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Kommunales Wahlrecht für Migranten gefordert

26.09.2007 | 20:28 Uhr

Iserlohn. (bk) "Hier, wo ich lebe, will ich wählen!" So lautet das Mottto einer Kampagne, die von der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) ins Leben gerufen wurde und von vielen gewerksch

Die landesweite Kampagne nimmt Bezug auf das Koalitionspapier der Bundesregierung, das vorsah, eine Grundgesetzprüfung zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für bereits lange und legal in Deutschland lebende Nicht-Deutsche vorzunehmen.

Zu diesem Thema berief der Vorsitzende des Iserlohner Integrationsrates, Ercan Atay, jetzt eine Pressekonferenz ein. Dabei stellte er die Arbeit der gemeinsamen Kampagne vor, die zum einen eine "Informationsoffensive" an die Bürger und das Sammeln von Unterschriften beinhaltet sowie von zahlreichen Beschlüssen der kommunalen Migrantenvertretungen gestützt wird, die zum Teil durch die jeweiligen Stadt- und Gemeinderäte bekräftigt worden sind.

Außerdem nannte Atay eine Reihe guter Gründe, warum Migrantinnen und Migranten, die bereits lange in Deutschland leben, ein kommunales Wahlrecht zugebilligt werden solle. Da seien einerseits die demokratischen Argumente, dass Menschen, die seit langem in Deutschland ihre Steuern zahlen, auch das Recht zugesprochen werden müsse, das politische Geschehen ihrer Stadt mitzubestimmen. Und dass Migranten in manchen Vierteln einen großen Teil der Bevölkerung stellen, ohne deren Möglichkeit zu wählen die demokratische Legitimation der Institutionen gefährdet sei. "Integration kann nur funktionieren über die Gewährung politischer Rechte", betonte der Vorsitzende des Integrationsrates. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass in manchen Städten demokratiefreie Zonen entstünden, weil dort ein großer Teil der Bevölkerung nicht wahlberechtigt sei. "In manchen Städten liegen die Geburten mit Migrationshintergrund bereits über 45 Prozent", führte Atay an.

Weiter bekräftigte der Vorsitzende des Integrationsrates, dass das Modell des kommunalen Wahlrechtes für Nicht-Staatsbürger in anderen Ländern der EU und darüber hinaus bereits gute Erfolge verzeichne. So gebe es entsprechende Regelungen unter anderem seit den 70er Jahren in Dänemark und Schweden und bereits seit 1963 in Irland, wo Migranten schon nach nur sechs Monaten an der Wahl teilnehmen können. Ziel der Kampagne sei also auch, einer EU-Forderung an Deutschland zuvorzukommen.

Die Einbürgerung sei aus zwei Gründen keine Alternative zum jetzt vorgeschlagenen kommunalen Wahlrecht: Zum einen seien die Hürden - nicht zuletzt durch die jüngsten Änderungen des Zuwanderungsgesetzes - für eine Einbürgerung zu hoch angesetzt. Zum anderen würde für viele Nicht-Deutsche die Einbürgerung, die oftmals mit der Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft verbunden sei, nicht in Betracht kommen. Auf die Frage, ob im Zuge der Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-Deutsche eine Einrichtung wie die des Integrationsrates überflüssig würde, antwortete Ercan Atay, dass durch anhaltende Zuwanderung und die Beschränkung des kommunalen Wahlrechts auf lange (das heißt mindestens seit acht Jahren) in Deutschland lebende Migranten ein Integrationsbedarf weiterhin bestehen bleibe.

Neben Faltblättern und Unterschriftenlisten wurde im Rahmen der "Informationsoffensive" die Internetseite www.wahlrecht-fuer-migranten.de online erstellt, auf der weitere Materialien zum Thema zu finden sind.

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