Stoffe gehen in bis zu sechs Firmen
19.10.2009 | 22:29 Uhr 2009-10-19T22:29:00+0200Sümmern. Die Firma WEKA hat dem Märkischen Kreis sechs Firmen genannt, die in der Lage und bereit sind, die verschiedensten Chemikalien aus ihrem illegalen Abfall-Lager an der Köbbingser Mühle zu entsorgen oder weiter zu verwerten.
„Die Liste und die dazugehörigen Unterlagen sind fristgerecht am Freitagnachmittag eingegangen”, sagte Kreis-Pressesprecher Hendrik Klein am Montag auf Anfrage. Eine erste Durchsicht habe ergeben, dass alle sechs Unternehmen für die Aufnahme der bislang noch unbekannten Flüssigkeiten entsprechende Genehmigungen hätten. Bei zwei der Firmen handele es sich um „Abfallentsorger im klassischen Sinn”, bei den übrigen vier könnten die Stoffe bei entsprechender Eignung im Produktionsprozess zum Einsatz kommen.
Wie zu erfahren war, soll es sich bei einer dieser vier Firmen um ein Zementwerk handeln, bei dem beispielsweise lösemittelhaltige Stoffe thermisch verwertet, also verbrannt werden können, um auf diese Weise die nötige Hitze in den Produktionsöfen zu erzeugen.
„Dann würde die Flüssigkeit dort als Unterstützung für den Produktionsprozess und nicht als Abfall gelten”, bestätigte Markus Geisbauer, Fachdienstleiter Technischer Umweltschutz beim Kreis, dass in dem Fall kein Entsorgungsnachweis ausgestellt wird - anders als bei den Stoffen, die von den Abfall-Unternehmen angenommen würden. Generell könne ein und dieselbe lösemittelhaltige Flüssigkeit Produkt oder Abfall sein. Letzteres sei nämlich immer dann der Fall, wenn der Stoff nicht direkt in der Produktion zum Einsatz komme, sondern vorher noch weiterbehandelt, also zum Beispiel destilliert werde. „Dann spricht man von Abfall zur Verwertung.” Wenn das verunreinigte Lösemittel hingegen auch so Verwendung finden kann, sei es ein Produkt.
Wichtig ist der Unterschied indes für die strafrechtliche Beurteilung. Wenn es sich, wie bislang von WEKA stets beteuert, bei dem Inhalt der rund 1000 Behälter im illegalen Lager größtenteils um Produkte handelt, ist deren illegale Lagerung eine Ordnungswidrigkeit. Die Staatsanwaltschaft könnte dann der Inhaber-Familie Westebbe nur das unerlaubte Betreiben von Anlagen vorwerfen. Andernfalls kommt auch eine Anklage wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen hinzu.
Beprobt werden sollen die Behälter mit einem so genannten Stechheber. Dabei wird ein Rohr in die Flüssigkeit getaucht und ein Querschnitt aus dem Inhalt gezogen, so dass sich alle enthaltenen Stoffe erfassen lassen. „Die Probe wird homogenisiert, also vermischt, und zweigeteilt”, erläuterte Markus Geisbauer das Prozedere. Der eine Teil werde vor Ort von der Firma Zimmermann einer Schnellanalyse unterzogen, um neben einer Erst-Charakterisierung auch für den Transport wichtige Faktoren wie Flammpunkt oder Chlorgehalt zu bestimmen.
Der andere Teil der Probe werde im Auftrag der Staatsanwaltschaft vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), das mit dem Kreis die Beprobung überwacht, genau im Labor analysiert. „Die Ergebnisse werden wahrscheinlich erst vorliegen, wenn die Stoffe schon entsorgt bzw. weiterverwertet worden sind”, erklärte Markus Geisbauer. Zusätzlich gebe es noch eine Eingangsanalyse bei den Unternehmen, bei denen die Stoffe im Produktionsprozess zum Einsatz kommen sollen. „Das sind alles namhafte Firmen”, sieht Geisbauer keine Notwendigkeit, bei jeder Fahrt einen seiner Mitarbeiter mitzuschicken. „Wir werden uns den Eingang jeder Lieferung aber jeweils umgehend von ihnen bestätigen lassen.” Und auch die Ergebnisse der Eingangsanalyse würden selbstverständlich angefordert ebenso wie Entsorgungsnachweise, wenn die Produkte eben wider der Schnellanalyse doch nicht mehr verwertet werden könnten.
