E-Zigaretten-Händler nach Erlass irritiert
02.02.2012 | 16:24 Uhr 2012-02-02T16:24:00+0100Iserlohn.„Wir werden auch weiterhin E-Zigaretten und Liquids anbieten“, sagt ein Verkäufer und gibt sich kämpferisch. In seinem Geschäft nehmen die elektronischen Nikotin-Verdampfer in Zigarettenoptik und die dazu gehörigen Flüssigkeiten einen immer größer werdenden Teil der Auslage ein. Die Dinger sind gefragt, nicht nur bei ihm sondern auch im Kiosk um die Ecke, im Einkaufs-Zentrum oder „Raucherbedarfsladen“.
Vor möglichen Gesundheitsgefährdungen beim Genuss der E-Zigarette warnte jedoch der Fachbereich Gesundheitsdienste und Verbraucherschutz des Märkischen Kreises bereits Mitte Dezember und wies die im Kreis bekannten Händler von Kartuschen, Kapseln und Patronen nikotinhaltigen Lösungen auf einen Erlass des Gesundheitsministeriums des Landes NRW hin. Und der besagt nach wie vor, dass es sich bei den nikotinhaltigen Liquids um Arzneimittel handelt und sie demnach dem Arzneimittelgesetz unterliegen. Nur wer eine arzneimittelrechtliche Zulassung besitzt, darf also laut des Erlasses diese Liquids verkaufen.
Die Realität sieht anders aus, der Markt und die Verbraucher sind irritiert. Trotz des Erlasses der Gesundheitsministerin können weiterhin problemlos E-Zigaretten in der Waldstadt käuflich erworben werden. Samt Nikotinlösung in verschiedenen Stärken und geschmacklich variierender Liquids. „Wir befinden uns hier in einer schwebenden Situation“, erklärt Ursula Erkens, Sprecherin des Märkischen Kreises. Zur Zeit seien mehrere Verfahren an Verwaltungsgerichten zur rechtlichen Einordnung anhängig.
Gleichzeitig wird das von der Stadt Essen verhängte Verkaufsverbot von der dortigen Staatsanwaltschaft kritisch gesehen, meldet unser Online-Portal DerWesten. Die Rechtslage sei laut Oberstaatsanwalt Willi Kassenböhmer eine unsichere: „Ich weiß noch nicht, wie ich mit einer Anzeige umgehen würde.“ Kassenböhmer bezieht sich darauf, dass das Arzneimittelgesetz und das Strafrecht bundeseinheitlich sind. Ein Strafrecht der Länder gebe es nicht.
„Bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist, und das kann bis zum Europäischen Gerichtshof gehen, werden wir uns bedeckt halten“, so Kreis-Sprecherin Ursula Erkens. Und bei der Leiterin des Iserlohner Ordnungsamtes, Angela Schunke, steht die Einhaltung des Erlasses nicht als Topthema auf der Agenda.
Bei den Händlern herrscht aber durch die Bank großer Informationsbedarf. Post vom Gesundheitsdienst wollen die meisten nicht erhalten haben. Und sie sehen die Gefahr, ein Produkt zu verlieren, das bei den Konsumenten offensichtlich gut ankommt. Mittlerweile sollen rund 1,2 Million Raucher in Deutschland zur E-Zigarette greifen.
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