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Elisabeth-Hospital beruft...

Widerspruch gegen Bethanien-Kardiologie

03.12.2008 | 17:14 Uhr

Iserlohn. Alles schien in trockenen Tüchern zu sein: Im März teilte die Bezirksregierung dem Bethanien mit, dass das Landesgesundheitsministerium dem Antrag des Krankenhauses zur Einrichtung einer kardiologischen Fachabteilung mit 20 Betten im Rahmen des Krankenhausbedarfsplan zugestimmt hat.

Die Freude im Haus an der Hugo-Fuchs-Allee währte indes nur knapp zwei Monate. Dann nämlich legte das Elisabeth-Hospital bei der Bezirksregierung Widerspruch gegen den Entscheid ein und zog zugleich vor das Verwaltungsgericht Arnsberg. Bis heute und somit acht Monate nach der Ministeriums-Entscheidung steht noch nicht fest, wie sich Richter und Regierungsbehörde in der Streitsache Kardiologie entscheiden werden.

„Wir hatten gehofft, mit der Einrichtung der Fachabteilung Kardiologie die Gesundheitsversorgung der Iserlohner Bevölkerung entscheidend verbessern zu können”, zeigt sich Bethanien-Geschäftsführer Horst Hennig zwar enttäuscht über den Widerspruch, aber nicht entmutigt. Mit der Zulassung der Fachabteilung wäre die kostenintensive Anschaffung eines Linkskatheterplatzes einher gegangen, mit dem die Herzkranzgefäße sichtbar und nötigenfalls aufgedehnt werden können. Im Rahmen der Behandlung von Herzinfarkt-Patienten gehört eine solche Ausstattung heute zum normalen Stand der Technik. „Ohne Kardiologie-Zulassung können wir diese Behandlung nicht abrechnen und folglich aus finanziellen Gründen nicht erbringen”, so Horst Hennig, der überdies betont, dass das Bethanien auch im Falle einer Genehmigung allein schon zur wirtschaftlichen Auslastung des Gerätes eine enge kardiologische Kooperation mit dem Elisabeth anstrebe. Hennig: „Das wäre meine absolute Wunschvorstellung.” 

Ohne Fachabteilung Kardiologie im Stadtgebiet droht hingegen beiden Krankenhäusern Ungemach, da der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes für den Märkischen Kreis unlängst eine Verfahrensanweisung für die Rettungsdienste herausgegeben hat. Die besagt, dass Patienten, bei denen der Verdacht auf einen Herzinfarkt besteht, in die am schnellsten zu erreichenden Krankenhäuser mit eigener Kardiologie zu transportieren sind. Gemeint sind das Allgemeine Krankenhaus und das Städtische Krankenhaus in Hagen, die Iserlohner Einrichtungen wären damit aus dem Geschäft.

Da das Elisabeth-Hospital parallel zum Widerspruch gegen die Kardiologie-Genehmigung einen Antrag beim Verwaltungsgericht gestellt habe, die Entscheidung zu Gunsten des Bethanien mit einer aufschiebenden Wirkung zu belegen und selbst nun gegen die Entscheidung der Bezirksregierung klagt, dem katholischen Haus keine Kardiologie zu genehmigen, sind den Arnsbergern die Hände gebunden, berichtet deren Pressesprecher Christoph Söbbeler auf Anfrage unserer Zeitung: „Wir müssen abwarten, wie die Richter entscheiden.” Bis zu dem Urteilsspruch können noch einige Wochen vergehen, betonte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes.

Als Schuldigen an der Hängepartie identifiziert St.-Elisabeth-Geschäftsführer Thomas Wülle derweil das Land Nordrhein-Westfalen, das mit der Genehmigung der Kardiologie am Bethanien dem eigenen, seit Jahresbeginn gültigen Krankenhausgesetz widerspreche. Das nämlich besage, dass Fachabteilungen künftig nicht mehr gesondert ausgewiesen werden sollen. „Natürlich kann man sich jetzt darauf zurückziehen, dass es sich um ein altes Verfahren handelt, das zum Abschluss gebracht werden musste. Tatsächlich aber läuft dieses Verfahren schon seit fünf Jahren, da hat das Land einfach geschlafen”. Vor dem neuen gesetzlichen Hintergrund fordert Thomas Wülle „Waffengleichheit” der beiden Iserlohner Krankenhäuser, die im Bereich der Inneren Medizin in ihrem Leistungsspektrum große Überschneidungsgebiete hätten. „Da kann es dann ja nicht sein, dass sich der eine das Zertifikat an die Wand hängen darf, der andere aber gar keine Chance mehr hat, dieses Zertifikat noch zu erhalten.” Unverständis äußert der Elisabeth-Geschäftsführer daher auch über die Forderung des Kreis-Notarztes, der sich „mit der Krankenhaus-Planung auseinandersetzen sollte, bevor er eine Dienstanweisung aufstellt, die neue Regelungen nicht berücksichtigen”.

Dass der Betrieb eines Linkskatheterplatzes ohne Zulassung als Fachabteilung möglicherweise nicht abgerechnet werden kann, räumt Thomas Wülle ein, „im Zweifelsfall muss man dann mit den Kostenträgern in Streit gehen”. Sein Königsweg aus dem Stillstand: „Keiner klebt sich das Fachabteilungs-Schild an die Tür. Dann stehen wir sofort Gewehr bei Fuß, um in Sachen Kardiologie eine gemeinsame Lösung mit dem Bethanien zu finden.”

Thomas Pütter

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