuerausfalls ließen sich doch
Alternativen schaffen: Durch eine Steuerreform könnte aus der bisherigen Tabaksteuer eine Nikotinsteuer
werden, die dann auch auf die Liquids erhoben werden könnte. Vergleichbares Verhalten
würde dann auch gleichmäßig besteuert; ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit, der dem Staat seine
Einnahmen sichert.
Leider hört man von Seiten der Politiker immer wieder das Argument, man sei um die Gesundheit der
Bürger besorgt und müsse die Bürger schützen. Das ist lobenswert, aber das glaubt doch niemand
ernsthaft. Jahrzehntelang hat es niemanden interessiert, ob wir rauchen oder nicht, ob wir unserem
Körper Tag für Tag teilweise krebserregende Stoffe mit erheblichen Nebenwirkungen zuführen. Wir
haben für uns einen Weg gefunden, der deutlich weniger gesundheitsschädlich ist. Diesen zu verbieten
hieße, hunderttausende Dampfer zurück zur hochgiftigen Zigarette zu drängen. Wollen Sie das
wirklich?
Die Gesundheitsministerin der Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Britta Steffens, hat am 16. Dezember
2011 vor dem Verkauf von elektronischen Zigaretten, die im Handel als E-Zigaretten angeboten
werden, gewarnt. "Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen,
Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen
Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten. Insbesondere nikotinhaltige
Liquids dürfen nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Bei
nikotinfreien Liquids ist im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe zu prüfen, ob sie den arzneimittelrechtlichen
Vorschriften unterliegen. Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes
verstößt, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Ahndung aus. Eine Information über diese geltende
Rechtslage habe ich heute an die Bezirksregierungen und die Kreise sowie kreisfreien Städte in
Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht", erläuterte die Ministerin.
Hier wird doch versucht, die Händler als Dealer und die Konsumenten als Drogensüchtige zu verurteilen.
Die Händler mögen für sich selbst sprechen, aber wir als Konsumenten lassen uns nicht in eine
Ecke zu den Junkies stellen! Und wir lassen uns nicht kriminalisieren! Viele von uns sind deutlich über
40 Jahre alt, beruflich und gesellschaftlich integriert und Familienväter oder -mütter. Wir stehen mitten
im Leben, in einem Leben, dessen Qualität sich durch den Umstieg vom Zigarettenrauchen auf
das Dampfen drastisch verbessert hat. Wir können wieder freier atmen, husten kaum noch, riechen
und schmecken besser, und unsere Umwelt - insbesondere unsere Familien - freut sich mit uns, dass
wir nicht mehr nach Zigarettenqualm stinken. Unsere Lebenserwartung steigt mit jeder nicht gerauchten
Zigarette, was eigentlich für jeden ein Grund zur Freude sein sollte. Wir wollen leben!

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