„Mietnomaden“ auf dem Vormarsch
14.10.2010 | 16:06 Uhr 2010-10-14T16:06:00+0200
Iserlohn.Ganz wenige Einzelfälle, die von Zeit zu Zeit durch einschlägige Medien geistern? Ein klares „Nein“ kommt da von Rechtsanwalt Jörg Baehrens, Vorsitzender und Justiziar von „Haus & Grund Iserlohn e.V“. Monatlich ein bis zwei solcher Fälle kommen ihm zwischenzeitlich auf den Schreibtisch.
Baehrens nennt einen Fall aus der jüngeren Vergangenheit: Ein Mietverhältnis in Kalthof verläuft zunächst unauffällig, dann aber stellt der Mieter die Zahlungen ein. Drei Monatsmieten stehen schließlich aus. Der Vermieter spricht die Kündigung aus, der Mieter reagiert nicht. Zwei Tage, nachdem schließlich ein Räumungsbeschluss erwirkt ist, bezieht der säumige Mieter die Wohnung eines Haus & Grund-Mitglieds in Sümmern. Erst auf entsprechenden Druck hin zahlt der Mieter eine Monatsmiete, danach werden erneut jegliche Zahlungen eingestellt.
In einem anderen Fall, so Jörg Baehrens, habe man für ein Mitglied einen Mieter herausgekündigt, „schon nach acht Wochen wurde dieser dann an anderer Stelle wieder auffällig.“
Etwa zweieinhalb bis drei Monate dauert es in solchen Fällen, bis nach erfolgter Kündigung eine Räumungsklage Erfolg hat, sprich ein Räumungsbeschluss ergeht. Im Bereich des Amtsgerichtes Iserlohn, so Baehrens, könne man sich über die Dauer dieser Verfahren sicherlich nicht beschweren. Es gebe aber auch Mietnomaden, denen es gelinge, den Zeitraum bis zur Zwangsräumung deutlich zu verlängern. Nämlich etwa dann, wenn die Mieter ausstehende Mietzahlungen mit „an den Haaren herbeigezogenen Mängeln an der Wohnung begründen“, so der Justiziar. Dann müssen Beweise geführt werden, in der ersten Instanz können locker sechs bis neun Monate ins Land ziehen, teilweise folgt eine zweite Instanz. „Ein echtes Problem für den Vermieter. Er sieht über Monate keine Miete, alle Kosten für die Wohnung laufen aber weiter“, so der Haus & Grund-Vorsitzende, der an dieser Stelle aber auch klarstellt: „Wir wollen keinesfalls alle Mieter, die wegen Mängeln die Miete kürzen, als Mietnomaden stigmatisieren.“ Es sei selbstverständlich, dass es auch Fälle gebe, in denen Mieter völlig zu Recht die Miete kürzen würden.
Ein weiteres Problem bei „Mietnomaden“: Häufig verfügen sie nur über Einkünfte unterhalb der Pfändungsgrenze: Selbst wenn entsprechende Titel erwirkt werden, sehen Vermieter keinen Cent von der geschuldeten Miete, auch auf Kosten, die etwa durch die Beseitigung von Unrat oder Beschädigungen anfallen, bleiben sie sitzen. Es komme durchaus vor, dass Vermieter irgendwann resignieren und sich zum Verkauf eines Objektes entschließen, weil ihnen das Risiko letztlich zu hoch sei. Jörg Baehrens sieht darin eine durchaus bedenkliche Entwicklung.
„Nicht selten handelt es sich bei Mietnomaden um Arge-Kunden“, berichtet Jörg Baehrens. Die bekommen zusätzlich zum Regelsatz Unterkunftskosten, um ihre Miete zahlen zu können. Teilweise würden sie aber trotzdem nicht zahlen. Eine Lösungsmöglichkeit, so Baehrens: Mit der Arge sprechen, damit die Unterkunftskosten direkt an den Vermieter gezahlt werden. Grundsätzlich sei das inzwischen rechtlich statthaft, sagt Jörg Baehrens.
Der Zentralverband von Haus & Grund fordert seit Jahren gesetzliche Maßnahmen, um das Problem mit Mietnomaden besser eindämmen zu können. Die Bundesregierung habe inzwischen auch Bereitschaft signalisiert, zu handeln. Um die Dimension des Problems zu ermitteln, haben Justiz- und Bauministerium die Universität Bielefeld beauftragt, Erfahrungen von Vermietern zu dokumentieren, die mit Mietnomaden konfrontiert waren. Entsprechende Auswertungen sollen dann dabei helfen, wirksame gesetzliche Regelungen zu entwickeln.
Jörg Baehrens bittet daher darum, dass sich auch vor Ort Vermieter bei Haus & Grund (Tel. 02371/24298, Wermingser Straße 39) melden, die Erfahrungen mit Mietnomaden gemacht haben. Ausdrücklich richtet sich der Appell auch an Nicht-Mitglieder. „Wir möchten möglichst genau feststellen, wie groß das Problem numerisch aber auch qualitativ ist“, so Baehrens. Gesammelt und an den Zentralverband weitergegeben würden ausschließlich die Vermieter-Daten. „Es geht hier nicht darum, eine schwarze Liste von säumigen Mietern zu erstellen“, versicherte der Rechtsanwalt.
Der wirksamste Schutz vor Mietnomaden ist es natürlich, vor Unterzeichnung eines Mietvertrages möglichst genau die wirtschaftlichen Verhältnisses des potenziellen Mieters zu erforschen. „Das ist auch durchaus legitim“, sagt Jörg Baehrens. Ein probates Mittel sei es etwa, dass der Mieter eine Vereinbarung zur Selbstauskunft unterzeichnet. Hilfreich könne zudem die Kontaktaufnahme zum bisherigen Vermieter sein. Gemeinsam mit Creditreform bietet Haus & Grund auch einen sogenannten „Solvenz-Check“ an.
12:44
Warum werden solche Gauner immer noch verharmlosend als Nomaden bezeichnet? Mietbetrüger wäre passender als Bezeichnung.
13:58
http://www.n-tv.de/ratgeber/Keine-Angst-vor-Mietnomaden-article2081991.html
12:30
@ #4 ,mintz:
Dem dürfte der Deutes Datenschutz entgegenstehen, so einer Datei !
11:05
ich finde auch betroffene vermieter sollten solche fälle sofort melden damit die personen registriert werden und man sich dann immer vor vergabe einer wohnung infomieren kann falls man an den potenziellen neuen mietern zweifel hat. der schaden der durch sowas entsteht ist riesig und kann auf die dauer ganze existenzen zerstören.
00:44
Smartdriver zieht doch dauernd so etwas ab!
00:26
Das reicht nicht, nach dem Auszug unseres Mietnomaden hatten wir zusätzlich zur ausstehenden Miete noch ca. 20.000 € Renovierungs- und Repararturkosten.
22:29
Ich plädiere für die Einführung der Prügelstrafe !!!