Riesenmengen Mineralwasser in die Blumenbeete gekippt
05.07.2008 | 09:50 Uhr 2008-07-05T09:50:00+0200Iserlohn. Zwei Personen kippen Riesenmengen Mineralwasser in Blumenbeete. Warum? Mit Warengutscheinen der ARGE Märkischer Kreis hatten sie das Wasser gekauft, um sich die geleerten Flaschen hinterher in Bargeld auszahlen zu lassen.
„Was machen die denn da?”, staunten Beobachter der absurden Szenerie nicht schlecht, als sie sahen, wie zwei Personen in der Gluthitze am Mittwoch mit einem Einkaufswagen am Kurt-Schumacher-Ring anhielten und Riesenmengen Mineralwasser in die Blumenbeete kippten. Einige Flaschen entleerten sie auch über dem Trottoir und den eigenen Füßen. Möglicherweise eine willkommene Abkühlung bei über 30 Grad Celsius.
Eine Nachfrage im benachbarten "Plus"-Markt ergab des Rätsels Lösung. „Das ist schon das zweite Mal, dass sie mit Warengutscheinen der ARGE Märkischer Kreis einen Großeinkauf Wasser machen und wenig später wiederkommen und sich für die geleerten Flaschen Bargeld auszahlen lassen”, kritisierte die stellvertretende "Plus"-Filialleiterin Regina Uhlmann-Pille das Zweckentfremden des Scheins, der für Lebensmittel und Drogerieartikel ausgestellt ist. Sie kauften Wasser für 42,24 Euro ein und kamen kurze Zeit später mit dem Leergut zurück, für das sie 24 Euro Pfandgeld kassierten. Die Filialleiterin weiß, dass die Praxis mit den Warengutscheinen dazu dient, dass die ARGE-Kunden sich für das Geld Lebensmittel anstelle von Zigaretten oder Alkoholika kaufen. Beim ersten Mal vor etwa drei Wochen waren zwei Männer dabei und jetzt noch eine Frau. Der „Leergut-Trick” sei bei ihnen aber jetzt nicht mehr möglich, betonte sie.
Die Filial-Leitung meldete den Vorfall der ARGE Märkischer Kreis, denn es könne ja nicht in deren Sinne sein, dass deren Warenbezugsscheine auf diese Weise zweckentfremdet werden.
Ein Anruf der empörten Zuschauer bei der Iserlohner Polizei ergab dann die Auskunft: „Es kann jeder so viel Wasser auskippen, wie er will. Wir können nichts machen.” Die Anrufer ereiferten sich auch am Leser-Telefon unserer Zeitung: „Das kann doch nicht wahr sein. Wir sind sozial eingestellt. Angesichts der Bedürftigen, die auf Hilfeleistungen angewiesen sind, finden wir ein solches Verhalten skandalös. Sie machen den guten Ruf der anderen Hilfebedürftigen kaputt.”
Iris Rapp, Sprecherin der ARGE Märkischer Kreis, nimmt dazu wie folgt Stellung: „Die ARGE Märkischer Kreis bedauert den aktuellen Vorfall des Umgangs mit ausgehändigten Warengutscheinen. Die Ausgabe von Warengutscheinen stellt eine Sachleistung zu den üblichen Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) dar und soll sicherstellen, dass der Hilfeempfänger zur Überbrückung einer vorübergehenden Notlage seine Grundbedürfnisse des täglichen Lebens abdecken kann.Die Höhe der ausgestellten Warengutscheine liegt im Ermessen der ARGE Märkischer Kreis und hängt von der besonderen Situation des Einzelfalles ab. Mit diesen Gutscheinen sollen ausschließlich Lebensmitteln oder Drogerieartikel gekauft werden. Zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch, wie beispielsweise dem Weiterverkauf, sind die Gutscheine personengebunden und damit nicht auf andere Personen übertragbar. Allerdings können damit nicht alle denkbaren missbräuchlichen Handlungen unterbunden werden.
Ähnlich wie die monatlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wird vom Leistungsträger nicht geprüft, wie die gewährten Leistungen vom Hilfebedürftigen eingesetzt werden. Es liegt damit im freien Verantwortungsbereich des Einzelnen, mit den zur Verfügung gestellten Mitteln wirtschaftlich und zweckgerichtet umzugehen.”
