Von Betrügerei bis zur versuchten Schutzgeld-Erpressung
28.03.2008 | 18:46 Uhr 2008-03-28T18:46:00+0100Iserlohn. Eine gehörige kriminelle Energie offenbarte sich am Freitag den zahlreichen Prozessbeobachtern im Schöffengericht, wo sich seit Anfang Februar ein 63-jähriger Ex-Iserlohner wegen 158 Fällen von gewerbsmäßiger Untreue verantworten muss.
Der frühere Immobilienmakler und Hausverwalter zeigte sich nach langem „Herumeiern” geständig, immer wieder die Rücklagenkonten seiner Eigentümer ausgeplündert zu haben, um seine finanziellen Löcher zu stopfen. Interessanterweise sprach er dabei von „meinen Girokonten”.
„Mit der Meinung, dass Sie mit den Konten machen konten, was Sie wollten, stehen Sie allein da”, stoppte Richter Gert Buchholz die fadenscheinigen Erklärungsversuche, wo das Geld der Eigentümer geblieben ist. Der geschätzte Schaden im Tatzeitraum von 2001 bis 2003 soll sich im sechsstelligen Euro-Bereich bewegen.
Bei der Durchsicht seiner Kontobewegungen fiel in 95 Prozent der Fälle auf, dass Schecks für Versicherungen auf seinen Konten gutgeschrieben wurden. Ob hier und da Versicherungsbetrug mit angeblichen Sturm- und Wasserschäden betrieben wurde?
Der ehemalige Immobilienmakler und Hausverwalter hatte sich in der Vergangenheit wiederholt mit fingierten Handwerkerrechnungen Versicherungszahlungen erschlichen. Dafür hatte ihn das Iserlohner Amtsgericht wegen Betruges in fünf Fällen bereits im Jahr 2004 verurteilt.
Den Prozessbeobachtern blieb aber die Spucke weg, als Richter Gert Buchholz Details aus der letzten Verurteilung aus dem Jahr 2005 zum Besten gab. Der Angeklagte hatte seinen Hauptauftraggeber, einen heimischen Immobilienbesitzer, erpresst. Die Forderungen waren so naiv wie abenteuerlich: Unter dem „Pseudonym” einer ominösen „Albania Inkasso” hatte der Angeklagte neben einem Schutzgeld von 30 000 Euro auch eine Erhöhung seiner Bezüge um das Doppelte gefordert. „Albania Inkasso” nannte ihn einen „zuverlässigen Geschäftspartner” und meinte: „Dieser Mann hat es verdient.” Für den Fall der Nichterfüllung hatte er dem Opfer Ungemach für seine Familie angedroht. Dieser hatte sich nicht beeindrucken lassen und die Polizei eingeschaltet.
Am 10. April soll der Prozess mit den Plädoyers und dem Urteil enden. Der Verteidiger kündigte an, dass für ihn die Beweisaufnahme nicht für eine Verurteilung ausreiche.
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