Das aktuelle Wetter Iserlohn 12°C
Illegales Lager

WEKA lässt Frist verstreichen

03.11.2009 | 00:24 Uhr
WEKA lässt Frist verstreichen

Sümmern. Bis Montagnachmittag hat WEKA dem Kreis nicht den geforderten Vertrag mit einer Entsorgungsfirma für die Räumung ihres illegalen Lagers an der Köbbingser Mühle vorgelegt.

Dem Vernehmen nach sollen mangelnde Liquidität bzw. fehlende Sicherheiten der Grund dafür gewesen sein, dass bislang kein Vertrag zustande kam. Der hätte - so war es auf Vorschlag des Verwaltungsgerichts Arnsberg am 7. Oktober vereinbart worden war - bereits am vergangenen Mittwoch vorgelegt werden müssen. „Deswegen werden wir jetzt wieder die Ersatzvornahme vorantreiben”, sagte Hendrik Klein, Pressereferent des Kreises, auf Anfrage. WEKA sei davon am Montagnachmittag schriftlich in Kenntnis gesetzt worden. Mit fünf Firmen, die bereits Angebote für die Lager-Räumung abgegeben hatte, würde jetzt abgeklärt, in wie weit diese noch aktuell sind. „Wir werden jetzt auch versuchen, bereits vorab Geld von der entsorgungspflichtigen Person zu bekommen, um das Risiko für den Steuerzahler zu minimieren”, kündigte Klein an. Bekanntlich müsste bei einer Ersatzvornahme der Kreis in Vorleistung für die Kosten von bis zu einer Million Euro treten.

Torsten Lehmann

Empfehlen
Kommentare
Facebook
 
Kommentare
06.11.2009
13:49
WEKA lässt Frist verstreichen
von Dasty007 | #11

was hier ableuft ist schon der Hammer !

für solche Betriebe gibt es eigentlich ganz klare Vorschriften und auflagen, wenn mann aber jemanden in der Behörde sitzen hatt ist das wohl anders!

Für Lager von brennbaren flüssigkeiten gibt es klare Vorschriften wie diese auszuführen sind u a. Brandschutzkonzept: Brandabschnitte mit einer Feuerhemmung von 30 -60 -90 minuten

bei gemischter Lagerung von Stoffen kann die Störfall Verordnung auch schon bei geringeren Mengen angewand werden.

Die Genhmigung dürfte bei gleicher errichtung des Betriebes eventuell weiter gelten.
wenn ich mir die Haltung der Betreiber aber so ansehe, denke ich gibt es da schon möglichkeiten hier entgegen zu wirken, denn selbst wenn ein neuer Geschäftsführer gefunden wird, ist der Einfluss der Eigentümer auf den eventuellen neuen Geschäftsführer nich ausser acht zulassen.

Wenn die Behörden jetzt klare Zeichen setzen würden,das mann mit ensprechenden Auflagen und kontrollen den Betrieb überwacht, könnte es für die Betreiber eventuell uninteresant werden den Betrieb hier neu zu errichten.

es solten mal die Mengen und Stoffe ersichtlich in der Abfallbilanz angeschaut werden, da währe wohl schon ersichtlich das hier einiges nicht in Ordnung ist.

05.11.2009
23:22
WEKA lässt Frist verstreichen
von lui | #10

@ Menardo...
Dann kannste aber von einem zum anderen Land wandern.

04.11.2009
10:03
WEKA lässt Frist verstreichen
von Menardo | #9

Ich kriege langsam das große Kotzen!
Wenn irgendwo in der argentinischen Pampa ein gehirnamputierter Priester den Holocaust leugnet, dann wird in Deutschland sofort ein Staatsanwalt aktiv. Aber wenn mitten unter uns eine Unternehmerfamilie mit einer penetranten kriminellen Energie die Sicherheit der Bürger aufs Spiel setzt, dann haben wir plötzlich keine rechtlichen Mittel dagegen.
Schade, dass mir die finanziellen Mittel fehlen aus diesem Land auszuwandern!

03.11.2009
19:49
WEKA lässt Frist verstreichen
von prima | #8

Schon ein lustiges Völkchen, die Westebbes und ihr Anwalt.

03.11.2009
12:50
WEKA lässt Frist verstreichen
von Lutz Huber | #7

Die Firma hat noch die behördliche Genehmigung bezüglich des Betreibens einer Anlage, also hier Mineralölherstellungsbetrieb.
Das, was die Firma jetzt neu beantragen muss, ist die Baugenehmigung. Diesbezüglich sehe ich jedenfalls keine Schwierigkeiten, da eine Baugenehmigung eine gebundene Entscheidung ist. §75 I 1 BauO NRW, was aus dem Grundrecht Artikel 14 GG zu ziehen ist.

Die Behörden haben also keinen Spielraum auf rechtlicher Seite gegen die Baugenehmigung vorzugehn.

Die Anlagengenehmigung ist hauptsächlich an der Zuverlässigkeit des Anlagenbetreibers geknüpft. Hier reicht es, wenn der bisherige Anlagenbetreiber ausgetauscht wird, wenn man ihn für unzuverlässig erklärt. Dies hat der ehemalige Bürgermeister Klaus Müller, der ohne Frage ein Verwaltungsrechtsexperte ist, schon klargestellt.