Wie die ARGE-Sprecherin weiter ausführt, erhielten im vergangenen Jahr 1662 Bedarfsgemeinschaften im Märkischen Kreis Warengutscheine zur Sicherung des Lebensunterhalts. Davon entfallen auf die Stadt Iserlohn 461 Bedarfsgemeinschaften.
01:27
Hallo christel wilde,
du hast goldrecht! und ich wünsche deinen kids alles gute.
das ganze wird hier nur von einer seite betrachtet.
auch ich habe unter sowas zu leiden.
ich war 20 als meine tochter kam(ausbildung abgeschlossen) alles war perfekt wir hatten einen super verdienst, hätten noch mehr kidis ernähren können... wir gingen schicht entgegengesetz.
dann machte es peng, schluss aus peng, wohl gemerkt wir waren 6 jahre zusammen..
nun sitze ich da, arbeit kann nicht weiter gemacht werden, weil ich keine betreuung hatte(war im nachtbetrieb) ..
und was nun?
hartz
12 wochen haben sie mich auf das 1. geld warten lassen. lebensmittelgutscheine habe ich auch erhalten und durfte erst mal 3 stunden durch meien stadt fragen wer sie annimmt. 1 std. von zuhause bin ich fündig geworden. habe auch von eingekauft.
dann wurde ich krank. erst erkältet dann bronchitis. wie zum arzt ohne geld?
bevor man über menschen urteilt, fragt euch lieber warum sie das taten.
achja ich trinke nichts! niento , und rauche nicht hatte nie sanktionen.
21:54
Hartz4 das Gesetz eines Vorbestraften.
Kurz zu meiner Person. Ich bin Baujahr 1958 und beobachte, bedingt durch meine 2 Töchter, wie die Argen mit den Hilfeempfängern umgehen. Das was uns heute widerfahren ist, grenzt schon an ...ach ich find keine Worte dafür.
Doch zuerst einmal worum es geht.
Fall I. Willms /Salzinger. Beide leben von Hartz 4.Meine Tochter 20 Jahre lebt mit Partner in einer Souterrain Wohnung in Geilenkirchen Kreis Heinsberg. Diese wurde Ihnen im Juli gekündigt. Eine Rechtsanwältin hat die Kündigung als rechtswidrig erklärt und der Vermieterin mitgeteilt, das die Kids bis Ende Dez.08 die Wohnung räumen, wenn sie eine angemessene Wohnung haben.
Im März dieses Jahres haben 2 Jungen deren Küchenfenster eingetreten, einfach so aus Spaß. Die Täter wurden gefasst, weil mein Schwiegersohn ihnen hinterherlief. Eine Anzeige wurde aufgenommen. Bis heute ist das Glas noch nicht im Fenster.
In diesem Haus wird Mietermobbing betrieben. Alles verwandt, bekannt oder befreundet. Da jemand unbedingt aus deren Bekanntenkreis die Wohnung meiner Tochter haben wollten, die Nachbarkinder sich die Nase platt drückten und schon Planungen darüber machten, wo denn nun welches Möbelstück wo seinen Platz bekommt, begann das ganze Mobbing. Es gingen Beschwerden über zuviel ruhestörender Lärm ein und Behauptungen wie Untervermietung u.s.w.
Dann verschwand die Post der beiden, so dass wichtige Termine nicht eingehalten werden konnten. Als die anderen Mieter es so nicht schafften versuchten sie es eben anders. Es wurde behauptet meine Tochter hätte der *Stief* Tochter von einem Mieter
Drogen verkauft. Es kam zur Anzeige. Es ist Erstunken und erlogen, denn zu diesem Zeitpunkt war meine Tochter unter Zeugen gar nicht zu Hause. Ich selber habe gehört, wie der Hr. H. gesagt hat: So nun habe ich eine Anzeige gemacht. Denen zeige ich es noch. Stunden vorher stand der Herr H. vor dem Terassenfenster und drohte die Kinder abzustechen, wenn sie sich noch einmal aus der Türe trauen. Auch das habe ich gehört, denn meine Tochter hat vor Angst mich angerufen. Es gab Anzeige von beiden Seiten. Die Anzeige wegen Morddrohung wurde eingestellt, aber die Drogengeschichte nicht. Meine Tochter leidet an ADHS und muss regelmäßig zum Arzt und Therapie. Traute sich aber nicht mehr aus dem Haus. Dann kam der 30.09.08. Mein Schwiegersohn stand unter der Dusche als plötzlich das Wasser weg war. Da hat die Vermieterin einfach das Wasser abgestellt.
