Nach Tötung der Ehefrau ist Ehemann wieder auf freiem Fuß
29.02.2008 | 18:35 Uhr 2008-02-29T18:35:00+0100Iserlohn. Staatsanwalt Bernd Maas bestätigte auf Anfrage, dass er in dieser Woche den Haftbefehl für den Iserlohner Wilfried P. außer Vollzug gesetzt hat. Dem Frührentner wird zur Last gelegt, am 5. Januar seine Ehefrau im Schlaf erschossen zu haben.
Staatsanwalt Maas begründet das trotz der Schwere der Tatvorwürfe mit dem Gutachten von Prof. Dr. Ulrich Trenckmann, dem Chef der Hans-Prinzhorn-Klinik in Frönspert: Demnach könne nicht ausgeschlossen werden, dass der der Beschuldigte zur Tatzeit aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig war.
Wilfried P. habe zur Tatzeit unter einer derart schweren krankhaften Depression gelitten, dass von einer schweren Störung sowohl seiner Einsichtsfähigkeit in das Unrecht der Tat, als auch der Steuerungsfähigkeit seiner Handlungen auszugehen sei. „Ich kann demnach eine Aufhebung der Schuldfähigkeit nicht ausschließen”, sagte Staatsanwalt Bernd Maas und sprach von einem äußerst seltenen Fall. Er fügte erklärend hinzu: „Wir sind nur Anwender der Gesetzeslage.”
Dazu erklärt Dr. Frank Nobis, der Verteidiger von Wilfried P.: „Das deutsche Strafrecht beruht zu Recht auf dem Schuldprinzip, so dass niemand, der zur Tatzeit schuldlos handelt, bestraft werden kann.” Dieses Prinzip sei Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit des deutschen Sanktionssystems.
Wie berichtet, hatte der 58-jährige Iserlohner Wilfried P. nach seinem eigenen Geständnis am 5. Januar seine ein Jahr jüngere Ehefrau erschossen. Der Frührentner hatte sich nach der Tat der Polizei gestellt und zu Protokoll gegeben, er habe zunächst sich und seine Frau töten wollen. Dann habe ihn die Kraft verlassen, die Pistole, eine Walther-Pistole Kaliber 22, auch gegen sich selbst zu richten.
Als Motiv für das Familiendrama soll der Verzweifelte die schwierige finanzielle Situation angegeben haben. Staatsanwalt Bernd Maas geht nach den bisherigen Erkenntnissen davon aus, dass die Tötung der Ehefrau als „Mitnahmesuizid” geplant war.
Die Staatsanwaltschaft Hagen hat noch weitere Ermittlungen veranlasst. Sollten diese keine Erkenntnisse bringen, werde das Verfahren eingestellt, sagte Bernd Maas am Freitag.
16:35
Ich dachte auch ich habe mich verlesen.
Fazit: Hast Du Geld für einen guten Anwalt, kannst Du Dir wohl alles erlauben.
Ich kann es nicht glauben. Da muss man ja froh sein, wenn man nicht der Nachbar ist...
19:42
Ist ja klasse in was für einem Rechtsstaat wir leben!
07:48
Ich bin fassungslos! Ist denn dieser Herr plötzlich von seinen schweren Depressionen genesen?? Sowas kann auch wiederkommen und wer wird dann erschossen?? Zum Selbstmord reicht der Mut ja nicht.....
Da wird jeder Schwarzfahrer härter bestraft!!
23:40
Unsere Mutter ist schwer demenzkrank und wurde in der Hans-Prinzhorn-Klinik behandelt. Herr Prof. Dr. Trenckmann bescheinigte damals, dass unsere Mutter eine Gefahr für sich selbst und andere Personen darstellt und wollte mit aller Macht die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt durchsetzen. Das haben wir nicht zugelassen und unsere Mutter verbringt nun ihren Lebensabend in einer wunderbaren Pflegeeinrichtung für Demenzkranke. Wie uns das Pflegepersonal immer wieder bestätigt ist unsere Mutter eine sehr liebenswerte Frau, die absolut keine Gefahr für sich selbst oder andere Personen darstellt. Wir sind sehr froh, uns gegen den Willen des Herrn Prof. gestellt zu haben.
Soweit zum Urteilsvermögen des Herrn Prof. Dr. T.
23:28
Selbst wenn der gute Mann zur Tatzeit schuldunfaehig gewesen sein sollte, dann gehoert er bis zur Verhandlung zumindest in eine geschlossene psychiatrische Klinik. Diese Tat war keinesfalls eine Affekttat.
22:17
Ist schon der 1.April ?
Korrektur - Tippfehler - Sorry
22:12
Und seine Knarre darf er sicherlich auch behalten.
Ist sch der 1. April ?
21:15
...aber jeder KLEINBÜRGER, der das Finanzamt um ein paar Euro bescheisst, wandert in den Knast!
So langsam stellt sich mir da wirklich die Frage der Verhältnismäßigkeit!
Dieser Mensch, der nachweislich weder an einer Psychose noch an einer Persönlichkeitsstörung leidet, sondern nur an einer schweren Depression (die im übrigen behandelbar ist, wenn man das wünscht), darf UNGESTRAFT einen Menschen vorsätzlich umbringen???
Geiler Rechtsstaat, ich mach mich dann mal an meine Steuererklärung ^^
20:42
Es wird mir schlecht, wenn ich sowas lese. Es kann doch nicht angehen, dass man seine Frau umbringen kannn, danach heult man rum und ist auf einmal schuldunfähig-unglaublich!
Die arme Frau ist tot und er lebt sein Leben jetzt als wär nix gewesen... grausame Vorstellung.
19:39
Inzwischen kann man sich in Deutschland alles erlauben, wenn man einen geeigneten
Sachverständigen findet, der einem bescheinigt, dass
man einen an der Klatsche hat. Es gibt keinen
Opferschutz mehr, es zählt nur noch der Schutz des Täters. Schade, dass der arme Täter, der ja eigentlich
nur das bedauernswerte Opfer ist, wie dem Laien jetzt klargemacht wird, nicht die Kraft
gefunden, sich selbst umzubringen, bevor er seine
Frau erschossen hat. Was würde die tote Frau
dazu sagen? Aber die interessiert ja nicht mehr.
Wer sucht eigentlich den Sachverständigen aus?
Warum gibt es nicht mehr als einen Gutachter
bei möglichen Kapitalverbrechen?