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Waffengesetze: "Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht"

16.03.2009 | 18:47 Uhr

Iserlohn. „Ich hätte keine Probleme mit strikteren Kontrollen”, erklärt Hermann Meermann, Sportleiter des Bürgerschützenvereins Drüpplingsen, zu der aktuellen Waffen- und Sicherheits-Diskussion nach dem Amoklauf in Winneden. „Aber das wird ein Riesenaufwand.”

Hermann Meermann, Sportleiter des BSV Drüpplingsen, präsentiert die vorbildliche Aufbewahrung der BSV-Waffen und -Munition vor dem Tresor im Schießheim. Foto: Wronski/IKZ

Er gewährt Einblick in die vorbildliche Anlage seines Vereins: In einem Vier-Tonnen-Tresor lagern die Kleinkaliber-, Luft- und Schrotgewehr, die Handfeuerwaffen und die Munition der Drüpplingser Schützen. Der Tresor ist eine Spende der Sparkasse aus ihrer früheren Filiale in Kalthof. Und seine Vereinskameraden haben ihre eigenen Waffen in speziellen Schränken gegen den Zugriff von Dritten gesichert. „Nach den Vorfällen in Erfurt und Emsdetten sind die Waffengesetze verschärft worden”, weiß Meermann. „Früher hatten Jäger ihre Schrotflinten im Eichenschrank. Heute müssen es Metallschränke sein.” Das findet er richtig so. Er selbst hat zuhause auch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. Den Schlüssel zu seinem Waffenschrank hat er extra verschlossen.

35 000 Waffen sind derzeit offiziell bei der Kreispolizeibehörde angemeldet. 11 000 Waffenbesitzkarten händigte die Behörde aus an Jäger, Sportschützen, Sammler und Leute, die über die Erbfolge in den Besitz von Jagdgewehren oder historischen Waffen gekommen sind. Das heißt: Auf jeden Waffenbesitzer im Märkischen Kreis kommen im Schnitt drei Gewehre oder Pistolen.

Wenn die Halter auffällig werden, dann kann es zum Entzug der Erlaubnis kommen, erklärt Polizeisprecher Norbert Pusch. Im Jahr kommt es zu 15 bis 20 solcher Fälle; zumeist, wenn Suchterkrankungen vorliegen oder die Halter sich aus anderen Gründen als unzuverlässig zum Führen eine Waffe erwiesen haben. In Ausnahmefällen werde sogar ein psychologisches Gutachten eingeholt. Neben Bußgeldern droht den Haltern auch die Konfiszierung.

Die Halter haben die Pflicht, sie vor dem Zugriff Unbefugter zu verwahren. Dafür gebe es spezielle Waffenschränke. Er selbst habe seine Waffen im Tresor gebunkert, verrät Norbert Pusch, der selbst Sportschütze ist. „Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht”, sagt Polizeisprecher Michael Bechatzek. „Bei wem sollen wir anfangen? Das geht nur bei dringendem Tatverdacht.” Die Umsetzung der regelmäßigen unangemeldeten Kontrollen sei nicht unproblematisch. Es gebe die Unverletzlichkeit der Wohnung, und gegen den Willen des Wohnungsinhabers könne man nichts machen.

Cornelia Merkel

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