Einstweilige Verfügung geholt, direkt zum Gerichtsvollzieher nach Hause gebracht und gewartet. Alles gemacht. Nichts...keiner ist zuständig...und kein Wasser, weil die Vermieterin einen Widerspruch eingelegt haben. Begründung: Sie dachte die Mieter wären schon ausgezogen: Ja, aber vom Amt noch die Miete weiterkassieren.
Gerichtsverhandlung ist nun nach mehrmaligen Verschiebungen am 9.11.08 statt. Da die Kids sich ja mit Wasser versorgen mussten ging viel Geld für Wasser drauf. bei einem Freund konnten sie sich dann mal duschen und mit Wasser für die WC Spülung holen. Natürlich haben wir als Eltern auch geholfen. Da inzwischen kein Geld mehr da war hat die Arge dann den Kids Essengutscheine gegeben, natürlich als Darlehen. Damit lässt sich ja auch den Busfahrer bestechen. Nach ca. 3 Wochen ohne Wasser, die Nerven lagen blank, Wohnungsangebote gab es schon, aber keine angemessenen.285€ KM 120 NK .Und hat sich dann doch was angeboten, kamen andere Ausreden der Vermieter. Hören diese dann Hartz4, ist der Papierkram den Vermietern zu viel. Meine Tochter ist dann bei der Arge ausgeflippt, als man ihnen dann das nächste Geld wöchentlich in Scheck zahlen wollten und Essensgutscheine. Leider hat sie den Fehler begangen und hat Stühle durch die Gegend geschmissen, Flyers auf dem Flur aus den Regalen gerissen und rumgetobt. Dafür hat sie heute ein Hausverbot schriftlich überreicht bekommen. Okay...Das gehört sich auch nicht. Vor zwei Tagen hat meine Tochter dann sich das Wasser wieder angestellt. Sie weiß dass es verboten ist, aber bevor sie an Krätze leidet, begeht sie lieber eine Selbstjustiz.
Zudem schimmelt inzwischen die ganze Wohnung. Beim Einzug waren die Stellen nicht sichtbar, aber gerochen hatte ich das schon. Durch den feuchten Sommer ist die Wohnung so richtig am Schimmeln. Ich habe letzte Woche dann eine Beschwerde ans Bauaufsichtsamt geschrieben. Inhaltlich: Ich bin nicht einverstanden, dass unsere Steuergelder für solche Wohnungen gezahlt werden. Eine Antwort habe ich wenigstens bekommen. Es wird dauern. Das kenne ich ja schon. Nach geraumer Zeit wird entschieden, dass es nicht so dringlich wäre. Nun fragt sich mancher und das zu Recht, junge Leute können arbeiten gehen. Bin ich auch der Meinung...und nun kommt das aber...Mein Schwiegersohn kann beim XXX eine Ausbildung zum Rettungssanitäter machen. Für diese Ausbildung brauch er aber einen Führerschein. Eine Bescheinigung vom XXX lag vor dass er auch übernommen wird. Der Sachbearbeiter sagte nur: Das gibt’s hier nicht.
Auf unsere momentane Arbeitslage brauche ich ja nicht hinzuweisen.
Doch heute stand meinem Mann die Fassungslosigkeit im Gesicht geschrieben. Die Kids haben ihn als Begleiter mitgenommen. Unsere Tochter bekam das Hausverbot überreicht und musste sofort das Gebäude verlassen. Mein Mann fragte nach dem Grund. Die Sachbearbeiterin meinte er könne ja der Tochter folgen und den Brief selber lesen und der andere Sachbereiter meinte, dass es schon von Vorteil wäre, wenn man lesen könnte. Mein Mann war Nahe dem Infarkt und verließ den Raum und das Rathaus Geilenkirchen.