Bis Mittwoch, 28. Oktober, hat WEKA jetzt Zeit, das im September eingereichte Räum-Konzept noch in einigen Details zu konkretisieren und wieder vorzulegen.
10:45
Ein Wunder!!!
Schon vor zweitausend Jahren hat ein Mann Wasser in Krüge füllen lassen und es wurde Wein daraus. Heute lässt Herr Westebbe Abfälle in Container füllen und es werden Produkte daraus. Der Mann ist ein Messias und seine Jünger aus den Behörden werden nicht müde seine Botschaft in die Welt zu tragen:
Die WEKA wird wieder auferstehen! All eure Abfallsorgen werden von euch genommen. Eure Umweltsünden werden euch vergeben werden. Aus illegalen Abfalllägern werden blühende Betriebe entstehen.
Lasst euch alle bekehren und glaubt nur an das gute im Menschen und in der Politik. Vor der Wahl wird gedroht und eine lückenlose Aufklärung versprochen. Nach der Wahl wird wieder, wie vorher, zusammen gemauschelt und unter den Teppich gekehrt.
Sollte Herr Geisenbauer wirklich diese Aussagen so getroffen haben, wie in dem Artikel beschrieben, gehört der Mann neben Herrn Westebbe auf die Anklagebank. Aber wir sind in diesem Land ja gewohnt, dass die Täter mehr Schutz vor dem Gesetz geniessen als die Opfer.
Also werden sich die Bürger irgendwann wieder dem Risiko Weka unterwerfen müssen und auf den nächsten Brand warten. Denn aller guten Dinge sind drei ...
17:47
Es ist doch verwunderlich wie langsam die heimische Presse mit Artikeln ist, die nicht dem entspricht, was vielleicht mehr gewünscht wurde. Nämlich schlechte Arbeit, menschliches Versagen, Schlamperei ect.
Und genau das ist es ja nun nicht. OH da werden ja viele enttäuscht sein, und das ist auch noch gutachterlich belegt.
Es war ein technischer Defekt, eine Schweißnaht, wie sie in allen Firmen zu finden ist. Solches war nämlich heute in den normale Nachrichten zu finden. Nicht in dem regionalen über Iserlohn! Nein warum auch!!!
Was machen sie denn nun alle?
Weiterhin draufherum hacken, egal war bestimmt alles ein abgekartetes Spel usw.
Und falls sich alle mal wieder wundern, warum ich dies unter diesen Artikel schreibe:
WO DENN SONST:
STEHT JA NICHTS DARÜBER HIER DRIN!!
NA VIELLEICHT MORGEN : )
18:14
ach herrlich wenn man nicht mehr alle Artikel im Kopf hat.
Ja die Unterlagen sind verbrannt, so hieß es damals und so ist es immer noch.
Aber in den gleichen Artikeln stand auch, das ein Teil gereinigte Lösungsmittel sind, die an einen Kunden ausgeliefert werden sollten.
Das ist untersagt worden (1.8.2009)
Ist ja auch in Ordnung.
Also hat die Firma dies gesagt (das es Teilgebinde sind die dies enthalten.)
Also an die Tatsachen halten.
Und für Recht in Deutschland und deren Auslegung ist keine Firma verantwortlich.
08:55
Ach deshalb sind die Stoffe plötzlich zum verkauf geeignet:
Zitat ..... Unterschied indes für die strafrechtliche Beurteilung. Wenn es sich, wie bislang von WEKA stets beteuert, bei dem Inhalt der rund 1000 Behälter im illegalen Lager größtenteils um Produkte handelt, ist deren illegale Lagerung eine Ordnungswidrigkeit. ... und auch noch ....nur das unerlaubte Betreiben von Anlagen vorwerfen.
Was natürlich eine ERHEBLICH geringere Strafe zur Folge hat als :
Zitat ... eine Anklage wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen hinzu.
Warum hat WEKA nicht sofort nach dem Brand am 22.07.09 das klargestellt?
Damals hieß es : Wir wissen nicht was dort (im ILLEGALEN LAGER ) steht, alle Unterlagen sind bei dem Brand vernichtet worden/ wir können den Inhalt deshalb nicht mehr feststellen............