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Räuber für fünf Jahre hinter Gitter

20.06.2007 | 09:10 Uhr

Hagen/Iserlohn. (kat)

Beim Prozess gegen einen Supermarkträuber und seine zwei Mitangeklagten (wir berichteten) wurden gestern vor dem Hagener Landgericht die Urteile gesprochen.

Der 33-jährige Hauptangeklagte aus Iserlohn wurde wegen schwerer räuberischer Erpressung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zudem wird er wegen seiner starken Drogenabhängigkeit in einer Entziehungs-Einrichtung untergebracht.

"Ich möchte mich bei den Betroffenen entschuldigen und das Gericht bitten, die beiden anderen nicht zu bestrafen. Ich bin der einzige Schuldige", hatte der gebürtige Kasache noch kurz vor der Urteilsverkündung gesagt. Die Staatsanwaltschaft sah das ähnlich: Sie forderte für den Hauptangeklagten eine Strafe in Höhe von fünf Jahren und zehn Monaten, für einen gleichaltrigen Iserlohner eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der Mann soll ihn zu einer Tat hingefahren und später wieder abgeholt haben. Er soll zudem gewusst haben, was der Hauptangeklagte vorhatte und dass er eine Gaspistole dabei hatte. Für den ebenfalls angeklagten 28-jährigen Neffen des Täters forderte der Staatsanwalt dagegen Freispruch: Er habe lediglich Fahrdienste geleistet, auf ihn sei erheblicher verwandtschaftlicher Druck seitens des Hauptangeklagten ausgeübt worden. Am Ende erhielt der 33-jährige eine Strafe von neun Monaten wegen Beihilfe zu schwerer räuberischer Erpressung. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Neffe des Hauptangeklagten, auch er wohnt in Iserlohn, wurde freigesprochen. Der Hauptangeklagte ist seit Jahren schwer drogenabhängig, konsumierte viel durcheinander, vor allem Heroin und Kokain. "Das hat sein Leben bestimmt", so Richter Horst-Werner Herkenberg in der Urteilsbegründung. Eine schnell stattfindende Entziehung sei deshalb sehr wichtig. Die Strafe von fünf Jahren wurde als Gesamtstrafe gebildet unter anderem aus einer vom Amtsgericht Iserlohn zur Bewährung ausgesetzten Strafe.

Die beiden Mitangeklagten verzichteten direkt nach dem Urteilsspruch auf Rechtsmittel dagegen, ebenso die Staatsanwaltschaft. Ihre beiden Urteile sind somit bereits rechtskräftig.

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