Wir haben jeglichen Glauben verloren. Manchmal denken wir, wir sind im verkehrten Film. Die Werte die wir auf den Weg mitbekommen haben passen nicht mehr in dieses Weltbild. Wir werden belogen, bestohlen und manipuliert. Ich stelle mir oft die Frage, wie ein Hartz4 Empfänger diesen psychischen Druck erträgt. Jeden Monat der neue Kampf ums überlegen. Dazu kommt noch die Armut. Nun geht es in großen Schritten auf Weihnachten zu. Ich sehe schon wieder die sehnsüchtigen Blicke der Kinder in den Spielzeugläden. Bei diesen Gedanken wünsche ich mir, ich hätte keine Kinder in diese Welt gesetzt. Es tut einem in der Seele weh , wenn man mit ansehen muss, wie unsere Gesellschaft nach Macht und Kapital giert und darüber hinaus vergessen lassen, wer denn der Staat ist.
*Einigkeit* und *Recht* und *Freiheit*
wie verlogen ist das? Wo ist denn die Einigkeit? Recht bekommen wir auch nicht und Freiheit haben wir auch schon nicht mehr. Siehe Rauchverbot...Dazu gibt’s natürlich auch pro und kontra.
So das musste mal raus und ich hoffe dass ich das alles schreiben darf.
Auf gut Glück
Christel Wilde
22:05
[Editiert von Moderator]
Anfrage der Iserlohner Montagsdemo an die ARGE MK vom 08.07.2008:
Sehr geehrte ....,
der IKZ berichtete am 05.07.2008 unter dem Titel „Riesenmengen Mineralwasser in die Blumenbeete gekippt“ über den Fall eines Kunden denen die ARGE MK die Auszahlung von Bargeld versagt hatte. Dieser Artikel löste binnen Kurzem 148 Kommentare im Internetauftritt des IKZ „derWesten“ aus. Dort wurde sehr kontrovers diskutiert.
Aus der Summe der genannten Informationen und Kommentare stellt sich eine Reihe von weiterführenden Fragen an die Verwaltungspraxis der ARGE MK.
Als Sprecherin der ARGE Märkischer Kreis haben Sie zu dem Vorfall Stellung bezogen.
Ich zitiere zunächst einige Ihrer Aussagen:
„Die Ausgabe von Warengutscheinen stellt eine Sachleistung zu den üblichen Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) dar“
„Die Höhe der ausgestellten Warengutscheine liegt im Ermessen der ARGE Märkischer Kreis und hängt von der besonderen Situation des Einzelfalles ab.“
„Zur Vermeidung von Leistungsmissbrauch, wie beispielsweise dem Weiterverkauf, sind die Gutscheine personengebunden und damit nicht auf andere Personen übertragbar.“
„Ähnlich wie die monatlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wird vom Leistungsträger nicht geprüft, wie die gewährten Leistungen vom Hilfebedürftigen eingesetzt werden.“
„Wie die ARGE-Sprecherin weiter ausführt, erhielten im vergangenen Jahr 1662 Bedarfsgemeinschaften im Märkischen Kreis Warengutscheine zur Sicherung des Lebensunterhalts. Davon entfallen auf die Stadt Iserlohn 461 Bedarfsgemeinschaften.“
Nach Angaben aus Mitarbeiterkreisen gibt es interne Dienstanweisungen zum Umgang mit Geldkarten und Warengutscheinen im Bereich der ARGE MK, die – zumindest in der praktischen Umsetzung – von den allgemeinverbindlichen Weisungen der Bundesagentur
z.T. gravierend abweichen.
Selbst wenn man davon ausgehen darf, dass hinter dieser Praxis der Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen nicht die Demütigung der Kunden im Vordergrund steht, ja wahrscheinlich nicht einmal beabsichtigt ist, so bleibt doch festzustellen, dass zumindest einige Kunden diese Ausgabe von Gutscheinen an sie als sehr diskriminierend empfinden.
Eine psychologische Bewertung dieser Praxis wäre hier hilfreich und aller Wahrscheinlichkeit richtungweisend.
Meine Fragen an Sie formuliere ich wie folgt:
1. Eine Ihrer Aussagen im IKZ assoziiert eine Sachleistung zuzüglich zu der Regelleistung. Ist das so nicht irreführend? Wahrscheinlich meinten Sie eine Vorschussleistung auf die Regelleistung.
2. Gibt es bei der ARGE MK eine Handlungsrichtlinie für die „Ermessensprüfung im Einzelfall“? Gibt es entsprechendes Schulungsmaterial für Ihre Mitarbeiter? Welche Voraussetzungen an Sozialkompetenz und Rechtkenntnis berechtigen Ihre Mitarbeiter zur selbstständigen „Ausübung des Ermessens“?
