Altern in den eigenen vier Wänden
19.02.2010 | 17:16 Uhr 2010-02-19T17:16:00+0100Kamen. Was kann man tun, wenn die Großmutter die Treppen nicht mehr alleine schafft oder man sich im Alter mit dem Alltag überfordert fühlt? Für alle Fragen rund um das Thema Pflege stehen die Mitarbeiter des neuen Pflegestützpunktes in der Bahnhofstraße 29 Rede und Antwort.
„Insgesamt sind drei Stützpunkte im Kreis eingerichtet worden”, erzählt Constanze Rauert, Pressesprecherin des Kreises, während der Eröffnungsfeier vergangenen Freitag. Neben dem Standort Kamen, der vom Kreis betrieben wird können sich Pflegebedürftige und Angehörige auch in Unna und Lünen über Möglichkeiten der ambulanten und stationären Pflege informieren und beraten lassen. Diese Stützpunkte werden von der AOK und der Knappschafft betrieben. Um das kostenlose Angbot nutzen zu können sei die Kassenzugehörigkeit aber unwichtig, so Rauert.
Bei der Eröffnung des Pflegestützpunktes stellte Michael Makiolla, Landrat des Kreises Unna, klar „es bleibt bei einem flächendeckendem Pflegeangebot” und betont „durch zusätzliches Personal sollen sich die Ressourcen für die Pflegebereiche erhöhen”. Mit Blick auf den steigenden Bevölkerungsanteil älterer Menschen sei es enorm wichtig zukunftsorientiert zu denken.
Die Stützpunkte sollen Pflegebedürftigen durch individuelle Beratung ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Zu dem Angebot zählt unteranderem auch die Beratung in sozialrechtlichen Fragen. Damit lösen die Beratungstellen die Pflegeberatung der Verbrauerzentrale nach zehn Jahren ab. „Die Fachkräfte der VZ arbeiten aber in den Stützpunkten mit”, erläutert Helmfried Meinel, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale. Bei der Beratung sollen den Betroffenen vor allem die Möglichkeiten der ambulanten Pflege näher gebracht werden.
„Wir möchten die Heimunterbringung aus humanitären Gründen, aber auch mit Blick auf die Finanzen nach Möglichkeit verringern” erklärt Michael Makiolla. Der Kreis Unna zahle derzeit jedes Jahr 23 Millionen Euro allein für die stationäre Pflege. Um eine Entlastung für die Angehörigen von Pflegebedürftigen zu erreichen, können sich sowohl diese als auch die Betroffenen selbst an die Pflegestützpunkte im Kreis wenden und dort eine professionelle und individuelle Beratung und Unterstützung erhalten.
Grundlage für diesen Dienst in Nordrhein-Westfalen ist das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz von Mai 2008. Knud van Büren vom Sozialministerium sieht in der Stützpunkt-Regelung klare Vorteil: „Für die Bürger soll ein Mehrwert da sein - gegenüber dem Heim als einfache Lösung”
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