Wie man sieht, sind die rechtlichen Möglichkeiten begrenzt.

03.11.2009
10:08
WEKA lässt Frist verstreichen
von Menardo | #6

Da ich von den Behörden nicht die geringste Eigeninitiative erwarte, wäre es interessant, wenn Herr Torsten Lehmann einmal folgende Fragen recherchiert:
Auf der Weka Webseite wirbt die Firma immer noch als ISO-Zertifizierter Mineralölherstellungsbetrieb.
Sind nach dem Brand die Voraussetzungen als Mineralölherstellungsbetrieb noch gegeben?
Darf die Firma überhaupt noch Energie-Produkte verkaufen?
Werden auf verkaufte Energie-Produkte auch Energiesteuer bezahlt?
Darf der Fuhrpark weiterhin betrieben werden?
Vor dem Brand sicherlich alles Fragen, die mit ja beantwortet werden konnten. Doch nach geltendem Recht hängen viele dieser Erlaubnisse an Bedingungen und setzen z.B. einen Mineralherstellungsbetrieb voraus. Dieser ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die nach dem Feuer wahrscheinlich nicht mehr gegeben sind.
Dass die Behörden hier anscheinend keine schlafenden Hunde wecken wollen ist an sich schon ein Skandal. Schliesslich glauben sich die Bürger durch diese offiziellen Stellen im Rahmen derer Möglichkeiten beschützt. Aber hier wird wieder hinter verschlossenen Türen geklüngelt, um möglichst wenig Aufsehen zu erregen.
Traurig (aber gut), dass die freie Presse hier die einzige Institution zu sein scheint, die sich noch objektiv für die betroffenen Bürger einsetzt.
An dieser Stelle einmal einen herzlichen Dank an Herrn Lehmann. Soviel Information hätte ich mir auch von offizieller Seite gewünscht.

03.11.2009
09:54
WEKA lässt Frist verstreichen
von firefighter | #5

Ist das denn schlimm, wenn der Steuerzahler bis zu einer Million € in Vorleistung treten muß, ohne zu wissen ob das Geld seitens Weka zurück bezahlt werden kann?

Ich mein ja nur, Quelle hat 50 Mio € für einen Winterkatalog gefressen, da fällt doch eine Million für Weka doch gar nicht ins Gewicht.

Der nächste Gau der kommt ist Opel. Da wurden bestimmt auch schon mehrere Mio € mehr als bei Weka verzockt.

Also wenns ums Geld geht, lohnt es sich wirklich nicht über Weka zu diskutieren.
Mehr geht es um die Gefahr die seitens Weka schon wohl seit langer Zeit ausgegangen ist, sowie um die Gesundheit der Mitarbeiter, sowie die der angrenzenden Unternehmen und natürlich auch der Anwohner.

Aber bitte nicht über Geld sprechen! Davon wird in Deutschland mehr als genug ins Klo gespült!

03.11.2009
09:51
WEKA lässt Frist verstreichen
von freebird | #4

Gesetzeslücke?

03.11.2009
05:15
WEKA lässt Frist verstreichen
von BVB Dauerkarte | #3

Die Firma Weka hält nur die öffentliche Hand zum Narren und nutz jede Gesetzeslücke für ihren Vorteil.
Gegen diese Leute sollte eine persönliche Haftung überprüft werden.
Auch das die Feuerwehr (Stadt Iserlohn, Steuerzahler) jetzt möglicherweise das Löschwasser bezahlen muss, ist eine unmögliche Gesetzeslücke, die dringend geschlossen werden muss.
Ich habe nichts persönliches gegen die Betreiber von Weka, aber deren Vorgehensweise finde ich unmöglich.

03.11.2009
04:40
WEKA lässt Frist verstreichen
von gambler1 | #2

Hat irgend jemand denn wirklich geglaubt, das WEKA kooperativ sei??

Der glaubt wohl auch noch an den Weihnachtsmann......

Das ist doch alles nur Hinhaltetaktik , um in Ruhe den Wiederaufbau am Heckenkamp durchzuziehen!!!!

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/295700/create

Aktuelle Fotos und Videos
Pfinsten in Iserlohn
Bildgalerie
Fotostrecke
Aktion "Kultur gestärkt"
Bildgalerie
Fotostrecke
WortKlang Festival 2012
Bildgalerie
Fotostrecke
Aus dem Ressort
„Die Show ohne Grenzen“
Premiere
Ulrike Winkelmanns Theaterstück „Die Show ohne Grenzen“ haben sich die 40 Mitglieder des Literaturkurses am Stenner-Gymnasium für ihre Aufführung ausgesucht.
Lautes Schreien ist ausdrücklich erwünscht
Selbstbehauptung
„Eins, zwei, drei, vier . . .“ schallt es laut durch den Flur des Heilpädagogischen Zentrums der Arbeiterwohlfahrt am Löbbeckenkopf. Im angrenzenden Sportraum der Tagesstätte stehen die Vorschulkinder in Reih’ und Glied und lassen im Rhythmus ihres „Kampfgebrülls“ die Fäuste nach vorne schnellen....