3. Die von der ARGE MK ausgegebenen Gutscheine sind Personengebunden, d.h. jeder Kunde wird gezwungen sich als Hartz IV-Empfänger an der Kasse im Laden zu erkennen zu geben. Wie verträgt sich dies mit dem Datenschutz?
4. Ist es richtig, dass zur Abrechnung mit den Geschäften, sämtliche Kassenbelege an die ARGE MK beigelegt werden müssen, und die ARGE somit bis ins kleinste Detail die einzelnen Rechnungspositionen überprüfen kann? Wer trägt z.B. die Portokosten etc.?
5. Wie hoch beziffern Sie die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Märkischen Kreis, die im vergangenen Jahr Lebensmittelgutscheine erhielten, obwohl Sie aufgrund von Fehlbuchungen, Auszahlungspannen und ähnlichem gar nicht zum engen Kreis der sanktionierten Gutscheinberechtigten gehörten, sondern Anspruch auf Barauszahlung hatten?
6. Ihre Mitarbeiter begründen die Verweigerung von Barauszahlungen mittels Geldkarte den Kunden gegenüber mit behaupteter Kosteneinsparung für die Arge MK. Bitte schildern Sie mir detailliert die unterschiedlichen Phasen (Programmablauf) der
Auszahlungen Auszahlungen per Geldkarte und Lebensmittelgutschein. Wie viele Mitarbeiter sind dazu jeweils erforderlich? Welche buchungstechnischen Handlungsabläufe finden statt? Wie groß ist der zeitliche Aufwand für die Ausgabe der Leistung für den Kunden? Welcher Zeitrahmen ist von Nöten, bis alle Buchungsvorgänge beider Zahlungsformen abgeschlossen sind (einschließlich der Nachbearbeitung durch Rechnungslegung der Discounter)? Welche finanzielle Ersparnis für den Steuerzahler legen Sie bei der Anwendung des „Gutschein-Systems“ bei einer durchschnittlichen angenommene Höhe von 50,00 €-Gutscheinen (unter Berücksichtigung aller Nebenkosten) zugrunde?
7. Welche Geschäfte in Iserlohn nehmen solche Lebensmittelgutscheine überhaupt an (Liste)? Welche Geschäfte verweigern die Mitarbeit? Mit welcher Begründung wird die Annahme von Wertgutscheinen verweigert?
Abschließend stelle ich hiermit den erweiterten Antrag gemäß IFG, wie mit Herrn Landrat Steppuhn vereinbart, auf die Zusendung sämtlicher Dienstanweisungen der ARGE MK zu Sanktionen und Gutscheinen.
Zur Vereinfachung und Kosteneinsparung wäre ich sehr dankbar, wenn Sie mir auch gleich die Internen Handlungsanweisungen zum § 16 SGB II sowie die aktuellen Rundschreiben des Märkischen Kreises an die Geschäftführung der ARGE MK ab Rundschreiben Nr.: 05/2007 beilegen würden.
Auf lange Sicht bin ich, wie Sie bereits wissen, an den vollständigen Dienstanweisungen interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
08:29
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05:41
man erkennt doch das diese Harz4 Empfänger garnicht bedürftig sind und nur auf Bargeld aus sind um es dann zweckentfremden
14:29
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08:52
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06:35
[Entfernt von Moderator]
01:49
das finnische schulsystem und gesundheitsystem gehört zu den besten in europa laut oecd
hohe zufriedenheit bei der bevölkerung fast alle sind froh und happy
die deutsche Gesundheitsministerin Ulla Schmidt auf dem Ärztekongress in Berlin 2004 erklärte, die finnische Gesundheitspolitik könne der deutschen als Vorbild dienen
ist aber leider staatlich organisiert
das passt bertelsmann und konsorten nicht
sie propagieren privatisierung um jeden preis
und was passiert meistens wenn man was privatisiert der letzte in der kette hat nichts zu lachen.
und der letzte in der kette erntet nur noch spott und hohn er ist der verlierer er hat es nicht anders verdient gerechte strafe selbst schuld
keine freundschaft sympathie mitgefühl mit den da unten sie sind nicht so wie wir warum auch immer
mir gehts gut
00:07
ich habe Zweifel, ob das unter #140 der echte Bernd Bruns ist. Ist ja nicht das erste Mal, das sein Nick missbräuchlich genutzt wird.